Hallo monalisa,
„Santander“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.
Wenn Sie in mehreren europäischen Mitgliedstaaten gearbeitet oder gewohnt haben, ist zwar eine besondere Rentenberechnung vorgesehen. Es ist aber nicht so, dass Ihnen allein ein Staat eine Rente aus allen Zeiten in den Mitgliedstaaten zahlt. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt, berechnet und zahlt Ihnen jeder Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, nach seinen Vorschriften eine eigene Rente.
Detailliertere Informationen zu diesem Thema erhalten in der Broschüre „Leben und Arbeiten in Europa“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=12
herunterladen können.