Eine Berechnung des Differenzbetrages wäre theoretisch zwar möglich, jedoch wäre dies ein rein informativer Wert aus dem sich keine weitere Gestaltungsmöglichkeit ergibt.
Sehr schade, eine solche Aussage von den Experten zu lesen!
Hallo Batrix,
Sie haben zwar die Möglichkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, allerdings leitet sich diese Möglichkeit nicht aus der gewünschten Rentenauskunft ab. Sie können freiwillige Beiträge also unabhängig von der Auskunft und in beliebiger Höhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag zahlen. Daher war die Aussage meiner Kollegin/meines Kollegen richtig, dass die gewünschte Auskunft einen rein informativen Wert hätte.
Weiterhin gebe ich zu Bedenken, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht in jedem Fall zum gleichen Ergebnis führt, wie die Zahlung von Pflichtbeiträgen. Beispielsweise fließen freiwillige Beiträge im Gegensatz zu Pflichtbeiträgen in die maßgebliche Berechnung des Durchschnittswerts für Mindestentgeltpunkte nicht ein. Die Rentenberechnung ist also nicht ganz so einfach.
Das Programmsystem der Rentenversicherungsträger kann bei laufendem Rentenbezug keine Rentenauskünfte verarbeiten. Entsprechende Eingaben werden durch Fehler abgewiesen. Die gewünschte Auskunft wäre nur durch eine wesentlich aufwändigere Hilfslösung (z. B. über Interne Berechnung) möglich.
Eine Rentenauskunft soll dem Betroffenen aufzeigen, welche Rente er ab welchem Zeitpunkt in welcher (voraussichtlichen) Höhe erwarten kann. Merlin hat aber (im Normalfall) keine weitere Altersrente mehr zu erwarten, insbesondere nicht mit den fiktiven Beiträgen aus der bereits beendeten Beschäftigung. Macht es also Sinn, solche Auskünfte zu erteilen? Hat Merlin ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft? Die Erstellung solcher Auskünfte bindet Personal und verursacht Verwaltungskosten. Verwaltungskosten, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen. Die Rentenversicherungsträger haben den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.