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Direktversicherung

von Klaus09.06.2008 | 15:45
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Hallo, sie verweisen im heutigen Newsletter auf neue Aspekte zu o. g. Thema.Mich interessiert, ob mein Fall in das Urteil des LSG Baden Wüttemberg passt: Kapitallebensversicherung über AG:Abschluss 1983 Beiträge ohne Beteiligung des AG alleine bezahlt. Auszahlung mit 65. Monatliche Zahlung an Krankenkasse, bei der ich seinerzeit vorsorglich schon Einspruch erhoben habe. Noch eine Frage: normalerweise zahlen AG/AN die Beiträge hälftig.Warum muss ich jetzt alleine zahlen? Danke für Info. VG Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leistungen aus der betrieblichen Alterssicherung gelten für krankenversicherungspflichtige Rentner als beitragspflichtige Einnahme. Als Versicherter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihrer Krankenkasse die beitragsrelevanten Einnahmen mitzuteilen.

Schiko hat in Erwägung gezogen, diese weder der Krankenkasse mitzuteilen noch den Namen der Krankenkasse dem Versorgungsträger zu nennen. Das mag nur kurzzeitig in Ihrem Sinne hilfreich sein. Spätestens im Jahr 2009, wenn alle Bürger ihre steuerliche Identifikationsnummer erhalten haben, werden alle Versorgungsträger der Zentralen Stelle für Altersvorsorge (ZfA) die bezogenen Leistungen melden. Von dort aus geht nicht nur eine Meldung zu den Finanzämtern, sondern es erfolgt sehr wahrscheinlich auch ein Datenabgleich mit den Krankenkassen. Spätestens dann kommt die Beitragspflicht heraus und es stehen gegebenenfalls Beitragsnachforderungen ins Haus.

Wenn Sie nun einen Teil der Beiträge nicht über den Betrieb gezahlt haben, weil Sie nicht mehr dort beschäftigt waren, könnte das genannte Urteil für Sie einschlägig sein. Es handelt sich dabei aber weder um eine gesicherte noch um eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Unbekannt hat bereits geschrieben, dass ein anderes SG oder LSG wieder anders - nämlich im Sinne der Krankenkassen - entscheiden kann. Sie müssten also erst einmal den Rechtsweg beschreiten.

8 Antworten

Schiko.am 09.06.2008 | 16:22
Ja, so ist es leider, da der gesetzgeber dies als neu- erung so festgelegt hat. Zahle für meine zusatzrente, in 48 jahren gespeist, 17,10 % ohne zuschuss. Demnächst 17,35 durch an- hebung 0,25 pflegever- sicherung ab 1.7.08. MfG.
Klausam 09.06.2008 | 17:38
Meine Frage war ja, ob auf Basis des Beschlusses des LSG Baden Württemberg das so sein muss,so, wie die Fakten Geschildert sind???? MfG Klaus
Leideram 09.06.2008 | 18:11
Ja
zwillingam 09.06.2008 | 19:43
Hallo, hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Angenommen, die frühere Direkt-LV wurde nach Ausscheiden aus der Firma die letzten 10 Jahre als ganz normale, private LV weitergeführt. Woher erfährt eigentlich die Krankenversicherung von der Fälligkeit dieser LV? Weiter würde mich interessieren, in welcher Form ggfls. die Aufteilung in betriebliche und private Teile vorgenommen wird. Würde diese Rechnung die Versicherung machen? Grüße
Unbekanntam 09.06.2008 | 21:40
Hallo, die Entscheidung einen LSG ist keine allgemeingültige Entscheidung, die für jedermann gilt. Wir haben das in der Vergangenheit schön öfters gehabt, dass das LSG in Baden-Württemberg anders entschieden hat, wie LSG anderen Bundesländer. In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass das eine LSG ja sagt, dass andere nein. Eine für alle Sozialgerichte verbindliche Entscheidung kann nur das Bundessozialgericht stellen (BSG). Das kann noch Jahre sogar dauern. Die Belastung mit Sozialbeiträgen finde ich natürlich auch nicht richtig, aber selbst wenn man Recht bekommt, wird sich der Vater Staat was anderen einfallen lassen. Dann holt man sich das Geld nicht über die Betriebsrente sondern man erhöht einfach den Beitragssatz der Krankenversicherung und kalkuliert den Beitragsverlust dort ein. Deshalb finde ich solche Klagen wenig hilfreich für den Geldbeutel.
Schiko.,am 09.06.2008 | 22:21
Wiederhole mich und nenne nochmals einen fall aus der praxis. Der empfänger eines auszahlungsbetrages einer direktversicherung wurde ge- beten seine krankenkasse zu nennen. Dies ist der beweis, nicht alle versicherungen kennen die krankenkasse des versich- erten nicht. Dieser aufforderung wurde nicht folge geleistet. Die gesellschaft reklamierte bisher die wunschangaben nicht. MfG.
Manfred Henkeam 11.06.2008 | 12:24
Hallo, ich habe 1990 von meinem ehemaligen Chef eine Direktversicherung erhalten. Nach Ausscheiden aus der Fa. im Jahre 1999 zahle ich die monatlichen Beträge aus eigener Tasche. Muß ich dies der Krankenkasse mitteilen; meine Direktversicherung hat mich auf Nachfragen darauf aufmerksam gemacht. Berücksichtigen die Krankenkassen meine Privatzahlungen? MfG M. Henke
Schiko.am 11.06.2008 | 14:30
Sehe keine verpflichtung dies ihrer krankenkasse zu melden. Bin aber anderseits der an- sicht, dass später wenn die versicherungssumme fällig ist und die gesellschaft, wenn bekannt, der zuständigen kasse dies mitteilt kein unter- schied gemacht wird. Also auf die gesamtauszahlung oder rente beitrag anfällt im rahmen der geltenden beitragsbemessungs grenze. Aber auch -wenn dies bis dahin noch gilt- die günstigere besteuerung nach ertragsanteil für privatrenten. MfG.
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