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Experten-Antwort

Dispositionsrecht

von Eva04.07.2015 | 18:36
1526 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich wurde 2013 ausgesteuert und habe dann noch ein halbes Jahr ALG 1 erhalten. Dann musste ich von der Arbeitsagentur zum Amtsarzt dort wurde folgendes festgelegt. * Reha medizinisch da nicht Belastbar. ich habe dann per Attest bescheinigt das eine berufliche Reha für mich besser ist. HAbe diese dann auch 2014 von der DRV als Teilhabe am Arbietsleben genehmigt bekommen. Beziehe daher seit einem Jahr Übergangsgelt. habe aber damal auch gleichzeitig einen Rentenantrag gestellt. Nun meine Frage: wie sieht es bei diesem Fall mit dem Dispositionsrecht aus. Denn ich habe ja nicht von der Krankenkasse die Aufforderung erhalten??ß ich möchte einfach noch 1 Jahr das Übergangsgeld u danach sieht es gut aus das ich wieder auf dem 1. arbeitsmarkt angestellt werde. ich verstehe meine Fall so dass das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt ist. Jedenfalls habe ich keine schrifltich Aufforderung der KK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

in Ihrem konkreten Einzelfall raten wir Ihnen sich mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen beschrieben ist eine nachträgliche Einschränkung des Dispositionsrechtes durch die Krankenkasse durchaus möglich.

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7 Antworten

KSCam 04.07.2015 | 21:56
Muss man Ihr Problem kapieren? Sie haben LTA - also berufliche Maßnahmen beantragt und auch bekommen und erhalten in dieser Zeit Übergangsgeld. So was beantragt man wenn man sich auch für erwerbsfähig hält. Warum ziehen Sie dann Ihren Rentenantrag nicht zurück - denn erwerbsgemindert scheinen Sie ja nicht zu sein??? Machen Sie die LTA fertig und gehen dann arbeiten.....
Evaam 05.07.2015 | 18:11
ich mache kein Problem daraus, sonder die DRV. die kommen nun und wollen wissen ob ich rRente haben möchte und ab wann. mir wurde dann was vom Dispositionsrecht erklärt! Aber ich steige da nicht durch. Kann die KK auch nachträglich dieses Recht einräumen? Wie schon geschildert habe ich die Anweisungen damals vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit erhalten. Nie irgendeine Schriftliche Aufforderung von der KK!!! Jedenfalls will ich auch weiterhin TAL und keine Rente aber wenn das Dispositionsrecht durch die KK eingeschränkt ist dann hat man ja keine Wahl. Wie soll ich mich erhalten???
KSCam 05.07.2015 | 19:59
Dann fragen Sie doch gleich heute noch schriftlich nach, ab wann es konkret möglich ist Rente in welcher Höhe zu bekommen. Wenn man Ihnen dann 2 Alternativen nennt, nehmen Sie die mit der höheren Rente......
Hammer Falkeam 06.07.2015 | 14:31
" Kann die KK auch nachträglich dieses Recht einräumen?" selbstverständlich darf die Krankenkasse das Dispositionsrecht nachträglich einschränken , also "nachschieben " !!
Effesam 06.07.2015 | 14:34
" Die Dispositionsbefugnis des Versicherten ist auch dann eingeschränkt, wenn die Krankenkasse bei bereits gestelltem Antrag die Aufforderung „nachschiebt“ oder den Versicherten auffordert, seinen bereits gestellten Antrag nicht ohne ihre Zustimmung zurückzunehmen oder zu beschränken. Der Krankenkasse ist es auch nicht verwehrt, zur Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Versicherten eine entsprechende Aufforderung auszusprechen, wenn bereits ein Rentenantrag gestellt wurde. " http://www.finkenbusch.de/?p=918
Evaam 06.07.2015 | 18:36
Danke für die vielen Antworten, besonders vom Experten. aber es ist doch ein NAchteil wenn die KK nun das Dispositionsrecht noch einschränkt. Denn dann erhalte ich um einiges weniger an Geld. übergangsgeld ist höher als Rente. Und ich möchte ja auch garkeine Rente oder Erwerbsminderungsrente. Wie soll ich mich nun verhalten. die KK hat sich auf meine Anfrage noch nicht gemeldet und mir liegt wie schon beschrieben nichts dergleichen vor. Also hat die KK das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt. Nur wenn die das nun nachträglich noch einschieben nur weil ich die erinnert habe. nein das kann doch nicht sein. Wie kann ich der KK klarmachen das ich in 1Jahr aus der ganzen Geschichte *Rente* raus bin und daher alles so bleibt und ich den Rentenantrag einfach komplett zurück ziehe. An den Experten: Soll ich einfach den gestellten Rentenantrag stonieren??? noch ein Jahr Übergangsgeld erhalten und dann wieder auf dem 1. AM mein Geld verdienen.
W*lfgangam 06.07.2015 | 19:36
Hallo Eva, > aber es ist doch ein NAchteil wenn die KK nun das Dispositionsrecht noch einschränkt. Denn dann erhalte ich um einiges weniger an Geld. Es geht dabei nicht um Ihren Vorteil, sondern um Vorteile der Solidargemeinschaft, die Ihre 'Kosten' zu tragen hat. > Und ich möchte ja auch garkeine Rente oder Erwerbsminderungsrente. Einfache Lösung/5 Worte: "Ich ziehe meinen Rentenantrag zurück Punkt" > Also hat die KK das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt. Solange das so ist, wählen Sie die 'einfache Lösung'! > Nur wenn die das nun nachträglich noch einschieben nur weil ich die erinnert habe. nein das kann doch nicht sein. Dann erst, nur dann treten Sie in 'Verhandlungen' mit der KK, machen den klar, dass Sie auf kurze Sicht wieder voll arbeitsfähig sein werden und der Solidargemeinschaft mit höherem Beitragsaufkommen dienen, als mit Beiträgen aus einer (befristeten?) kleinen Rente. In diesem Fall können Sie sich auch mit dem nächsten Versicherungsamt (schauen Sie mal bei Ihrem Rathaus vorbei) in Verbindung setzen, das in _allen _ Sozialversicherungsangelegenheiten weiterhilft und etwaige Differenzen glattbügeln kann. Eva-Herzchen, solange von der KK nichts kommt, ist die DRV Ihr Ansprechpartner, um das 'Problem' EM-Antrag/potentielle Bewilligung zu lösen. > ich mache kein Problem daraus, sonder die DRV. Hoppla, wer hat denn den Rentenantrag gestellt? ;-) Meinen Sie, die werfen so'n Antrag einfach weg - wer ihn stellt, muss sich auch über Folgen im Klaren sein ...lösen Sie das Problem - lassen Sie sich noch die 2 Alternativberechnungen zuschicken ...vielleicht wären Sie doch interessiert, wenn Sie die mtl. Rentenbeträge sehen, andernfalls sind wir wieder bei der 'einfachen' Lösung' Gruß w. PS: > Aber ich steige da nicht durch. Einfacher wäre es, Ihnen das alles in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt zu erklären - Internet ist schön, aber nicht immer zielführend, macht einen nur noch wuschicher ;-)
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