Hallo Eva,
in Ihrem konkreten Einzelfall raten wir Ihnen sich mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen beschrieben ist eine nachträgliche Einschränkung des Dispositionsrechtes durch die Krankenkasse durchaus möglich.