Hallo Hans-Eckehard Elbers,
der übliche Nachweis für das Bestehen einer Ehe im Zeitpunkt des Todes ist eine Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk (d.h. auf der Sterbeurkunde steht "... war verheiratet mit ..."). Damit der Standesbeamte diese Urkunde ausstellen kann, müsste Ihre Frau dort die Heiratsurkunde vorlegen. Ich gehe mal davon aus, dass eine mit Apostille versehene russische Heiratsurkunde vom Standesamt akzeptiert werden würde, kenne aber die Einzelheiten des dortigen Verfahrens nicht. Im Zweifel könnten Sie dort mal vorsprechen und sich erkundigen, ob im Fall der Fälle noch andere Unterlagen nötig wären.
Grundsätzlich ist die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe nicht erforderlich, damit die Ehe hier in Deutschland gültig ist. Allerdings halte ich es für eine gute Möglichkeit, die Nachweisführung zu erleichtern. Im Einzelfall fordern die RV-Träger auch schon mal dazu auf, um Zweifel hinsichtlich der gültigen Eheschließung auszuräumen. Und wenn Sie die Ehe heute im deutschen Eheregister eintragen lassen, könnte der Standesbeamte die Sterbeurkunde dann im Ernstfall schneller und ohne weitere Prüfung ausstellen. Aber Sie können das letztlich selbst entscheiden.