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Experten-Antwort

Dokumente für Witwenrente

von Hans-Eckehard Elbers12.01.2017 | 14:48
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau ist eine gebürtige Russin. Ich hätte gerne die Information welche Dokumente wir benötigen, damit meine Frau nach meinen Tod einen Anspruch auf die Rente hat. Muss ich meine Ehe in Deutschland Nachbeurkunden, oder reicht unsere Heiratsurkunde ( russisch) aus, übersetzt mit einer Apostille? Mit freundlichen Grüßen Hans-Eckehard Elbers

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Eckehard Elbers,

der übliche Nachweis für das Bestehen einer Ehe im Zeitpunkt des Todes ist eine Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk (d.h. auf der Sterbeurkunde steht "... war verheiratet mit ..."). Damit der Standesbeamte diese Urkunde ausstellen kann, müsste Ihre Frau dort die Heiratsurkunde vorlegen. Ich gehe mal davon aus, dass eine mit Apostille versehene russische Heiratsurkunde vom Standesamt akzeptiert werden würde, kenne aber die Einzelheiten des dortigen Verfahrens nicht. Im Zweifel könnten Sie dort mal vorsprechen und sich erkundigen, ob im Fall der Fälle noch andere Unterlagen nötig wären.

Grundsätzlich ist die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe nicht erforderlich, damit die Ehe hier in Deutschland gültig ist. Allerdings halte ich es für eine gute Möglichkeit, die Nachweisführung zu erleichtern. Im Einzelfall fordern die RV-Träger auch schon mal dazu auf, um Zweifel hinsichtlich der gültigen Eheschließung auszuräumen. Und wenn Sie die Ehe heute im deutschen Eheregister eintragen lassen, könnte der Standesbeamte die Sterbeurkunde dann im Ernstfall schneller und ohne weitere Prüfung ausstellen. Aber Sie können das letztlich selbst entscheiden.

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2 Antworten

Rentensputnikam 12.01.2017 | 16:59
@Herrn Elbers: Nach meinem Kenntnisstand reicht die beglaubigte Russische Originalheiratsurkunde aus. Der Rentenversicherungsträger würde diese dann übersetzen lassen. Der Experte wird Ihnen hier aber auch noch eine Antwort geben. MfG
W*lfgangam 12.01.2017 | 19:28
Hallo Hans-Eckehard Elbers, üblicherweise benötigt sie: - Personalausweis oder Pass - Krankenkassenkarte - IBAN - SteueridentifikationsNr. - eigene VersicherungsNr. - Ihre VersicherungsNr. - Heiratsurkunde (cвидетельство о браке) *) - Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk (siehe obige Ausführungen) - Geburtsurkunde eines Kindes - ggf. Bescheide über eigene Sozialleistungen - ggf. Nachweise über Einkünfte aller Art – auch Auslandszahlungen - ggf. Schreiben des Postrentenservice über die Vorschusszahlung *) Originalurkunde reicht ...ich könnte Sie sogar lesen :-) Gruß w.
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