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Experten-Antwort

Doppelte Staatsbürgerschaft

von Sonja Rençberoglu08.03.2017 | 09:47
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin gebürtige Deutsche und habe 2006 zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft angenommen. Seit 2006 bin ich in der Türkei sozialversichert. Kann ich meine in Deutschland geleisteten Sozialversicherungszeiten (Zeiten für Regelaltersrente sind mit 103 Monate erfüllt) in die Türkei übertragen lassen oder aber meine in der Türkei erworbenen Zeiten (seit 11/2007) nach Deutschland übertragen. Ich lebe nach wie vor in der Türkei und werde voraussichtlich auch nicht nach Deutschland zurückkehren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonja Rençberoglu,

eine Übertragung der Rentenanwartschaften auf einen Sozialversicherungsträger ist nicht möglich. Allerdings können Sie im Leistungsfall von beiden Sozialversicherungsträgern Leistungen erhalten.

So sorgt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Im Leistungsfall prüft zunächst jeder Träger für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob die Beiträge und Zeiten angerechnet werden können und ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind. Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass Sie nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig einen Rentenanspruch haben.

Die deutsche Rente wird nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.

Der türkische Versicherungsträger zahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllen, aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.

Weitere Informationen zum deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen und den in diesem Zusammenhang bestehenden Rentenansprüchen sowie der Möglichkeiten der Beitragserstattung finden Sie insbesondere auch in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=21

abrufen können.

Diese Broschüre steht unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen_fremdsprachig/arbeiten_deutschland_tuerkei_tuerkisch.pdf?__blob=publicationFile&v=8

auch in türkischer Fassung zur Verfügung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

TanteCharlieam 08.03.2017 | 11:12
Eine Übertragung von erworbenen Rentenanwartschaften von einem Land ins andere Land findet nirgends statt. Sobald Sie das entsprechende Alter erreicht haben (in D zw. 63 und 67 Lebensjahr) in der Türkei müssen Sie sich beim dortigen RV Träger darüber informieren stellen Sie einen Rentenantrag. Und zwar dort wo Sie gerade wohnen. Sollte dies die Türkei sein, dann eben dort beim RV Träger einen Rentenantrag aufnehmen lassen und explizit auf die in Deutschland zurückgelegten Zeiten verweisen. Es wird dann ein sog. zwischenstaatlicher Rentenantrag von der Türkei an die zuständige Stelle in Deutschland geschickt (entweder die DRV Bund in Berlin oder die DRV Nordbayern in Bayreuth). Sollten Sie bis zum Rentenalter wieder nach Deutschland zurückkehren läufts genau anders rum. Da die DRV Nordbayern in Bayreuth für das SV-Abkommen mit der Türkei zuständig ist, können Sie dort ja mal anrufen um sich über das Abkommen und die genauen Voraussetzungen weiter zu informieren.
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