Der interessante Beitrag unter dem von „Jonny“ benannten Link erläutert die sehr komplexen Zusammenhänge, die dazu führen, dass der Ausgleich von Rentenminderungen für Versicherte mit Entgeltpunkten Ost zu anderen „Konditionen“ möglich ist. Ob man davon Gebrauch macht, bleibt eine persönliche Entscheidung. Fordern Sie eine individuelle Berechnung an und prüfen Sie die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Danach können Sie entscheiden, ob es für Sie ein „doppeltes Schnäppchen“ darstellt.