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Experten-Antwort

DRV/ Sozialmediziner prüfen Entlassungsbericht/Reha

von Berger19.07.2017 | 01:04
871 Ansichten
8 Antworten

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Hallo an die Experten, die DRV ( Sozialmediz.) prüfen den Reha-Entlassungsbericht wenn es um EM-Rente geht. Dieser liegt mir nicht vor, kann ich ihn anfordern ? Aktuell läuft eine LTA in WfbM nach der Reha, die unter 3 Std. Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.( seit 3 Jahren läuft Rentenwiderspruch)....DRV hat sich seitdem nie mehr gemeldet. Grß Berger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Berger,

an Ihrer Stelle, würde ich Ihre Fragen telefonisch bei der Rentenversicherung vortragen.

Freundliche Grüße

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7 Antworten

=//=am 19.07.2017 | 10:00
Ein Entlassungsbericht wird in der Regel auch Ihrem behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt. Fragen Sie bei diesem nach. Sofern er den EB nicht hat, kann er ihm auf Anforderung in Kopie zugesandt werden (was sinnvoller ist, als den EB Ihnen zuzusenden). Dass sich die DRV aufgrund des seit 3 Jahren laufenden Widerspruchs nie mehr gemeldet hat, kann ich mir nicht vorstellen! Zumindest im Bewilligungsbescheid über die LTA müsste dann ein Zusatz enthalten sein, dass der Widerspruch bis zum Ende der LTA-Maßnahme ruht. Sehen Sie nochmal nach bzw. erkundigen Sie sich telefonisch bei der DRV über den Stand des Widerspruchsverfahrens.
tjaam 19.07.2017 | 11:31
Nein, darüber muss die DRV nicht informieren..zu mindestens nicht proaktiv. Sie können aber Akteneinsicht beantragen und da sollte ja dann ggf. auch ein Prüfbericht in der Akte sein.
Bergeram 19.07.2017 | 10:59
Hallo =//=, vielen Dank für die Antwort, die mit Verständnis geschrieben wurde! Es geht nicht um den Entlassungsbericht der Reha. Es geht um das Prüfungsergebnis der DRV zu diesem Rehagutachten , warum jetzt für LTA entscheiden wurde u. nicht für Rente. Wer nie mit LTA zu tun hatte, weiß nicht dass Rente dann ruht. Der Vertrag kam unter Reha_Entlassungstreß zu Stande. Im Nachhinein ist klar, das eine behindertengerechte Aufklärung darüber nicht stattfand. Es gab von der DRV seit der Aufforderung zur Reha kein Schreiben. ( ausgenommen der LTA-Vertrag in der Reha unter Streß)...WfbM ist ja erst einmal ok. Zusammengefaßt: muß die DRV informieren, welche Schlüsse aus dem Rehagutachten gezogen werden / wurden?...Das wäre der Prüfungsbericht, der nicht übermittelt wurde. Gruß Berger
Bergeram 19.07.2017 | 12:33
Danke !! Dann ist alles klar auch dass sich seit Rentenwiderspruch die DRV nicht mehr meldet.
Bergeram 19.07.2017 | 23:12
Danke für den Hinweis ! Ich dachte im Widerspruchsverfahren darf ich keine Auskunft über den Rentenstand per Tel. holen.
Bergeram 19.07.2017 | 23:13
Danke für den Hinweis ! Ich dachte im Widerspruchsverfahren darf ich keine Auskunft über den Rentenstand per Tel. holen.
Cassandraam 20.07.2017 | 08:16
Hallo Berger, haben Sie ggf. einen Betreuer ? Vielleicht ist dann einfach nur Post der DRV nicht bei Ihnen angekommen ? Grds. ist es nicht möglich, dass die DRV sich 3 Jahre nicht meldet und dass man im Widerspruchsverfahren niicht nachfragen "darf" ergibt gar keinen Sinn.
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