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Experten-Antwort

DRV&Agentur für Arbeit

von Rolando19.10.2012 | 20:23
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das Jobcenter hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit sollte untersucht werden. Aus dem Gutachten ging hervor; Aktuell bedingen die Auswirkungen der vorliegenden Leiden eine Indikation für eine medizinische Reha. Das wollte das Jobcenter nicht akzeptieren und bat den Arzt der Agentur für Arbeit das Gutachten auf keine Indikation zu ändern, was auch geschah. Das ist für mich kaum zu fassen das mir die Hilfe versagt bleibt. Kann ich diese Hilfe bei der DRV beantragen mit dem Gutachten das für die Reha spricht?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn ich den Sachverhalt richtig erfasse, wurde der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt. Diese Antragstellung beinhaltet auch die Prüfung der Notwendigkeit von medizinischen Leistungen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Rehabilitationsfachberater auf, der Sie persönlich betreuen wird.

Einen schönen Wochenbeginn

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn ich den Sachverhalt richtig erfasse, wurde der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt. Diese Antragstellung beinhaltet auch die Prüfung der Notwendigkeit von medizinischen Leistungen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Rehabilitationsfachberater auf, der Sie persönlich betreuen wird.

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9 Antworten

Schadeam 20.10.2012 | 08:07
Wirklich nachvollziehbar ist nicht was Sie schreiben. Steckt da etwa mehr dahinter (was Sie unerwähnt lassen)? Warum sollten Arbeitsamt oder Jobcenter nicht wollen, dass Sie eine med. Reha machen? Die haben dadurch doch keine Kosten, weil die med. Reha von Krankenkasse oder DRV bezahlt werden muss. Wenn Sie nach einer med. Reha wieder besser in Schuss wären, wäre doch auch diesen Stellen gedient, weil Sie eher wieder arbeiten können. Was sagt eigentlich Ihr Arzt zur Notwendigkeit einer med. Reha? Und schlußendlich: Wenn Sie eine med. Reha wollen und brauchen, dann können Sie doch schlicht und einfach einen entsprechenden Antrag über Krankenkasse, bzw. DRV stellen. Vielleicht geht es ja aber auch um taktische Spielchen......?
Rolam 20.10.2012 | 16:45
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
die Gutachterin ist Vertragsärztin, die sagte mir sie hätte wohl anrife vom jobcenter bekommen wegen meines Gutachtens, konnte aber nichts machen weil der Laptop abgestürzt war wo das Gutachten abgespeichert war. Der Arzt von der Agentur für Arbeit, sagte die Ärztin mir hat das Gutachten geändert. Er steht da drüber und darf das! Ich hatte Antrag zur Förderung zur teilhabe am Arbeitsleben gestellt, wurde an die DRV weitergeleitet, weil AfA nicht zuständig! Grund für den Antrag war Arbeitsaufgabe wegen der Gesundheit. Die Ärztin die das Gutachten erstellt hat sollte für die 30 % Sanktion sorgen, weil die Arbeitsvermittlerin mich als Simulant entlarven wollte. Nach dem Gutachten war die SB mit ihren Vorurteilen völlig erledigt und hat dann den Arzt in der AfA angerufen, nicht noch eine Reha etc. Das läuft so in den Jobcentern und AfA, sowas hat noch kein Mensch glauben wollen, doch die sind nur darauf fiziert die Menschen fertig zu machen, weil nur dafür gibt es Punkte!!
Alltagsbegleiteram 20.10.2012 | 16:10
Wie hier bereits erwähnt, steht es Ihnen frei, selbst bei der Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen. Dazu benötigen Sie keinesfalls die Zustimmung von Mitarbeitern des Jobcenters. Ihr behandelnder Arzt kann Sie sicher genauer über erfolgversprechende Therapiemaßnahmen informieren. Ärztliche Gutachter sind selbstverständlich zur unabhängigen Beurteilung verpflichtet und dürfen ihre Bescheide nicht beliebig den Wünschen ihrer Auftraggeber anpassen. Das gilt auch für den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Wenn Sie belegen können, was Sie schildern, nämlich, dass sich der verantwortliche Gutachter von Mitarbeitern des Jobcenters im Nachhinein zu einer Änderung seiner gutachterlichen Bewertung hat bewegen lassen, wäre das ein Fall für die Ärztekammer. Ihr sofortiger Wiedereintritt ins Arbeitsleben, ohne Rücksicht auf Ihren Gesundheitszustand, wäre sicher für das Jobcenter finanziell vorteilhaft. Auch die Vorstellung, dass man sich im Jobcenter wenig Hoffnung auf die Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit macht und Sie daher möglichst bald im Rentenbezug und damit aus dem Leistungsanspruch des SGB II entfernt sehen möchte, ist natürlich denkbar: Zwar müsste das Jobcenter nicht die Reha selbst finanzieren, doch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde natürlich weiterhin. Doch es besteht absolut kein Mitspracherecht der Jobcentermitarbeiter, wenn es um die Beurteilung medizinischer Gegebenheiten geht.
Mitleideneram 20.10.2012 | 22:28
Zitat von Rol anzeigenausblenden
Wie hier bereits erwähnt, steht es Ihnen frei, selbst bei der Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen. Dazu benötigen Sie keinesfalls die Zustimmung von Mitarbeitern des Jobcenters. Ihr behandelnder Arzt kann Sie sicher genauer über erfolgversprechende Therapiemaßnahmen informieren. Ärztliche Gutachter sind selbstverständlich zur unabhängigen Beurteilung verpflichtet und dürfen ihre Bescheide nicht beliebig den Wünschen ihrer Auftraggeber anpassen. Das gilt auch für den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Wenn Sie belegen können, was Sie schildern, nämlich, dass sich der verantwortliche Gutachter von Mitarbeitern des Jobcenters im Nachhinein zu einer Änderung seiner gutachterlichen Bewertung hat bewegen lassen, wäre das ein Fall für die Ärztekammer. Ihr sofortiger Wiedereintritt ins Arbeitsleben, ohne Rücksicht auf Ihren Gesundheitszustand, wäre sicher für das Jobcenter finanziell vorteilhaft. Auch die Vorstellung, dass man sich im Jobcenter wenig Hoffnung auf die Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit macht und Sie daher möglichst bald im Rentenbezug und damit aus dem Leistungsanspruch des SGB II entfernt sehen möchte, ist natürlich denkbar: Zwar müsste das Jobcenter nicht die Reha selbst finanzieren, doch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde natürlich weiterhin. Doch es besteht absolut kein Mitspracherecht der Jobcentermitarbeiter, wenn es um die Beurteilung medizinischer Gegebenheiten geht.
die Gutachterin ist Vertragsärztin, die sagte mir sie hätte wohl anrife vom jobcenter bekommen wegen meines Gutachtens, konnte aber nichts machen weil der Laptop abgestürzt war wo das Gutachten abgespeichert war. Der Arzt von der Agentur für Arbeit, sagte die Ärztin mir hat das Gutachten geändert. Er steht da drüber und darf das! Ich hatte Antrag zur Förderung zur teilhabe am Arbeitsleben gestellt, wurde an die DRV weitergeleitet, weil AfA nicht zuständig! Grund für den Antrag war Arbeitsaufgabe wegen der Gesundheit. Die Ärztin die das Gutachten erstellt hat sollte für die 30 % Sanktion sorgen, weil die Arbeitsvermittlerin mich als Simulant entlarven wollte. Nach dem Gutachten war die SB mit ihren Vorurteilen völlig erledigt und hat dann den Arzt in der AfA angerufen, nicht noch eine Reha etc. Das läuft so in den Jobcentern und AfA, sowas hat noch kein Mensch glauben wollen, doch die sind nur darauf fiziert die Menschen fertig zu machen, weil nur dafür gibt es Punkte!!
Hallo, da muss ich zustimmen, bei mir war der Fall, das die BAB nach Aktenlage gegangen ist und das Gutachten von April 2011 zugrunde gelegt hat und das nach mehr als einem Jahr. Es fühlte sich kein Amt für mich zuständig, weil ich selber Monate vorher, bevor ich mich bei der BAB meldete, einen Antrag auf Reha beim Rententräger gestellt habe. Der Amtsarzt mich gesund schrieb und der ärtzliche Dienst der BAB aber nicht, die mich zu Gesicht bekommen haben. Ich bin da kein Einzelfall. Nun bin ich seit Sept. in einer Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben und es geht mir schon besser. Der Kampf war schwer und lang
Alltagsbegleiteram 20.10.2012 | 22:48
Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit darf keine Gutachten anderer Ärzte verändern, das wäre in der Tat eine Urkundenfälschung. Legitim ist es jedoch, dass von dort ein ergänzendes Votum (auch nach Aktenlage) zum Gutachten einer beauftragten externen Ärztin abgegeben wird. Das betreffende Gutachten zu ignorieren ist natürlich widersinnig – in dem Fall hätte man sich die Beauftragung der externen Ärztin sparen können. – Es handelte sich ja wohl nicht um ein Gutachten, erstellt im Auftrag der DRV, denn das gelänge ja nicht in die Hände der Agentur für Arbeit. Falls die Sanktion gegen Sie weiterhin aufrecht erhalten wird, und Sie gerichtlich gegen das Jobcenter und den ärztlichen Dienstder Agentur für Arbeit vorgehen wollen, werden sie die von Ihnen angesprochene Aussage der Vertragsärztin schriftlich benötigen (Forderung des Jobcenters an die Ärztin, Sie als Simulanten bloßzustellen, Kungelei des Jobcenters mit dem ärztlichen Dienst, Veränderung des ursprünglichen Gutachtens dieser Ärztin durch Dritte). Ob die Mitarbeiter Ihres Jobcenters rechtswidrig und auf Kosten der Kunden finanzielle Mittel einzusparen versuchen, lässt sich von außen schwer beurteilen. Gewiss ist das aber kein Thema für ein Forum, das sich Fragen rund um die Rente widmet. Sie sollten sich mit ihrem Problem eher an ein Internetforum wenden, dass der Beratung von Alg II-Beziehern dient.
Rolandoam 20.10.2012 | 23:42
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
nee, ein forum für alg II wäre zu einfach! es müsste ein forum sein für leute die zwischen drv und agentur für arbeit so lange hin und her geschoben werden bis dann nur noch rechtsanwälte durchblicken worum es eugentlich mal ging!! in den broschüren wird alles so prima verherrlicht wie toll wir doch alles organisiert haben, nur wenn es dann darum geht wer das alles bezahlen soll dann gehen überall die lichter aus!! einfach mal tacheles reden und die erwartungen von hause aus so weit runter schrauben wie es in der realität aussieht. für verwaltungskosten ist immer geld da um alles zu blockieren!
http://www.krank-ohne-rente.de/am 21.10.2012 | 14:29
Leute die beim Pingpong Spiel zwischen DRV und Agentur für Arbeit auf der Strecke bleiben und am Ende keinerlei Einkünfte haben und keine Krankenversicherung in Deutschland besitzen, gibt es inzwischen immer mehr. Schau mal in diesem Forum nach und du wirst feststellen, du bist bei weitem nicht alleine: http://www.krank-ohne-rente.de/
Rolandoam 22.10.2012 | 12:06
Mein Antrag ging an die AfA, die hatte den an die DRV weitergeleitet, weil nicht zuständig! Zeitgleich lief eine Androhung von Sanktionen wegen Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen. Die Vertragsärztin hatte in Ihrem Gutachten, eine Indikation für eine medizinische befürwortet. Da man aber beim ärztlichen Dienst der AfA schon auf die DRV verwiesen hatte wurde nach Veröffentlichung des Gutachtens der Vertragsärztin Rücksprache mit dem ärztliche Dienst der AfA gehalten und da wurde dann entschieden dass das Gutachten von eine Indikation auf keine Indikation geändert wird. Sonst hätte man ja wieder an die DRV verweisen müssen, da zuvor schon keine Zuständigkeit beschlossen wurde. Von der DRV kam der Beschluss, Eingliederungszuschuss, ich soll mich der Arbeitsvermittlung im Jobcenter zur Verfügung stellen. Der Termin war, 10 bewerbungen im Monat oder Sanktionen!
Schadeam 22.10.2012 | 15:29
Woist eigentlich das Problem weshalb Sie sich ans Rentenforum wenden? Sie haben von der DRV einen "Eingliederungszuschuß" bewilligt bekommen; d.h. der Arbeitgeber spart Lohnkosten, wenn Sie eine einstellungswillige Firma finden. Diese zu finden, ist Ihre Aufgabe und Ihr Problem. Und dass die Agentur von einem Menschen, der Arbeit sucht, eine gewisse Anzahl von Bewerbungen verlangt, ist doch nicht Thema dieses Forum, oder? Sollten Sie eine med. Reha benötigen, sollten Sie diese beantragen.
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