Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit darf keine Gutachten anderer Ärzte verändern, das wäre in der Tat eine Urkundenfälschung.
Legitim ist es jedoch, dass von dort ein ergänzendes Votum (auch nach Aktenlage) zum Gutachten einer beauftragten externen Ärztin abgegeben wird.
Das betreffende Gutachten zu ignorieren ist natürlich widersinnig – in dem Fall hätte man sich die Beauftragung der externen Ärztin sparen können.
– Es handelte sich ja wohl nicht um ein Gutachten, erstellt im Auftrag der DRV, denn das gelänge ja nicht in die Hände der Agentur für Arbeit.
Falls die Sanktion gegen Sie weiterhin aufrecht erhalten wird, und Sie gerichtlich gegen das Jobcenter und den ärztlichen Dienstder Agentur für Arbeit vorgehen wollen, werden sie die von Ihnen angesprochene Aussage der Vertragsärztin schriftlich benötigen (Forderung des Jobcenters an die Ärztin, Sie als Simulanten bloßzustellen, Kungelei des Jobcenters mit dem ärztlichen Dienst, Veränderung des ursprünglichen Gutachtens dieser Ärztin durch Dritte).
Ob die Mitarbeiter Ihres Jobcenters rechtswidrig und auf Kosten der Kunden finanzielle Mittel einzusparen versuchen, lässt sich von außen schwer beurteilen. Gewiss ist das aber kein Thema für ein Forum, das sich Fragen rund um die Rente widmet.
Sie sollten sich mit ihrem Problem eher an ein Internetforum wenden, dass der Beratung von Alg II-Beziehern dient.