Die Regelaltersrente können Sie mit 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen, die Rente für langjährig Versicherte (bei 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten) vorzeitig mit einen Abschlag von 11,4 % ab dem 63. Lebensjahr und die Renten für besonders langjährig Versicherte (bei 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten) mit 65 Jahren.
Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttogehalt von 15.800 EUR führt zu ca. 14 EUR Rente. Soweit Sie in den alten Bundesländern tätig sind, wurde Ihnen die Berechnung bereits von "Claire Grube" korrekt erläutert.