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Experten-Antwort

EGP

von Biggi18.02.2012 | 18:28
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5 Antworten

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Hallo, habe meine Steuerbescheinigung für 2011. 15800 Euro Brutto, wieviel EGP ? Stimmt meine Rechnung? ca. 13 Euro Rente für 2011? Bin 59 geb. nicht behindert, ab wann kann ich in Rente? mit und ohne Abschlag. Bin Steuerkl. 5 verheiratet. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2012 | 07:49

Die Regelaltersrente können Sie mit 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen, die Rente für langjährig Versicherte (bei 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten) vorzeitig mit einen Abschlag von 11,4 % ab dem 63. Lebensjahr und die Renten für besonders langjährig Versicherte (bei 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten) mit 65 Jahren.

Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttogehalt von 15.800 EUR führt zu ca. 14 EUR Rente. Soweit Sie in den alten Bundesländern tätig sind, wurde Ihnen die Berechnung bereits von "Claire Grube" korrekt erläutert.

4 Antworten

Claire Grubeam 18.02.2012 | 19:22
Maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Das Durchschnittsentgelt findet Verwendung zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, indem das persönliche Entgelt zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres ins Verhältnis gesetzt wird. Ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes führt also zu einem Entgeltpunkt (EP). 30.268 vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2011 ergibt 1,0000 Entgeltpunkt. 1,0000 Entgeltpunkt ergibt eine Rente von 27,47 €. Macht bei 15.800,00 EUR etwa 14,34 EUR Monatsrente. Lassen Sie sich doch einmal eine Rentenauskunft senden oder versuchen Sie es einfach einmal selbst über den Rentenbeginnrechner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Bremeram 18.02.2012 | 19:28
Halbtagsjob oder wie kommt so ein geringes Jahresgehalt zustande ??
Biggiam 18.02.2012 | 20:14
Hallo 24 Std- Woche
Rentneram 20.02.2012 | 15:27
Für Berlin z.B. ein durchaus übliches Volzeitjob Einkommen! Merkel sei Dank :) Gruß Rentner
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