Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen und welche Einkommensarten als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.
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Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen und welche Einkommensarten als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.
Was sollen diese unqualifizierten und idiotischen Antworten hier?Ich werde im Winter Schnee schieben in einem Altenheim. 35 Stunden den Monat und 175 Euro kriege ich dafür. Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.Leider wird es im Winter kein Schnee geben.
Im Rentenbescheid sollte aber stehen, dass alle Beschäftigungen meldepflichtig sind. Daran sollte man sich auch halten.Ich werde im Winter Schnee schieben in einem Altenheim. 35 Stunden den Monat und 175 Euro kriege ich dafür. Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.Ich sehe kein Problem bei dieser Tätigkeit. Sie arbeiten weniger als 10h/Woche und der "Verdienst" ist ebenfalls sehr gering. Das die Ehrenamtsentschädigung nicht sv-meldepflichtig ist, wird das Entgelt der Rentenversicherung nicht gemeldet. Sie können der DRV Bescheid geben, müssen aber nicht. MfG
Das sieht unsere Rentenuschi aber anders. Sie ist ja auch nicht betroffen, wenn durch die fehlende Meldung mal Probleme auftreten sollten. Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit kann im Widerspruch zur tatsächlichen Leistungfähigkeit stehen. Der Verdienst ist dabei nachrangig!Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht."Kein Minijob nicht?" Aha.... Es kommt darauf an, warum Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden. Wenn der sozialmedizinische Dienst der DRV körperliche Arbeiten explizit für unzumutbar hielt und das auch so in Ihrer Rentenakte dokumentiert wurde, könnte es in der Tat Folgen haben. (Zum Beispiel eine erneute Überprüfung Ihres beruflichen Leistungsvermögens.) Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie nun unter drei Stunden täglich arbeiten oder mehr. Ob eventuell auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird oder ob die ausgeübten Tätigkeiten entgegen der bisherigen Einschätzungen als zumutbar und somit als rentenschädlich gelten, entscheidet einzig und allein der sozialmedizinische Dienst der DRV. MfG
....man sollte niemals die Rechnung ohne seine "aufmerksamen Nachbarn" machen. Ein simpler Anruf reicht manchmal schon und dann kommt unangenehme Post, wie ich aus eigenen Erfahrungen weiß....Im Rentenbescheid sollte aber stehen, dass alle Beschäftigungen meldepflichtig sind. Daran sollte man sich auch halten.Na Gott sei Dank hält sich das Riesenheer der Ehreamtlichen nicht daran.
Dem kann ich nur zustimmen. Sollte Rentenuschi ein Mensch der Praxis sein, kann ich die Einstellung absolut nicht akzeptieren, denn sie muss eventuelle Probleme ja nicht hinnehmen oder ausbügeln. Und die Aussage, dass alles unter 3 Stunden unerheblich sein soll, ist grundsätzlich falsch. Es ist in der Tat so, dass es überwiegend kein Problem ist, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. So bestätigt Rentenuschi auch selbst, dass jede Beschäftigung zu melden ist. Wer es nicht macht, trägt damit auch das damit verbundene, wenn auch geringe Risiko.Alles, was unter 3h täglich passiert, ist vollkommen unerheblich, da es IN JEDEM FALL mit dem ärztlichen Votum übereinstimmt. Eine absolute Tätigkeitsunfähigkeit gibt es nicht und wird vom medizinischen Dienst auch nicht beurteilt.Wenn also der (angeblich) beinamputierte Erwerbsgeminderte ein Ehrenamt als Schneeräumer ausübt, ist das vollkommen unerheblich? Dieses Beispiel ist natürlich überspitzt. Dennoch gibt es zahlreiche vergleichbare Fälle aus der Praxis! Aber dass in Rentenuschis Dienststelle (angeblich) so einiges anders läuft als in anderen Dienststellen ist für aufmerksame Mitleser nichts Neues. Dem Fragesteller sei dringend geraten, sich vor der Job-Aufnahme grünes Licht von seinem RV-Träger geben zu lassen und nicht blind einer völlig unbekannten "Rentenuschi" zu vertrauen. Besser dreimal zu viel fragen als einmal zu wenig!
Beharren Sie weiter auf Ihrer Meinung, ich bleibe bei meiner Auffassung und damit geht jeder Versicherte auf Nummer sicher. Bei Ihrer Darstellung bleibt immer ein Restrisiko, gleichgültig wie groß oder klein das auch sein mag. Jede Beschäftigungsaufnahme ist dem Rententräger mitzuteilen, gleich welcher Art!Dem kann ich nur zustimmen. Sollte Rentenuschi ein Mensch der Praxis sein, kann ich die Einstellung absolut nicht akzeptieren, denn sie muss eventuelle Probleme ja nicht hinnehmen oder ausbügeln. Und die Aussage, dass alles unter 3 Stunden unerheblich sein soll, ist grundsätzlich falsch.Bitte erläutern Sie mir (und auch dem Fragesteller) KONKRET, was für ein Problem eine 2h/Tag-Tätigkeit darstellen soll. Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Grundlage eindeutig: Aus rein beruflichem Interesse bin ich wirklich sehr neugierig auf Ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen! Leider haben Sie es an der passenden Stelle unterlassen, sich themenbezogen mit mir auseinander zu setzen. Mich unzählige Beiträge später mit dieser oskuren Andeutung inkompetent aussehen lassen zu wollen zeugt nicht gerade von guter Kinderstube. MfG
Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen. Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis? Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte. Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse! Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht? Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen. Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist. Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!! Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen. Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung! Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren? Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen! Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht? Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-) Nur mal so zum Nachdenken: In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind. Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt. Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden. Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen). Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind. Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus. In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten. Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird. Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts. Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner. In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist. Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte. Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat. Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung. Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-) Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend MfG
Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen. Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis? Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte. Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse! Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht? Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen. Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist. Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!! Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen. Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung! Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.Inhaltlich haben hier ja, bis auf Rentenuschi, alle die gleiche Meinung. Es ist aber schwer eine derart beratungsresistente Person zu überzeugen. Hauptsache ihre Meinung und Entscheidungen führen nicht irgendwann zu Problemen mit den Versicherten. Dann würde es interessant, wie sich Rentenuschi da rauswinden wollte. Allein der Gegensatz dass alle Beschäftigungen zu melden sind, aber Beschäftigungen unter 3 Stunden nicht, spricht doch schon für einen grundsätzlichen Denkfehler.
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