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Experten-Antwort

Ehrenamt 175 Euro

von Schneeschieber05.11.2018 | 16:38
107 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde im Winter Schnee schieben in einem Altenheim. 35 Stunden den Monat und 175 Euro kriege ich dafür. Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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32 Antworten

Schneeflockenam 05.11.2018 | 16:49
Leider wird es im Winter kein Schnee geben.
DRBam 05.11.2018 | 17:13
Ich werde im Winter Schnee schieben in einem Altenheim. 35 Stunden den Monat und 175 Euro kriege ich dafür. Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.
Leider wird es im Winter kein Schnee geben.
Was sollen diese unqualifizierten und idiotischen Antworten hier?
Rentenuschiam 05.11.2018 | 17:32
Ich sehe kein Problem bei dieser Tätigkeit. Sie arbeiten weniger als 10h/Woche und der "Verdienst" ist ebenfalls sehr gering. Das die Ehrenamtsentschädigung nicht sv-meldepflichtig ist, wird das Entgelt der Rentenversicherung nicht gemeldet. Sie können der DRV Bescheid geben, müssen aber nicht. MfG
DRVam 05.11.2018 | 18:48
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Ich werde im Winter Schnee schieben in einem Altenheim. 35 Stunden den Monat und 175 Euro kriege ich dafür. Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.
Ich sehe kein Problem bei dieser Tätigkeit. Sie arbeiten weniger als 10h/Woche und der "Verdienst" ist ebenfalls sehr gering. Das die Ehrenamtsentschädigung nicht sv-meldepflichtig ist, wird das Entgelt der Rentenversicherung nicht gemeldet. Sie können der DRV Bescheid geben, müssen aber nicht. MfG
Im Rentenbescheid sollte aber stehen, dass alle Beschäftigungen meldepflichtig sind. Daran sollte man sich auch halten.
Schorscham 05.11.2018 | 19:39
"Kein Minijob nicht?" Aha.... Es kommt darauf an, warum Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden. Wenn der sozialmedizinische Dienst der DRV körperliche Arbeiten explizit für unzumutbar hielt und das auch so in Ihrer Rentenakte dokumentiert wurde, könnte es in der Tat Folgen haben. (Zum Beispiel eine erneute Überprüfung Ihres beruflichen Leistungsvermögens.) Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie nun unter drei Stunden täglich arbeiten oder mehr. Ob eventuell auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird oder ob die ausgeübten Tätigkeiten entgegen der bisherigen Einschätzungen als zumutbar und somit als rentenschädlich gelten, entscheidet einzig und allein der sozialmedizinische Dienst der DRV. MfG
DRVam 05.11.2018 | 20:26
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Muss ich das der DRV melden? Gibts Folgen für meine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer? Das isn Ehrenamt, also kein Minijob nicht.
"Kein Minijob nicht?" Aha.... Es kommt darauf an, warum Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden. Wenn der sozialmedizinische Dienst der DRV körperliche Arbeiten explizit für unzumutbar hielt und das auch so in Ihrer Rentenakte dokumentiert wurde, könnte es in der Tat Folgen haben. (Zum Beispiel eine erneute Überprüfung Ihres beruflichen Leistungsvermögens.) Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie nun unter drei Stunden täglich arbeiten oder mehr. Ob eventuell auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird oder ob die ausgeübten Tätigkeiten entgegen der bisherigen Einschätzungen als zumutbar und somit als rentenschädlich gelten, entscheidet einzig und allein der sozialmedizinische Dienst der DRV. MfG
Das sieht unsere Rentenuschi aber anders. Sie ist ja auch nicht betroffen, wenn durch die fehlende Meldung mal Probleme auftreten sollten. Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit kann im Widerspruch zur tatsächlichen Leistungfähigkeit stehen. Der Verdienst ist dabei nachrangig!
Dennisam 05.11.2018 | 22:00
Ist es möglich vorher bei der RV schriftlich so anzufragen, ob die Art der Beschäftigung rentenschädlich ist und ggf. dann davon Abstand zu nehmen ? Also die Tätigkeit dann eben nicht aufzunehmen, falls mitgeteilt wird, dass die Art der Tätigkeit rentenschädlich ist, auch wenn man plant weniger als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Löst eine solche Anfrage dann schon eine Rentenprüfunc aus, auch wenn man die Tätigkeit dann aufgrund der Aussage zur Frage nicht aufnimmt?
Rentenuschiam 06.11.2018 | 05:55
Zitat von Dennis anzeigenausblenden
Ja, das ist möglich. Bei mir würde diese Frage keine Prüfung auslösen. Wenn ich diese Anfrage überhaupt dem medizinischen Dienst vorlegen würde, dann müsste ich von dort mit der Frage rechnen, was der Quatsch soll. Ja, es stimmt. Rein theoretisch sind alle Beschäftigungen dem Rententräger zu melden. Allerdings hat es z.B. keine Auskwirkungen auf den Rentenanspruch, wenn Sie auf Kosten Ihrer "Restgesundheit" tätig wären. Und es ist unwahr, wenn behauptet wird, dass die Wochenarbeitszeit keine Rolle spielt. Alles, was unter 3h täglich passiert, ist vollkommen unerheblich, da es IN JEDEM FALL mit dem ärztlichen Votum übereinstimmt. Eine absolute Tätigkeitsunfähigkeit gibt es nicht und wird vom medizinischen Dienst auch nicht beurteilt. Wenn Sie sich sicher fühlen möchten, dann melden Sie die Tätigkeit, das Ergebnis kenne ich jedoch bereits. Ich wünsche Ihnen viel Spaß am Ehrenamt! MfG P.S. Es wäre schön, wenn die Herren von der Rentenversicherung nicht solche Unsicherheiten verstreuen würden. Sie sollten selbst wissen, dass eine Beschäftigung unter 3h/Tag unerheblich ist. Darauf und NUR darauf bezogen sich sowohl die Frage, als auch meine Antwort! Es gibt keine einzige medizinisch-berufliche Konstellation, in der ein 2h-täglich-Job den Rentenanspruch gefährden würde, denn das gibt § 43 SGB VI nicht her!
Rentenottoam 06.11.2018 | 11:37
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Wenn also der (angeblich) beinamputierte Erwerbsgeminderte ein Ehrenamt als Schneeräumer ausübt, ist das vollkommen unerheblich? Dieses Beispiel ist natürlich überspitzt. Dennoch gibt es zahlreiche vergleichbare Fälle aus der Praxis! Aber dass in Rentenuschis Dienststelle (angeblich) so einiges anders läuft als in anderen Dienststellen ist für aufmerksame Mitleser nichts Neues. Dem Fragesteller sei dringend geraten, sich vor der Job-Aufnahme grünes Licht von seinem RV-Träger geben zu lassen und nicht blind einer völlig unbekannten "Rentenuschi" zu vertrauen. Besser dreimal zu viel fragen als einmal zu wenig!
Aufmerksamer Nachbaram 06.11.2018 | 12:20
Im Rentenbescheid sollte aber stehen, dass alle Beschäftigungen meldepflichtig sind. Daran sollte man sich auch halten.
Na Gott sei Dank hält sich das Riesenheer der Ehreamtlichen nicht daran.
....man sollte niemals die Rechnung ohne seine "aufmerksamen Nachbarn" machen. Ein simpler Anruf reicht manchmal schon und dann kommt unangenehme Post, wie ich aus eigenen Erfahrungen weiß....
DRVam 06.11.2018 | 12:29
Zitat von Rentenotto anzeigenausblenden
Alles, was unter 3h täglich passiert, ist vollkommen unerheblich, da es IN JEDEM FALL mit dem ärztlichen Votum übereinstimmt. Eine absolute Tätigkeitsunfähigkeit gibt es nicht und wird vom medizinischen Dienst auch nicht beurteilt.
Wenn also der (angeblich) beinamputierte Erwerbsgeminderte ein Ehrenamt als Schneeräumer ausübt, ist das vollkommen unerheblich? Dieses Beispiel ist natürlich überspitzt. Dennoch gibt es zahlreiche vergleichbare Fälle aus der Praxis! Aber dass in Rentenuschis Dienststelle (angeblich) so einiges anders läuft als in anderen Dienststellen ist für aufmerksame Mitleser nichts Neues. Dem Fragesteller sei dringend geraten, sich vor der Job-Aufnahme grünes Licht von seinem RV-Träger geben zu lassen und nicht blind einer völlig unbekannten "Rentenuschi" zu vertrauen. Besser dreimal zu viel fragen als einmal zu wenig!
Dem kann ich nur zustimmen. Sollte Rentenuschi ein Mensch der Praxis sein, kann ich die Einstellung absolut nicht akzeptieren, denn sie muss eventuelle Probleme ja nicht hinnehmen oder ausbügeln. Und die Aussage, dass alles unter 3 Stunden unerheblich sein soll, ist grundsätzlich falsch. Es ist in der Tat so, dass es überwiegend kein Problem ist, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. So bestätigt Rentenuschi auch selbst, dass jede Beschäftigung zu melden ist. Wer es nicht macht, trägt damit auch das damit verbundene, wenn auch geringe Risiko.
****am 06.11.2018 | 13:47
Zur Frage auf die möglichen Auswirkungen auf die EM-Rente wurde ja bereits ausführlich geantwortet. Aber wie kann eine Hausmeistertätigkeit (Schneeschieben) in einem Altenheim ehrenamtlich sein? Diese Tätigkeit wäre m.E. ganz normal als Minijob anzumelden und mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84Euro abzurechnen.
Rentenuschiam 06.11.2018 | 17:03
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Bitte erläutern Sie mir (und auch dem Fragesteller) KONKRET, was für ein Problem eine 2h/Tag-Tätigkeit darstellen soll. Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Grundlage eindeutig: Aus rein beruflichem Interesse bin ich wirklich sehr neugierig auf Ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen! Leider haben Sie es an der passenden Stelle unterlassen, sich themenbezogen mit mir auseinander zu setzen. Mich unzählige Beiträge später mit dieser oskuren Andeutung inkompetent aussehen lassen zu wollen zeugt nicht gerade von guter Kinderstube. MfG
DRVam 06.11.2018 | 17:14
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Dem kann ich nur zustimmen. Sollte Rentenuschi ein Mensch der Praxis sein, kann ich die Einstellung absolut nicht akzeptieren, denn sie muss eventuelle Probleme ja nicht hinnehmen oder ausbügeln. Und die Aussage, dass alles unter 3 Stunden unerheblich sein soll, ist grundsätzlich falsch.
Bitte erläutern Sie mir (und auch dem Fragesteller) KONKRET, was für ein Problem eine 2h/Tag-Tätigkeit darstellen soll. Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Grundlage eindeutig: Aus rein beruflichem Interesse bin ich wirklich sehr neugierig auf Ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen! Leider haben Sie es an der passenden Stelle unterlassen, sich themenbezogen mit mir auseinander zu setzen. Mich unzählige Beiträge später mit dieser oskuren Andeutung inkompetent aussehen lassen zu wollen zeugt nicht gerade von guter Kinderstube. MfG
Beharren Sie weiter auf Ihrer Meinung, ich bleibe bei meiner Auffassung und damit geht jeder Versicherte auf Nummer sicher. Bei Ihrer Darstellung bleibt immer ein Restrisiko, gleichgültig wie groß oder klein das auch sein mag. Jede Beschäftigungsaufnahme ist dem Rententräger mitzuteilen, gleich welcher Art!
Rentenuschiam 06.11.2018 | 17:27
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Ich hatte um eine konkrete Stellungnahme gebeten, schließlich haben Sie behauptet, dass meine Aussage zur 2h/Tag-Beschäftigung falsch ist, was ich schon ziemlich dreist finde. Mit dieser Art ausweichender Antwort hatte ich zwar gerechnet, bin aber trotzdem ein bisschen enttäuscht. Schade, dass Sie dem Publikum wahrscheinlich auch nicht erläutern wollen, was genau Sie mit "Restrisiko" meinen. MfG
Aufmerksamer Nachbaram 06.11.2018 | 18:57
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Dann nehmen Sie doch einfach mal folgendes reales Ereignis zur Kenntnis: Ein Nachbar bezieht eine volle EM-Rente, weil er unter anderem (angeblich) extrem stark hörbehindert ist. Nun erfährt ein anderer Nachbar, dass dieser "extrem schwerhörige" Frührentner eine "rentenunschädliche" Nebentätigkeit bei einem Call-Center angenommen hat, wo er diverse Mobilfunkverträge verkaufen soll. Dieser aufmerksame Nachbar informiert daraufhin die Rentenversicherung darüber. Mit der Konsequenz, dass dieser angeblich schwerhörige EM-Rentner seit einiger zeit nur noch eine Teil-EM-Rente erhält. So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren? Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen! Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?
Kind im Ohram 06.11.2018 | 19:23
EM.Rente wegen Schwerhörigkeit....ganz prima. Es ist immer so eine Sache mit einer Nebenbeschäftigung,eigentlich ist man ja nicht erwerbsfähig.Wäre ich SB bei einer RV würde ich bei zwei Stunden fragen"wollen wir nicht noch eine mehr probieren?Das schaffen Sie doch".....
Rentenuschiam 06.11.2018 | 20:29
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht? Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-) Nur mal so zum Nachdenken: In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind. Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt. Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden. Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen). Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind. Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus. In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten. Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird. Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts. Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner. In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist. Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte. Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat. Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung. Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-) Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend MfG
W*lfgangam 06.11.2018 | 19:58
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
...wie Sie schon sagen: "rentenunschädliche" Nebentätigkeit. Und wenn er das beim Schneeschippen mit kalten - ohnehin abgefrorenen Zehen - macht, tja dann steht er als leuchtendes Beispiel für mögliche volle Integration in den allg. Arbeitsmarkt da/als ehemaliger Gerüstbauer, gar mit Berufsschutz - natürlich nur im Winter ;-) Die von Rentenuschi dargestellten Verfahrensweisen sind der Standardfall/99% dieser Fälle lösen sich - angesichts der med. Aktenlage - in Wohlgefallen auf, auf das eine % hat dann der 'Aufmerksamer Nachbar' ein Auge ...und beschäftigt damit die DRV zu 99 % umsonst. Gruß w. PS: Um Missverständnissen vorzubeugen: Anfrage an DRV - der Rentenbescheid weist auf die Aufnahme von Beschäftigungen hin - nur, ist damit jede oder nur die rentenschädliche Beschäftigung gemeint, wie sie gesetzlich/richterlich ausdefiniert ist? ;-) ...Klare Antwort: das entscheidet schon der @Aufmerksamer Nachbar *g
W*lfgangam 06.11.2018 | 21:34
Hallo Rentenuschi, Ihr Engagement hier/Ihr Wissen, ist bemerkenswert!!! ...lassen Sie sich bitte nicht so schnell auf 'höhere' Positionen befördern (sei Ihnen schnellstens gegönnt!) Sie wären ein enormer Verlust an spontanem Wissen ./. Fragen, die Tiefe haben – und, wo die meisten zwangsverpflichteten so genannten DRV-Experten hier eher nur lau an der Antwortmühle drehen ...Muckefuck eben ;-) Gruß w.
Unwisendeam 07.11.2018 | 08:10
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Rentenuschi schrieb

Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht?

Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-)

Nur mal so zum Nachdenken:

In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind.

Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt.

Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden.

Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen).

Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind.

Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus.

In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten.

Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird.

Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts.

Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner.

In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist.

Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte.

Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat.

Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung.

Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-)

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend

MfG

So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren? Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen! Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?
Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht? Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-) Nur mal so zum Nachdenken: In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind. Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt. Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden. Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen). Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind. Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus. In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten. Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird. Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts. Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner. In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist. Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte. Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat. Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung. Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-) Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend MfG
Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen. Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis? Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte. Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse! Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht? Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen. Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist. Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!! Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen. Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung! Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.
DRVam 07.11.2018 | 12:13
Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen. Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis? Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte. Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse! Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht? Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen. Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist. Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!! Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen. Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung! Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.
Inhaltlich haben hier ja, bis auf Rentenuschi, alle die gleiche Meinung. Es ist aber schwer eine derart beratungsresistente Person zu überzeugen. Hauptsache ihre Meinung und Entscheidungen führen nicht irgendwann zu Problemen mit den Versicherten. Dann würde es interessant, wie sich Rentenuschi da rauswinden wollte. Allein der Gegensatz dass alle Beschäftigungen zu melden sind, aber Beschäftigungen unter 3 Stunden nicht, spricht doch schon für einen grundsätzlichen Denkfehler.
DRVam 07.11.2018 | 14:20
Zitat von Unwisende anzeigenausblenden
Unwisende schrieb

So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren?

Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen!

Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?

[/quote]

Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht?

Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-)

Nur mal so zum Nachdenken:

In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind.

Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt.

Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden.

Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen).

Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind.

Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus.

In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten.

Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird.

Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts.

Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner.

In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist.

Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte.

Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat.

Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung.

Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-)

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend

MfG

[/quote]

Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen.

Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis?

Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte.

Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse!

Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht?

Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen.

Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist.

Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!!

Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen.

Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung!

Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben.

Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.

Inhaltlich haben hier ja, bis auf Rentenuschi, alle die gleiche Meinung. Es ist aber schwer eine derart beratungsresistente Person zu überzeugen. Hauptsache ihre Meinung und Entscheidungen führen nicht irgendwann zu Problemen mit den Versicherten. Dann würde es interessant, wie sich Rentenuschi da rauswinden wollte. Allein der Gegensatz dass alle Beschäftigungen zu melden sind, aber Beschäftigungen unter 3 Stunden nicht, spricht doch schon für einen grundsätzlichen Denkfehler.
Schneeschieberam 07.11.2018 | 17:38
Na, ich bin mal zum Sachbearbeiter hingefahren mit dem Zug und habe dem das mal persönlich gesagt mit dem Schneeschieben und den 35 Stunden den Monat und den 175 Euro. Der hat nichts dagegen einzuwenden gehabt. Aber auch mir bestätigt, das das besser ist, wenn man sowas meldet. Glücklicherweise habe ich ja einen SBA mit ner Wertmarke, da geht das mit dem Fahrgeld. Naja, Danke den Hinweisgebern hier.
Rentenuschiam 07.11.2018 | 18:12
Zitat von Unwisende anzeigenausblenden
Unwisende schrieb

So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren?

Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen!

Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?

[/quote]

Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht?

Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-)

Nur mal so zum Nachdenken:

In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind.

Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt.

Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden.

Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen).

Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind.

Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus.

In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten.

Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird.

Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts.

Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner.

In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist.

Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte.

Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat.

Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung.

Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-)

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend

MfG

[/quote]

Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen.

Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis?

Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte.

Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse!

Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht?

Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen.

Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist.

Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!!

Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen.

Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung!

Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben.

Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.

Ich habe mich wirklich bemüht, dieses Niveau nicht zu erreichen und ich war bis dato auch ziemlich erfolgreich. Bitte verzeihen Sie, dass ich deshalb zum überwiegend sehr polemisch gehaltenen Teil Ihres Beitrages keine Stellung beziehe. Gott sei Dank fand ich in Ihrem ellenlangen Post auch noch die einzig interessante Stelle, nämlich den erbärmlich winzigen fachlichen Teil. Ich stimme Ihnen hinsichtlich der Ausführungen zu den qualitativen Leistungseinschränkungen grundsätzlich zu, die RAA steht ja auch Ihnen zur Verfügung. Und nun beantworten Sie mir bitte die Frage, in wie vielen ähnlich gelagerten Fällen Sie in ihrer geschätzt 1000-jährigen Karriere als mit Akten tätige Sachbearbeiterin der Rentenversicherung am Ende des Prüfprozesses auf eine rentenschädliche Tätigkeit gekommen sind. Die Antwort nehme ich auch gerne in Prozent vom gesamten Prüfaufkommen entgegen. Und nur, weil ich gerade noch ein bisschen Kraft zum Tippeln habe: In meiner nichtganzsolangen Karriere waren es bis jetzt: NULL! Und nein, darüber entscheide ich nicht allein. Aber ich weiß...seltsame Dienststelle ;-)
Rentenuschiam 07.11.2018 | 18:59
Ich bin noch einmal kurz in mich gegangen und in Ermangelung einer "Löschen-Funktion" möchte ich den geschriebenen Satz gern auf diesem Wege zurücknehmen. Der Sachbearbeiter des Fragestellers hat, wie von mir vorhergesagt entschieden, und das auch noch ganz allein und schnell. Allerdings möchte ich nicht, dass es so aussieht, als würde ich gutheißen, dass überhaupt keine Beschäftigungen mehr gemeldet werden. Es war eine Auskunft zu diesem speziellen Fall und zu dieser Auskunft stehe ich nach wie vor. Leider ist die Diskussion dazu sehr ausgeufert. Ein Krieg unter Mitarbeitern der Rententräger liegt mir jedoch fern, da wir ja hier eigentlich an einem Strang ziehen sollten. In diesem Sinne möchte ich die Debatte für mich gern beenden. Einen schönen Abend wünscht Rentenuschi
Rezzoam 07.11.2018 | 19:16
Zitat von Schneeschieber anzeigenausblenden
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Kollege, der ihn vielleicht mal vertritt, sehr wohl Einwände haben könnte. Deshalb sollte im eigenen Interesse VOR einer Beschäftigungsaufnahme, egal ob Ehrenamt oder gewerblicher Teilzeitjob, eine SCHRIFTLICHE Stellungnahme der DRV angefordert werden. Denn nur was man schriftlich in den Händen hält, ist im Ernstfall beweiskräftig. Gruß
W*lfgangam 07.11.2018 | 20:31
Zitat von Unwisende anzeigenausblenden
Unwisende schrieb

So etwas kann Ihrer Meinung nach nicht passieren?

Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall tatsächlich passiert ist, auch wenn solche Fälle äußerst selten vorkommen!

Aber SIE haben bestimmt trotzdem wieder Recht, weil schließlich nicht sein kann was nicht sein darf, nicht wahr?

[/quote]

Natürlich kann so etwas passieren,warum auch nicht?

Leider sind aber Betrug und unschädliches Ehrenamt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn ich Unrecht habe, habe ich Unrecht. Ist schon mal vorgekommen..sogar in diesem Forum ;-)

Nur mal so zum Nachdenken:

In einem anderen Thread gab es massive Beschwerden über die Nichterreichbarkeit bei den RV-Trägern. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Beschwerden nicht unberechtigt sind.

Irgendjemand hat auf die schlechte personelle Besetzung hingewiesen, was ebenfalls stimmt.

Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten zig Jahren massive personelle Engpässe forciert, die nun mehr und mehr sichtbar werden.

Dazu gesellen sich arbeitsintensive Rechtsänderungen in den letzten und kommenden Jahren (da werden mir die Kollegen sicher zustimmen).

Es funktioniert nicht, Quereinsteiger einzustellen, da das Recht und die Verwaltungsverfahren einfach zu kompliziert sind.

Nachwuchs allein gleicht das personelle Defizit bei weitem nicht aus.

In meinen Augen macht es da durchaus Sinn, auf absolut unnötige Prüfverfahren zu verzichten.

Und selbst wenn, was ja der Fall ist, EIGENTLICH jede Beschäftigung anzuzeigen ist, liegt es auf der Hand, dass die Prüfung in diesem speziellen Fall zu absolut nichts führen wird.

Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen von "jede Beschäftigung muss angezeigt werden" nichts.

Nun wird also der Fragesteller (der natürlich jetzt noch mehr verunsichert ist - was ohne Zweifel auch meine Schuld ist) seine Frage stellen und der RV-Träger hat wieder einen Fall mehr auf dem Tisch. Diese Frage erfordert eine Prüfung durch den medizinischen Dienst (ggf.) und den zuständigen Endzeichner.

In der gleichen Zeit bleibt mindestens 1 Rentenantrag liegen und dann wird in diesem Forum die Frage gestellt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Nur um dann festzustellen, dass an dieser Tätigkeit absolut nichts auszusetzen ist.

Das Recht ist das Eine, Pauschalantworten das Andere. Und ab und zu ist es hilfreich, einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

Hier möchte jemand nicht einfach nur zu Hause sitzen, sondern sich engagieren und die schmale Rente mit 3 Talern aufbessern möchte.

Kein Gesetz verbietet es in dem angegebenen Rahmen. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein angeblich Schwerhöriger ganz offenbar eine Rente erschlichen hat.

Es geht nicht ums Rechthaben, sondern um eine für beide Seiten möglichst unkomplizierte Lösung.

Sie wollten schon immer wissen, woher unsere überbordende Bürokratie kommt? Nun, heute wurden Sie Zeuge dieses Prozesses ;-)

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend

MfG

[/quote]

Wow! Eine fulminante Rede und das niedere Volk klatscht auch schon frenetisch Beifall und möchte Sie insgeheim zum Führer vorschlagen.

Ich stelle mir nur eine Frage: Wenn es so logisch ist, dass Tätigkeiten im Umfang von weniger als 3 Stunden immer rentenunschädlich sind, warum schreibt dann die Rentenversicherung nicht in die Bescheide rein, dass nur Tätigkeiten mit mindestens 3 Stunden Umfang zu melden sind? Sind die gesamten Entscheidungsträger wirklich so dumm und nur die einfache Sachbearbeiterin Rentenuschi hat die wahre Erkenntnis?

Ja, das ist so. Wie an jedem anderen Stammtisch. Da werden Parolen und Pseudoargumente wie z. B. der „gesunde Menschenverstand“ angeführt und dann hat man Recht. Man hat ja auch als einziger den „Weitblick“ und erkennt dass die Verwaltung überlastet ist und deshalb muss man als kleine Sachbearbeiterin das Heft nun selbst in die Hand nehmen und eigenmächtig ohne Einschaltung des ärztlichen Dienstes entscheiden, dass sich die Erwerbsminderung in bestimmten Fällen nicht gebessert haben kann. Man erkennt ja als Sachbearbeiterin den Sozialbetrüger sofort und kann ihn von dem armen Schlucker unterscheiden, der ja nur seine Rente ein wenig aufbessern will. Der Sozialbetrüger hat ja ganz andere Motive, der will ja nicht „ein paar Taler“ mehr haben. Und eine Grauzone zwischen Sozialbetrüger und armen Schlucker gibt es nicht; es gibt auch keine Fälle, in denen sich einfach nur der Gesundheitszustand wieder gebessert hat – ohne dass jemand gleich betrügen wollte.

Aber wie sieht es denn wirklich mit dem gesunden Menschenverstand aus? Lassen Sie 10 Menschen nach „gesundem Menschenverstand“ entscheiden und sie erhalten 10 verschiedene Ergebnisse!

Und ist die Überlastung der Behörden ein hinreichendes Argument, dass eine kleine Sachbearbeiterin darüber entscheidet, welche Fälle nicht mehr bearbeitet werden sollen? Die Gerichte sind auch überlastet. Darf deswegen ein einzelner Richter eigenmächtig entscheiden, dass er z. B. die Akten aller minderschweren Delikte schließt, während im Nachbarsaal entsprechende Personen verurteilt werden? Ist das gerecht?

Es geht hier um Willkür der Verwaltung! Eine kleine Sachbearbeiterin setzt sich über die Vorschriften hinweg! Das ist wirklich kein Grund, sie zur Beförderung vorzuschlagen, sondern eher ein Grund, sie zu entlassen.

Rentenuschi hat auch nicht Wissen, das sie vorgibt zu haben, sondern argumentiert sehr kurzsichtig: Eine Tätigkeit unter 3 Stunden ist immer rentenunschädlich, weil Erwerbsminderung vorliegt, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Das ist eine rein quantitative Betrachtung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit spielen aber die qualitativen Leistungseinschränkungen eine sehr wichtige Rolle und haben Einfluss auf die Feststellung des quantitativen Leistungsvermögens. Das kann man sehr gut am Beispiel der Summierung von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen nachvollziehen (siehe GRA). Jede Leistungseinschränkung für sich führt nicht zu einer quantitativen Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Summe haben sie allerdings eine ganz andere Auswirkung. Daher kann auch die Ausübung einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden Erkenntnisse liefern, dass bestimmte Leistungseinschränkungen nicht mehr vorliegen und sich dadurch das Leistungsvermögen insgesamt nicht mehr unter 3 Stunden gemindert ist.

Wenn jemand weniger als 3 Stunden tätig ist, bedeutet das nämlich nicht zwingend, dass er nur weniger als 3 Stunden tätig sein kann. Oder ist jeder arbeitslose gleich erwerbsgemindert, nur weil er weniger als 3 Stunden (nämlich gar nicht) tätig ist? Was Rentenuschi hier macht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung!!!

Die Entscheidung, ob Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie ist von den Gutachterärzten der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und sie darf nicht einfach von einer popeligen Sachbearbeiterin vorgenommen werden, Dazu fehlen Rentenuschi einfach die medizinischen Fachkenntnisse, das hat sie hier deutlich bewiesen.

Das ist aber auch schlichtweg Amtsanmaßung!

Das ist nicht besser, als wenn Leute meinen, sie müssen eigenmächtig die Scharia einführen, Wir haben hier eine Rechtsstaat, der die Willkür der Verwaltung verbietet. Und das hat auch seinen guten Grund. Daran sollte man sich auch dann halten, wenn man meint, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen oder die „wahre Erkennnis“ die alle anderen, insbesondere die Entscheidungsträger bei der DRV, ja nicht haben.

Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Die von Rentenuschi geschilderten Probleme der Überlastung der Behörde sehe ich auch. Und sicherlich wird auch in den meisten Fällen, in denen eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden aufgenommen wird, keine Besserung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Aber das sind Fragestellungen, die die DRV als Institution angehen muss und nicht von einer kleinen Sachbearbeitung eigenmächtig entschieden werden dürfen. Solange also die DRV als einheitliches Verwaltungsverfahren festgelegt hat, dass ALLE Tätigkeiten zu melden sind, sind ALLE Tätigkeiten zu melden. Daran hat sich dann auch die DRV-Sachbearbeiterin Rentenuschi zu halten und nicht eigene "unkomplizierte Lösungen" zu kreieren.

Hallo Unwissende, ich picke mal nur diesen einen Satz heraus. DIE DRV als Institution gibt es nicht, die Einheit dort ist genauso weit weg, wie es Jahrzehnte bis zum Mauerfall brauchte - da kann die DRV Bund, als eigentliche Institution noch so glänzend über allen anderen schweben, die DRV-Kiddies sind aus der Pubertät noch nicht raus ;-) Jede DRV hat eigene Handlungsanweisungen/Arbeitsabläufe, die zwar sicher zu 99 % deckungsgleich sind/hoffentlich ...aber diese kleinen 'örtlichen' Bedingungen fließen dann doch in beschleunigte Arbeitsabläufe mit ein - oder?!! ...Amtsanmaßung? tzzz, das ist ein weiter Weg (bis zum Kläger), wenn Sie die Handlungsoptionen/-vorgaben aus Dienstweisungen /Sitzungsabsprachen /Teamanweisungen schlicht umzusetzen haben *g Gruß w. PS: Ich kann beiden Statements (Unwissende ./. Rentenunschi) gleichermaßen etwas abgewinnen ...im Zweifelsfall sehe ich den Mehrgewinn in praxisnahen Lösungen unter 'weitestmöglicher' Berücksichtigung der theoretischen Vorgaben - und nichts anderes wollen die Versicherten (und die überlasteten MA sowieso). Erinnerung: wir sind hier in einem Forum und nicht in der Rechtsabteilung einer DRV ...die rechtlich notwendigen Hinweise hat es zur Ausgangsfrage zudem mehrfach gegeben! PPS: zickt bitte nicht weiter gegeneinander ...obwohl, der sachliche Erkenntnisgewinn daraus ist nicht zu vernachlässigen *g
Unwissendeam 07.11.2018 | 22:02
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo W*lfgang, doch die DRV ist eine Institution – schauen Sie z. B. mal nach der Definition für „Institution“ im Duden. :-) Ja, es gibt durchaus unterschiedliche Handlungsanweisungen bei den einzelnen Trägern. Allerdings gibt es auch bundesweite Gremien, in denen alle Träger (zumindest nach dem Regionalprinzip) vertreten sind. In diesen Gremien werden Entscheidungen getroffen, die für alle Träger verbindlich sind. Diese verbindlichen Vorgaben dürfen auch nicht einfach durch hausinterne Handlungsanweisungen übergangen werden. Hier schließt sich dann wieder der Kreis zum Thema „Jede Tätigkeit ist zu melden“. Ich muss Ihnen an dieser Stelle auch widersprechen, was die Aussage über die „Einheit“ angeht; durch die bundesweite Gremienarbeit wird ein hohes Maß an Einheitlichkeit innerhalb der DRV gewährleistet. Es ist ein Unterschied, ob man entgegen den klaren Ausführungen im Rentenbescheid hier das Statement abgibt, dass Tätigkeiten unter 3 Stunden nicht gemeldet werden müssen, oder ob man eine Dienstanweisung umsetzt. Gerade WEIL wir hier in einem Forum sind, sind manche Aussagen sehr bedenklich. Der Versicherte liest sie und richtet sich danach! Falls Sie es nicht bemerkt hatten: Rentenuschi und ich hatten die Diskussion in diesem Thread schon beendet. Aber dann haben Sie ja nochmals nach-gezickt...
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