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Experten-Antwort

Ehrenamt Schwerbehindertenvertretung

von SBV29.11.2018 | 11:27
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6 Antworten

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Guten Morgen, ich wurde dieser Tage zur stellvertretenden Schwerbehindertenvertreterin gewählt. Ich beziehe aber auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente und bin im öffentlichen Dienst tätig. Wenn die entsprechenden anfallenden Zeiten vom Arbeitgeber als Arbeitszeiten verrechnet werden, also im Gehalt inbegriffen sind, kann ich diese Tätigkeit überhaupt ausüben oder muss ich an entsprechenden Tagen dann einfach erst später zur Arbeit, um unterhalb der 6 Stunden zu bleiben? Dank Gleitzeit ist das ja auch möglich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SBV,

sollten die anfallenden Arbeitszeiten im Gehalt inbegriffen sein, stellt dies zunächst einmal Hinzuverdienst im Sinne der Rentenversicherung dar. Dies sollten Sie in jedem Fall Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, damit eine Neuberechnung der Rente erfolgen kann.

Nun zu Ihrer tatsächlichen Fragen:

Wenn Sie nun regelmäßig über die 5 Stunden Arbeitszeit am Tag kommen, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie weiterhin teilweise erwerbsgemindert sind. Diese Prüfung wird vom Arzt bei der Rentenversicherung übernommen. Das heißt aber noch nicht, dass man Ihnen die Rente sofort entsagt, wenn Sie über die 5 Stunden tägliche Arbeitszeit gelangen. Maßgebend ist hierfür das Urteil des Arztes der Rentenversicherung. Wenn dieser Sie immer noch für teilweise erwerbsgemindert hält und Sie dennoch weiterhin über den 5 Stunden arbeiten, geht der Arzt davon aus, dass Sie auf Kosten Ihres Restleistungsvermögens länger arbeiten. Die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente tangiert das allerdings nicht.

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5 Antworten

Janaam 30.11.2018 | 10:32
Ich bin etwas über den Passus regelmäßig über „5 Stunden „ irritiert. Solange die Betreffende zum Beispiel regelmäßig 5,5 Stunden arbeitet liegt sie ja trotzdem eindeutig unter 6 Stunden pro Tag und hält die Vorgaben ein. War das eine sprachliche Ungenauigkeit oder ist eine Arbeitszeit von beispielsweise 5,5 Stunden wirklich ein Problem?
Justusam 30.11.2018 | 10:46
Zitat von Jana anzeigenausblenden
Solche Fälle, in denen die zulässigen Arbeitszeiten fast vollständig ausgereizt werden, können durchaus grenzwertig sein und eine erneute Überprüfung der Erwerbsfähigkeit provozieren. Das gilt vor allem dann, wenn einige ganz besonders kluge Leute meinen, 5 Stunden und 59 Minuten bzw. 2 Stunden und 59 Minuten wären stets unbedenklich.
-am 30.11.2018 | 12:43
Zitat von Jana anzeigenausblenden
Hallo Jana, Sie können dabei von einer sprachlichen Ungenauigkeit ausgehen. Allerdings hat Justus schon dargelegt, dass die Ausreizung der zulässigen Höchstarbeitszeit eine erneute Prüfung, wie oben beschrieben, provozieren kann.
Janaam 30.11.2018 | 13:11
Danke, beide Antworten haben die Irritationen geklärt und ich verstehe den Zusammenhang gut.
SBVam 30.11.2018 | 13:52
Ich arbeite 4,5 Stunden am Tag, bleibe also deutlich unter den 6 stf. Und die ehrenamtliche Tätigkeit wird daran erstmal nichts ändern, zumal ich nicht alleine in der SBV bin
Deutsche Rentenversicherung
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