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Experten-Antwort

Ehrenamtliche Aufwandentschädigung

von Ulrich Rohde13.03.2017 | 17:11
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich möchte Ehrenamtlich in Selbsthilfegruppen und Tageskliniken Infoabende mit Filmvorträge gegen Depressionen gestalten. Da ich selbst betroffen bin, ist es für mich wichtig meine Erfahrung an andere Kranke oder deren Angehörige weiter zu geben. In Sachen Selbsthilfe werde ich auch von den Krankenkassen unterstützt. Mein Projekt kommt gut an, und ich habe schon Veranstaltungsanfragen von vielen Selbsthilfegruppen die ich wahrnehmen kann. Nun mein Problem: Ich mache alles Ehrenamtlich. Aber ich könnte für jede Vorführung von den Krankenkassen eine Aufwands- Entschädigung von 50€ bekommen. Das wäre im Monat ca. 200€ bis 400€ für das Ehrenamt. Nun meine Daten: Ich bin 63 Jahre alt, habe die volle Erwerbsminderungsrente. Mein Krankheitsgrad ist 50 %. Und bin dabei meine Vollrente zu beantragen. Zur Zeit habe ich noch ein Minijob wo ich 6 bis 9 Stunden die Woche Arbeite, und ca. 300€ bis 400€ im Monat verdiene. Ich war bei meinen zuständigen Renten Versicherer um Antworten zu bekommen. Man sagte mir von Seiten der Rentenversicherung gebe es kein Problem. Da die ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 4700€ im Jahr nicht überschritten wird. Aber ich sollte mir sicherheitshalber noch von der Rentenversicherung (Berlin)das alles schriftlich bestätigen lassen. Ich habe viele gefragt, habe aber nur Halbwissen erhalten. Ich möchte nichts falsch machen. Ich Bitte um Hilfe, was ist richtig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Rohde

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2017 | 08:27

Hallo Ulrich Rohde,

es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass sogenannte ehrenamtliche Tätigkeiten per se sozialversicherungsrechtlich nicht relevant sind. Sobald damit aber Einnahmen erzielt werden, die nicht nur konkreter Auslagenersatz sind, steht immer auch die Frage einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit im Raum.

Unproblematisch ist die Tätigkeit dann, wenn sie inhaltlich unter § 3 Nr. 26 oder 26a Einkommenssteuergesetz fällt und die dort genannten Freibeträge eingehalten werden. Umgangssprachlich sind diese Steuerfreibeträge unter den Begriffen "Übungsleiterfreibetrag" (200 Euro pro Monat bzw. 2400 pro Jahr) und "Ehrenamtspauschale" (720 Euro pro Jahr) bekannt. Der erste Schritt wäre also, zu klären, wie Ihre konkrete Tätigkeit steuerrechtlich einzuordnen wäre (am besten über das Finanzamt oder einen Steuerberater). Alle Beträge, die nach diesen beiden Nr. steuerfrei sind, werden auch bei der EM-Rente nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Werden die Beträge überschritten oder handelt es sich inhaltlich gar nicht um eine privilegierte Tätigkeit, dann erzielen Sie mit der Tätigkeit Einnahmen (in Ihrem Fall vermutlich aus selbständiger Arbeit) und damit auch einen anrechenbaren Hinzuverdienst (sofern die Tätigkeit als selbständig einzuordnen wäre, könnten von den Einnahmen allerdings die Betriebsausgaben abgezogen werden).

Mehr als diese allgemeine Antwort können wir hier im Forum leider nicht geben, dafür fehlen uns sowohl die nötigen Informationen in Ihrem Fall als auch die Entscheidungskompetenz. Wenn Sie eine konkrete Antwort (= Entscheidung) haben möchten, dann müssen Sie sich auch ganz konkret und unter Angabe der geplanten Ausgestaltung an Ihren zuständigen RV-Träger wenden.

5 Antworten

Kuskusam 13.03.2017 | 19:34
In Ihrem Rentenbescheid steht es schwarz auf weiß wie hoch Ihre Hinzuverdienstgrenze sein darf. Zur Zeit sind Sie ja noch voll erwerbsgemindert. Sie meinen bestimmt GDB 50 (Schwerbehinderung) - wird nicht in Prozent ausgedrückt. Sie dürfen also 450 Euro im Monat plus Einmalzahlung 900 Euro dazuverdienen ohne das Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet ist. Sollten Sie bald von der EMR in die Altersrente wechseln, dann bleibt es bei der Hinzuverdienstgrenze. Hinweis: Ab 01.07.2017 tritt die neue Flexirente in Kraft. Machen Sie sich auf der DRV Hompage schlau. Mfg
Herz1952am 13.03.2017 | 21:11
Hallo Ulrich Rhode, beachten Sie bitte folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_… Mit den von Ihnen genannten (bzw. Rentenversicherer) genannten Betrag scheint etwas nicht zu stimmen.
Herz1952am 13.03.2017 | 20:53
Wenn die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung durch die Krankenkasse steuerfrei ist, dann ist alles o.k. Eine "Aufwandsentschädigung" für die gebrauchte Zeit ist es jedoch nicht. "Zeitaufwandsentschädigungen" sind nicht steuerfrei. Sie können ja auch bei der Krankenkasse nachfragen, wie diese das verbucht (lohnsteuerrechtlich). Allgemein sind Aufwandsentschädigungen bis 200 Euro/Monat steuerfrei. Es gibt jedoch je nach Ehrenamt auch unterschiedliche Freibeträge, die höher sein können (z.B. bei Katastrophenhilfen). Also, am besten bei der Krankenkasse erkundigen, denn diese ist für die evtl. Steuerfreiheit verantwortlich und müsste dies mit dem Finanzamt abklären.
Herz1952am 13.03.2017 | 21:28
Hier noch ein Hinweis aus einem früheren Beitrag eines Experten: RE: Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen konkreten Verdienstausfall ersetzen, gelten als Hinzuverdienst i. S. v. § 96a Abs. 1 SGB VI, sind also mit anzurechnen. Soweit die Aufwandsentschädigung aber nur den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Zeit- und Mehraufwand abgelten soll und sozialversicherungsrechtlich nicht von Bedeutung ist, gilt sie allerdings nicht als Hinzuverdienst und wäre damit rentenunschädlich. Im Zweifel sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich (mit den entsprechenden Unterlagen zur Aufwandsentschädigung) um eine Entscheidung bitten oder zumindest eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufsuchen. Deutsche Rentenversicherung - Gerne beraten wir Sie persönlich Es scheint doch schwieriger zu sein und Sie wissen jetzt leider genau soviel wie vorher. Tut mir leid.
Ulrich Rohdeam 14.03.2017 | 07:48
Danke für die Mühe. Aber leider leider bin ich noch unsicherer geworden. Ich war ja bei einer Rentenberatungsstelle, da sagte man mir ich könnte diese Aufwandentschädigung annehmen. Aber um 100 % sicher zu sein sollte ich mir das vom Rententräger in Berlin bestätigen lassen. Darum wollte ich erst einmal hier von euch Profis Infos haben. Aber wenn ich nicht weiter komme werde ich mein Projekt ohne Aufwandentschädigung weiter machen. Schade, ich will ja nur Menschen helfen. Noch einmal DANKE für ihre Mühe Ulrich R.
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