Hallo Deveit,
der Rentenversicherungsträger benötigt die Angaben zwingend für die Bearbeitung Ihres Rentenantrags. Auch aus meiner Sicht wäre es der einfachste Weg, den Fragebogen dem ehemaligen Arbeitgeber zur Bescheinigung vorzulegen/zuzusenden. Soweit Ihnen dies nicht möglich ist, sollten Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Rentensachbearbeitung aufnehmen und dort direkt die möglichen Alternativen besprechen.