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Experten-Antwort

Eigene Kündigung Auskunft alter Arbeitgeber bei EU Rente

von Deveit10.03.2017 | 18:35
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9 Antworten

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Guten Tag! Ich habe vor fast 2 Jahren meine Arbeitsstelle gekündigt, da ich so ausgebrannt war, dass weiterarbeiten für mich keine Alternative mehr war. Seit über einem Jahr bin ich krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Auf ärztliches Anraten habe ich EU Rente beantragt, da eine Besserung zur Zeit nicht in Sicht ist. Mit heutiger Post der BFA soll ich meinen alten Arbeitgeber ein Formular ausfüllen lassen. Die Auskünfte kann ich auch beibringen, Gehaltsabrechnung, Aufgabenbeschreibung (belegt durch Zeugni etc.s). Ich will meinen alten Arbeitgeber nicht informieren und um Aussfüllung bitten. Kann man mich dazu zwingen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Deveit,

der Rentenversicherungsträger benötigt die Angaben zwingend für die Bearbeitung Ihres Rentenantrags. Auch aus meiner Sicht wäre es der einfachste Weg, den Fragebogen dem ehemaligen Arbeitgeber zur Bescheinigung vorzulegen/zuzusenden. Soweit Ihnen dies nicht möglich ist, sollten Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Rentensachbearbeitung aufnehmen und dort direkt die möglichen Alternativen besprechen.

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8 Antworten

hurzam 10.03.2017 | 18:47
Zwingen kann dich niemand. Aber Kohle wird es dann auch nicht geben, wenn Formular nicht ausgefüllt. Der (alte) Arbeitgeber ist zum Ausfüllen verpflichtet.
hurzam 10.03.2017 | 18:47
Zwingen kann dich niemand. Aber Kohle wird es dann auch nicht geben, wenn Formular nicht ausgefüllt. Der (alte) Arbeitgeber ist zum Ausfüllen verpflichtet.
Schorscham 10.03.2017 | 19:55
Es gehört schlicht und einfach zu Ihren Mitwirkungspflichten, die Arbeitsplatzbeschreibung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, werden Sie nicht bestraft aber Sie müssen dann damit rechnen, dass Ihr Rentenantrag nicht weiter bearbeitet wird. Ehrlich gesagt wüsste ich auch keinen Grund, warum man seinem Arbeitgeber die Rentenantragsstellung verheimlichen sollte. Man kann es auch übertreiben mit dem "Datenschutz". MfG
Deveitam 10.03.2017 | 22:37
Vielen Dank! Ich werde auch Einser BFA anrufen. Ich bin seit über einem Jahr dort nicht mehr beschäftigt und finde, dass es meinen alten Arbeitgeber nichts angeht was ich jetzt mache.
qwertzam 10.03.2017 | 20:15
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Es handelt sich vermutlich um das Formular "Angaben zum Beschäftigungsverhältnis". Ich hatte das bei meinem Rentenantrag auch kurz nach Antragstellung erhalten. Je nach Verhältnis zum Arbeitgeber kann es schon sehr belastend sein, dieses Formular zu einem Zeitpunkt abzugeben, zu dem noch in keiner Weise klar ist, ob derRenten-Antrag überhaupt eine Chance hat und sich quasi zu offenbaren. Oder im Falle eines Ex-Arbeitgeber (mit dem man vielleicht große Probleme hatte), wieder Kontakt haben zu müssen. Ich hatte damals die DRV angerufen und gefragt ob es unbedingt notwendig ist. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich die Fragen auch selbst beantworten könne. Im Laufe des Antragsprozedur ist später nicht mehr danach gefragt worden. Allerdings musste mein AG kurz vor Bewilligung dann noch ein ähnliches Formular ausfüllen, aber da war schon klar, dass die Rente bewilligt wird. qwertz
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:48
Danke meinem Double, dass heute Nacht nichts anderes zu tun hatte, als inhaltsleere Antworten zu geben. Leute gibt es, man soll es nicht glauben.
KSCam 11.03.2017 | 10:25
Vorschlag: wenn Sie es nicht wollen oder einsehen diese Formular beim alten AG in den Briefkasten zu werfen oder per Post an die Personalabteilung zu schicken (warum ist das so schwierig?), dann schreiben Sie an die DRV dass die die Daten direkt beim AG anfordern sollen. Reagieren Sie nicht oder verweigern Sie die Mitwirkung riskieren Sie eine Verzögerung bei der Bearbeitung
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