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Eine 100%tige Auskunft!

von Dagmar im Rollstuhl12.02.2009 | 13:06
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An alle Experten Da ich im Rollstuhl sitze ist es mir schlecht möglich in eine RV - Beratungsstelle zu kommen. Deshalb meine Frage an ALLE : Ich bekomme eine volle EU - Rente ( West ) seid 1999. Nun möchte ich in die neuen Bundesländer übersiedeln. Da meine EU -Rente nur 780 € hoch ist habe ich Angst das mir mein Geld gekürzt wird. Man hört ja so vieles. Ob es stimmt weiß ich nicht ! Ich habe eine Wohnung nach meinen Vorstellungen gefunden wo ich nur halb so viel Miete bezahlen muß. Ebenertig mit Heizung warm . Einraumwohnung . Kleine Küche ,Balkon,und Bad für 275€ Miete. 38 qm.Und das schönste noch es ist eine Kleinstadt mit etwa 5000 Einwohnern. Es wäre nett wenn ihr mir behilflich sein würdet. Danke im Voraus Gruß Dagi im Rollstuhl!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vergleiche die Ausführungen des Experten mit den Eintragungen vom 20.01.2009; 27.09.2006 und vom 08.02.2006.

14 Antworten

Franzi in der Wanneam 12.02.2009 | 13:34
Es wird nichts gekürzt. Sie bekommen Ihre EU-Rente in voller Höhe weiter.
1848am 12.02.2009 | 14:08
Wenn in der Rente keine ausländischen Zeiten (.z.B. nach dem FRG entschädigte Zeiten) enthalten sind, passiert nichts.
Horst im Drehgestellam 12.02.2009 | 13:44
Sind Sie da ganz sicher?
Dirk.am 12.02.2009 | 15:05
Die allermeisten Beratungsstellen der Rentenversicherung sind barrierefrei, so dass Sie auch mit dem Rollstuhl eine solche Einrichtung aufsuchen können. Dort wird Ihnen gerne und vor allem rechtsverbindlich geholfen! Alternativ können Sie auch eine schriftliche Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger verschicken.
Ich am PCam 12.02.2009 | 15:33
Sie haben im goldenen Westen sogar einen kleinen Vorteil (falls das für Sie relevant wäre). Es gelten nämlich die Einkommensgrenzen und Freibeträge West, die höher sind als in den neuen Bundesländern, allerdings nicht die Grenze für Hinzuverdienst von rentenunschädlichem Entgelt bei Versichertenrenten von 400,- EUR mtl. Die ist in Ost und West vor Erreichen der Regelaltersgrenze gleich. Danach könnten Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Rosannaam 12.02.2009 | 15:43
>>Sie haben im goldenen Westen sogar einen kleinen Vorteil (falls das für Sie relevant wäre).<< Nur, dass @Dagmar aus dem "goldenen Westen" in den "silbernen?" Osten verzieht...
Ich noch immer am PCam 12.02.2009 | 15:47
Das ändert aber an der inhaltlichen Aussage 0,nichts! Ihnen zuliebe berichtige ich aber: Sie haben im goldenen Westen einen kleinen Vorteil (falls das für Sie relevant wäre) gegenüber den neuen Bundesländern. Es gelten nämlich die Einkommensgrenzen und Freibeträge West, die höher sind als in den neuen Bundesländern, allerdings nicht die Grenze für Hinzuverdienst von rentenunschädlichem Entgelt bei Versichertenrenten von 400,- EUR mtl. Die ist in Ost und West vor Erreichen der Regelaltersgrenze gleich. Danach könnten Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Wolfgangam 12.02.2009 | 20:34
Hallo Dagmar, nach Terminabsprache kommen so wohl die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen der DRV wie auch örtlicher Beratungsstellen/Rathaus zu Ihnen, um die Fragen direkt mit Ihnen zu klären. Und das ohne Gebühren/unentgeltlich. Servicewüste Rentenversicherung ? ...nein, soll ja auch mal erwähnt werden :-) Gruß w.
@wolfgangam 13.02.2009 | 07:19
In welcher Beratungsstelle der DRV gehen die Mitarbeiter denn zu den Vers. nach Hause? Bei uns keiner, denn wir können bei dem Besucheransturm den wir haben keinen Mitarbeiter entbehren! Auch aus allen anderen Beratungsstellen ist mir dies nicht bekannt. Die Versichertenältesten machen auch Hausbesuche!
B´sonam 13.02.2009 | 08:42
Ist bei uns auch noch nicht vorgekommen... Allerdings sind unsere Räume auch 100% barrierefrei ;-)
Tschackaam 13.02.2009 | 10:09
Hallo Dagmar, also um es ganz einfach zu machen und damit Sie genau Bescheid wissen, schreiben Sie doch genau diese Frage an Ihre zuständige DRV. Von dort erhalten Sie dann ganz genau die Auskunft. So sparen Sie sich den Weg. @Wolfgang ich habe auch noch nicht gehört, dass MA einer Beratungsstelle "Hausbesuche" machen!!! MfG Tschacka
Wolfgangam 13.02.2009 | 11:06
> Allerdings sind unsere Räume auch 100% barrierefrei ;-) Dann kommt ja sogar der bettlägerige Kunde von Zuhause oder ausem Heim prima um die Ecken rum, 20-kmh-Schild an die rollende Liegestatt und los gehts ;-)) Gut, die Fälle sind sehr selten. Mal 1-2 im Jahr, dann 3-4 Jahre keiner. Oft ist ja auch ein Verwandter/Betreuer/Nachbar da ...kommt wirklich auf den Individual-/Notfall an. Ansonsten ist es Sache jedes 'Beamten' selbst zu entscheiden, wo sein Wirkungskreis endet. Gruß w.
KSCam 13.02.2009 | 14:28
üblich sind Hausbesuche sicher nicht. Aber ausgeschlossen halt auch nicht. Ich habe das auch schon im Einzelfall praktiziert, genauso wie ich Rollstuhlfahrer schon im Auto vor der Dienststelle beraten habe, wenn die Stelle nicht "barrierefrei" war. Man muss sich auch als Berater in Einzelfällen mal zu helfen wissen und darf auch "unorthode" Wege gehen, wenn es der Sache dienlich ist - ich gebe zu, das wird umso schwieriger, je größer die Beratungsstelle ist. :))) Ich höre schon den Aufschrei: da könnte ja jeder kommen......
Wolfgangam 16.02.2009 | 21:04
Hallo KSC, Sie bringen es auf den Punkt ... > üblich sind Hausbesuche sicher nicht. Aber ausgeschlossen halt auch nicht. Manch JungspuntIn/Beratungstelle hat da noch Lernbedürfnis :-) Gruß w. ...das mit der Servicewüste - ich setz die Grenze mal außerhalb 'meines' 30-km-Radius ;-)
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