Natürlich können Sie gerne bei Ihrer Sachbearbeitung anrufen.
Jedoch ist es bei Verlängersungsanträgen üblich, dass keine Eingangsbestätigungen an die Rentner versandt werden.
Dies hat eine EDV-technische Begründung. Während bei (Erst-)Anträgen ein Verfahren (Regestrierung des Antrages) iim gespeicherten Versicherungskonto erfasst wird und somit automatisch eine Eingangsbestätigung erstellt und abgesandt wird, wird bei einem Verlängersantrag kein EDV-Verfahren erfasst, sodass daher auch keine Eingangsbestätigung erstellt wird.