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Experten-Antwort

Eingeschränktes Dispositionsrecht durch Krankenkasse & Rentenantrag ?

von Heidi13.10.2018 | 17:01
292 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin etwas verwirrt. Ich habe vor ein paar Wochen einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, dass sie mein Dispositionsrecht einschränkt und meinen Rehaantrag vom letzten Jahr umdeuten lassen will. Ach ja die Reha habe ich letztes Jahr angetreten und bin nach drei Monaten arbeitsunfähig entlassen worden. Heute war ein Brief von der DRV im Briefkasten, in dem sie mitteilt, dass mein Antrag zur Teilhabe nach Paragraph 116 SGB als Rentenantrag gilt, welcher als gestellt gilt. So weit so gut. Jetzt aber steht weiterhin folgendes drin:“ Bei uns gilt der Rentenantrag als gestellt. Diesen Antrag können wir nur bearbeiten, wenn sie Rentenantragsformulare ausfüllen, unterschreiben und uns übersenden. Weil die Krankenkasse Sie in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt hat, dürfen sie den umgedeuteten nicht ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse zurücknehmen. Biere teilen Sie uns das Ergebnis Ihres Gesprächs mir der Krankenkasse mit.“ Ich verstehe das nicht!!! Wenn der Rehaantrag umgedeutet wird und ich durch das eingeschränkte Dispositionsrecht sowie so nicht mehr frei entscheiden kann, warum muss nochmal ein Rentenantrag gestellt werden? Was sind die Konsequenzen wenn ich das nicht mache? Bzw warum soll ich einen Rentenantrag stellen obwohl der Rehaantrag umgedeutet werden soll? Finde ich sehr komisch? Eure Heidi

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet worden ist, kann der Rentenversicherungsträger diesen Antrag nur bearbeiten, wenn Sie noch einen "förmlichen" Rentenantrag nachholen. In diesen weiteren Antragsformularen sind noch einige Fragen von Ihnen zu beantworten.

Diesen Antrag können Sie beim zuständigen Versicherungsamt (ansässig in der Stadtverwaltung) oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund fehlender Angaben und Unterlagen nicht bewilligt werden, ist die Leistung wegen fehlender Mitwirkung des Versicherten zu versagen (§ 66 SGB I).

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Stellt der Rentenberechtigte keinen zusätzlichen „formellen“ Rentenantrag, sondern legt er alle Angaben zum Beispiel in einem formlosen Schreiben dar oder ergeben sich alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Unterlagen bereits aus der Verwaltungsakte, kann der Rentenversicherungsträger die Rente auch ohne formellen Rentenantrag bewilligen.

Kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit jedoch aufgrund fehlender Angaben bzw. fehlender Unterlagen nicht bewilligt werden, kann der Rentenversicherungsträger die Rentenleistung wegen fehlender Mitwirkung des Berechtigten versagen (§ 66 SGB I);

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23 Antworten

Schorscham 13.10.2018 | 18:21
Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht. Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke. Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen. Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik. MfG
Adsonam 13.10.2018 | 20:36
Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht. Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke. Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen. Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik. MfG
So simpel ist es nicht. Es sind sehr viele Daten und Nachweise erforderlich, um den Antrag auszufüllen. Erstmal den Antrag durchsehen, sämtliche Daten beschaffen, ggf. die Nachweise und dann kann es weitergehen. Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Bei der Verfahrensweise geht es letztlich darum, Ansprüche seitens der Krankenkasse ggü. anderen Kostenträgern zu sichern. Außerdem können Sie ohne die Zustimmung der Krankenkasse den Antrag z.B. nicht ändern oder zurückziehen. Wenn eine Krankenkasse so was macht, sollte sie auch den Versicherten beraten und nicht mal eben so einen Brief vor die Nase hauen. Also reden Sie am besten auch mit der Krankenkasse.
Danielaam 13.10.2018 | 20:23
Hast du denn viel Krankengeld? Da du schreibst, die Reha war schon letztes Jahr gehe ich davon aus, das es bald endet? Bei Ende des Krankengelds endet auch das Dispositionsrecht. Aber: Sobald du in der Nathlosigkeitsregelung bist, wird die AfA das Gleiche verlangen. War bei mir genauso. Aber: wieso möchtest du keine Erwerbsminderungsrente? Du kannst diese jederzeit durch Arbeitsantritt selbständig beenden.
Versicherungsamtam 13.10.2018 | 22:27
Zitat von Adson anzeigen
Adson schrieb

[/quote]

Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht.

Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke.

Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen.

Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter.

Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik.

MfG[/quote]

So simpel ist es nicht. Es sind sehr viele Daten und Nachweise erforderlich, um den Antrag auszufüllen. Erstmal den Antrag durchsehen, sämtliche Daten beschaffen, ggf. die Nachweise und dann kann es weitergehen.

Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Bei der Verfahrensweise geht es letztlich darum, Ansprüche seitens der Krankenkasse ggü. anderen Kostenträgern zu sichern. Außerdem können Sie ohne die Zustimmung der Krankenkasse den Antrag z.B. nicht ändern oder zurückziehen. Wenn eine Krankenkasse so was macht, sollte sie auch den Versicherten beraten und nicht mal eben so einen Brief vor die Nase hauen. Also reden Sie am besten auch mit der Krankenkasse.

Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht. Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke. Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen. Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik. MfG
Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Jetzt bin ich gespannt: warum ist das besser? Klären Sie mich auf.
Wahrheitam 13.10.2018 | 23:15
Zitat von Versicherungsamt anzeigen
Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht. Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke. Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen. Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik. MfG
Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Jetzt bin ich gespannt: warum ist das besser? Klären Sie mich auf.
Das ist doch kein Geheimnis! Immer mehr Kommunen sparen hier an der Besetzung der Vericherungsämter und deren Qualifizierung oder beraten sogar gar nicht mehr. Im Ruhrgebiet wird das z.B immer mehr zu einer Sparform der Kommunen und auf dem Rücken der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung ausgetragen ( lange Wartezeiten). Leidtragende sind die letztendlich die Versicherten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, mehr auf die gesetzliche Beratungspflicht der Kommunen einzuwirken und deren Rückzug aus dem Beratungsgeschäft zu unterbinden.
Schorscham 14.10.2018 | 11:46
Zitat von Adson anzeigen
Adson schrieb

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Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht.

Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke.

Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen.

Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter.

Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik.

MfG[/quote]

So simpel ist es nicht. Es sind sehr viele Daten und Nachweise erforderlich, um den Antrag auszufüllen. Erstmal den Antrag durchsehen, sämtliche Daten beschaffen, ggf. die Nachweise und dann kann es weitergehen.

Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Bei der Verfahrensweise geht es letztlich darum, Ansprüche seitens der Krankenkasse ggü. anderen Kostenträgern zu sichern. Außerdem können Sie ohne die Zustimmung der Krankenkasse den Antrag z.B. nicht ändern oder zurückziehen. Wenn eine Krankenkasse so was macht, sollte sie auch den Versicherten beraten und nicht mal eben so einen Brief vor die Nase hauen. Also reden Sie am besten auch mit der Krankenkasse.

Sie scheinen wohl ein ganz besonders Schlauer zu sein, was? Sowohl meine EM-Rente als auch die Witwenrente meiner Mutter wurden problemlos im Rathaus meines damaligen Reha-Ortes bzw. im regionalen Bürgeramt beantragt und das sogar ohne nennenswerte Wartezeiten. Das Einzige was ich für meinen EM-Rentenantrag benötigte, waren Personalausweis, Versichertenkarte meiner Krankenkasse sowie ungefähre Angaben bezgl. meines bisherigen beruflichen Werdegangs. Eventuell fehlende Nachweise, (z.B. Kopie des Schulabschlusszeugnises), kann man ggf. nachreichen. Sollte es am Wohnort der Fragestellerin aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, den Antrag im Rathaus-/Bürgeramt zu stellen, wird man es ihr dort ganz bestimmt mitteilen, meinen Sie nicht auch? MfG
Versicherungsamtam 14.10.2018 | 11:41
Zitat von Wahrheit anzeigen
Wahrheit schrieb

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Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht.

Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke.

Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen.

Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter.

Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik.

MfG[/quote]

Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

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Jetzt bin ich gespannt: warum ist das besser? Klären Sie mich auf.

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Das ist doch kein Geheimnis! Immer mehr Kommunen sparen hier an der Besetzung der Vericherungsämter und deren Qualifizierung oder beraten sogar gar nicht mehr.

Im Ruhrgebiet wird das z.B immer mehr zu einer Sparform der Kommunen und auf dem Rücken der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung ausgetragen ( lange Wartezeiten). Leidtragende sind die letztendlich die Versicherten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, mehr auf die gesetzliche Beratungspflicht der Kommunen einzuwirken und deren Rückzug aus dem Beratungsgeschäft zu unterbinden.

Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht. Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke. Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen. Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik. MfG
Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Jetzt bin ich gespannt: warum ist das besser? Klären Sie mich auf.
Das ist doch kein Geheimnis! Immer mehr Kommunen sparen hier an der Besetzung der Vericherungsämter und deren Qualifizierung oder beraten sogar gar nicht mehr. Im Ruhrgebiet wird das z.B immer mehr zu einer Sparform der Kommunen und auf dem Rücken der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung ausgetragen ( lange Wartezeiten). Leidtragende sind die letztendlich die Versicherten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, mehr auf die gesetzliche Beratungspflicht der Kommunen einzuwirken und deren Rückzug aus dem Beratungsgeschäft zu unterbinden.
Und die vorhandenen Stellen können nichts, zumindest im Ruhrgebiet, oder was wollen sie damit sagen?
Wahrheitam 14.10.2018 | 16:18
Und die vorhandenen Stellen können nichts, zumindest im Ruhrgebiet, oder was wollen sie damit sagen?
Nicht immer aber immer öfter. Lehrt uns die Praxis. Warun sonst gehen immer mehr Versicherte, enttäuscht von Ihrem eigentlich zuständigen kommunalen Versicherungsamt, lieber im Anschluss zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung?
W*lfgangam 14.10.2018 | 17:31
Zitat von Wahrheit anzeigen
...ich kenne nur den umgekehrten Weg ;-) Das will ich aber nun nicht weiter im Speziellen ausführen ... AuB-Stelle DRV ./. Versicherungsamt 'auszuspielen', nee, da spielen beide nicht mit, das kommt auf die besonderen örtlichen Umstände an/die verstehen sich meist bestens - und wo sich die Versicherten besser aufgehoben fühlen, können sie selbst wählen. Gruß w.
Kaiseram 14.10.2018 | 18:25
Zitat von W*lfgang anzeigen
Warun sonst gehen immer mehr Versicherte, enttäuscht von Ihrem eigentlich zuständigen kommunalen Versicherungsamt, lieber im Anschluss zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung?
...ich kenne nur den umgekehrten Weg ;-) Das will ich aber nun nicht weiter im Speziellen ausführen ... AuB-Stelle DRV ./. Versicherungsamt 'auszuspielen', nee, da spielen beide nicht mit, das kommt auf die besonderen örtlichen Umstände an/die verstehen sich meist bestens - und wo sich die Versicherten besser aufgehoben fühlen, können sie selbst wählen. Gruß w.
Keine andere Antwort war von Dir möglich. Selbstkritik kennt unser W*lfgang natürlich nicht.
Heidiam 15.10.2018 | 07:20
Hallo zusammen, ich bedanke mich für die Antworten. Ich wollte keine Diskussion auslösen, bei welcher Stelle ich am Besten die Rente beantrage. Ich war nur verunsichert, dass ich nochmal einen Rentenantrag "zusätzlich" zum umgedeuteten Rehaantrag stellen soll. Ich dachte es werden keine weiteren Angaben benötigt, da der Rehaantrag letztes Jahr ja von mir unterschrieben war und ich durch das eigeschränkte Dispostionsrecht auch keinen Einfluss auf Beginn oder Arte der Rente habe. Aber so ist die Deutsche Bürokratie. Ich werde mit meiner Krankenkasse sprechen und dann einen Termin bei der DRV ausmachen. Vielen Dank für die Hilfe. Eure Heidi
Ge-littenam 15.10.2018 | 13:40
Aber was passiert wenn man diese Angaben nicht macht? Bei mir wurde auch umgedeutet doch mittlerweile stellt sich mir die Frage was passiert wäre ohne meinen "zusätzlichen" förmlichen Rentrnantrag.?
DRVam 15.10.2018 | 17:10
Der Antrag wäre wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt worden und falls die KK ein Dispositionsrecht hatte, wäre auch die Krankengeldzahlung eingestellt worden, weil Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind!
W*lfgangam 15.10.2018 | 19:35
Der Antrag wäre wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt worden....
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Der Antrag wäre lediglich bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden, sonst nichts. Gruß
Hallo Gerda, schauen Sie sich den § 66 SGB 1 an. In der rvRecht http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/index.jsp finden Sie ausführliche Erklärungen, wenn ein Antragsteller nicht mitspielen will/was dann passiert - die DRV hat kein 'Eisfach', wo unerledigte Fälle mittels Kryotechnik ein paar Jahrhunderte später wieder neu aktiviert werden ;-) Gruß w.
Gerdaam 15.10.2018 | 19:39
Der Antrag wäre wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt worden....
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Der Antrag wäre lediglich bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden, sonst nichts. Gruß
Einfach mal dummes Zeug ablassen, sollten Sie besser anderen Usern überlassen, vor allem, wenn man keinen blassen Schimmer von der Materie hat. Lesen Sie besser W*lfgangs Erläuterungen durch, vielleicht verstehen Sie dann wenigstens ein bisschen.
DRVam 15.10.2018 | 19:43
Zitat von Gerda anzeigen
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Der Antrag wäre lediglich bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden, sonst nichts. Gruß
Einfach mal dummes Zeug ablassen, sollten Sie besser anderen Usern überlassen, vor allem, wenn man keinen blassen Schimmer von der Materie hat. Lesen Sie besser W*lfgangs Erläuterungen durch, vielleicht verstehen Sie dann wenigstens ein bisschen.
Dieser Beitrag war natürlich von mir!
Ge-littenam 15.10.2018 | 19:53
Wer hat jetzt noch alles den Paragraph 66 SGB 1 durch die Suchmaschine gejagt;-) ? Schade das ich das vorher nicht wusste aber beim nächsten Mal stelle ich mich tot. Danke für die Antworten.
Adsonam 15.10.2018 | 21:35
Es überrascht mich, dass die DRV auf dieser dünnen Basis eine Entscheidung bei Ihnen fällen konnte. Aber wahrscheinlich haben Sie dann noch eine lange Liste mit Unterlagen bekommen, die nachzureichen sind... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Sie scheinen wohl ein ganz besonders Schlauer zu sein, was? Sowohl meine EM-Rente als auch die Witwenrente meiner Mutter wurden problemlos im Rathaus meines damaligen Reha-Ortes bzw. im regionalen Bürgeramt beantragt und das sogar ohne nennenswerte Wartezeiten. Das Einzige was ich für meinen EM-Rentenantrag benötigte, waren Personalausweis, Versichertenkarte meiner Krankenkasse sowie ungefähre Angaben bezgl. meines bisherigen beruflichen Werdegangs. Eventuell fehlende Nachweise, (z.B. Kopie des Schulabschlusszeugnises), kann man ggf. nachreichen. Sollte es am Wohnort der Fragestellerin aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, den Antrag im Rathaus-/Bürgeramt zu stellen, wird man es ihr dort ganz bestimmt mitteilen, meinen Sie nicht auch? MfG
W*lfgangam 15.10.2018 | 20:51
Zitat von Kaiser anzeigen
...ich kenne nur den umgekehrten Weg ;-) Das will ich aber nun nicht weiter im Speziellen ausführen ... AuB-Stelle DRV ./. Versicherungsamt 'auszuspielen', nee, da spielen beide nicht mit, das kommt auf die besonderen örtlichen Umstände an/die verstehen sich meist bestens - und wo sich die Versicherten besser aufgehoben fühlen, können sie selbst wählen. Gruß w.
Keine andere Antwort war von Dir möglich. Selbstkritik kennt unser W*lfgang natürlich nicht.
...Insider sind da etwas mehr auf Laufenden, als es Ihre unkritische Meinung widerspiegelt - damit will ich es belassen ...Sie haben es selbst in der Hand, Ihre Rechte an geeigneter Stelle einzufordern ;-) Gruß w.
Schorscham 16.10.2018 | 11:47
Zitat von Adson anzeigen
Nachreichen musste ich eine Kopie meines Schulabschluszeugnisses sowie eine Arbeitsplatzbeschreibung meines Arbeitgebers, die wohl kaum jemand bereits zur Antragsstellung dabei hat. Ärztliche Befundberichte wurden direkt von der Reha-Klinik zur DRV geschickt. Keine Ahnung, was Sie so alles zur Antragstellung mitbringen mussten.... MfG
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