Zunächst wurde nur ein formloser Rentenantrag gestellt, was zur Fristenwahrung auch ausreicht.
Allerdings sind umfangreiche Angaben erforderlich, um eventuelle Rentenansprüche ermitteln zu können und dafür benötigt die DRV entsprechende Antragsvordrucke.
Ein EM-Rentenantrag besteht aus zahlreichen Seiten und deshalb sollten Sie zur förmlichen Antragsstellung beispielsweise ein Rathaus oder Bürgeramt aufsuchen.
Die dortigen Mitarbeiter geben Ihre Daten sofort in einen PC ein und leiten die Daten dann elektronisch an die DRV weiter.
Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik.
MfG
So simpel ist es nicht. Es sind sehr viele Daten und Nachweise erforderlich, um den Antrag auszufüllen. Erstmal den Antrag durchsehen, sämtliche Daten beschaffen, ggf. die Nachweise und dann kann es weitergehen.
Ein Rathaus oder Bürgeramt ist auch nicht ganz zutreffend, hier wäre eine Beratungsstelle der Rentenversicherung sicher besser.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Bei der Verfahrensweise geht es letztlich darum, Ansprüche seitens der Krankenkasse ggü. anderen Kostenträgern zu sichern. Außerdem können Sie ohne die Zustimmung der Krankenkasse den Antrag z.B. nicht ändern oder zurückziehen. Wenn eine Krankenkasse so was macht, sollte sie auch den Versicherten beraten und nicht mal eben so einen Brief vor die Nase hauen. Also reden Sie am besten auch mit der Krankenkasse.