Hallo Schorsch,
Sie werden es n i e begreifen um was es dabei geht. Außerdem ist die Kündigung eines Arbeitnehmers dann gerechtfertigt, wenn er seine Leistungen nicht erbringen kann. Außerdem ist das mit der Mitwirkungspflicht so eine Sache, denn man muss auch mitwirken können. Ich wurde kürzlich von meinem Arzt auch darauf hin angesprochen, dass ich doch regelmäßig essen sollte, dass er meinen INR nicht wöchentlich kontrollieren muss, er könne das nicht verantworten. Glücklicher weise habe ich gegoogle und eine Seite der Deutschen Herzstiftung gefunden, bei der eine Ärztin für Antikuagulation sogar empfahl, dass dies wöchentlich gemacht werden sollte, denn man sollte weil Herzkranke sich gesund, also auch mit Gemüse ernähren sollten. Außerdem ist Vitamin K sogar lichtempfindlich. Durch die langen Kontrollzeiten in Deutschland gibt es außerdem zu viele Todesfälle, bzw. bei Schlaganfallpatienten hat man festgestellt, dass der INR falsch eingestellt war. Je besser eingestellt, desto weniger hat der Schlaganfall bewirkt.
Vielleicht hätten Sie auch damals einen freien Renten und Sozialversicherungsberater nehmen sollen, dann hätten Sie nicht so lange um Ihre Rente kämpfen müssen. Vielleicht gab es zu dieser Zeit schon ein Urteil, das Ihnen die Rente umgehend nach Abbruch der LTA gewährt worden wäre.
Ich habe festgestellt, dass viele offiziellen Richtlinien gegen geltendes Recht verstoßen. Sogar die Richtlinie der Krankenversicherung, dass nach Beendigung des Arbeitsvertrages die Krankenkasse nicht mehr zu Krankengeldzahlungen verpflichtet ist gerichtlich gekippt wurde (wahrscheinlich sogar durch das Arbeitsamt, denn diese hatten das feststellen lassen). Ich dachte auch, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Krankenkasse dieses Recht hat, weil ich es irgendwo auf einer offiziellen Seite gelesen habe. Aber schauen Sie sich diese Seite mit Urteilsnummer mal an:
https://krankengeld24.de/anspruch/74-verweisung-kranker-arbeitne…
Interessant ist vor allem der letzte Absatz.
Ein Urteil, das zugunsten eines Kranken gemacht wurde, wird allerdings nicht veröffentlicht
Die Unterstellung, dass ich am meisten davon profitiere ist eigentlich eine Unverschämtheit. Sie würden wohl auch einen Adipösen sterben lassen, nur weil er die Richtlinien für eine Magenband-OP nicht erfüllt hat oder sogar nicht erfüllen kann.
Im Westküstenkrankenhaus Heide hat jetzt ein Adipositas-Arzt einen solchen Patienten operiert, ohne Kostenzusage der Krankenkasse. Respekt, Respekt kann ich dazu nur sagen. Er wird sogar selbst die Krankenkasse bitten, dass die Kosten erstattet werden. Wenn er dies nicht gemacht hätte. Ich habe ihm die Unterlagen und Urteile zugeschickt, die ihm helfen können, die Sache zu beschleunigen. Ein Idiot hat als Kommentar zu dem Artikel in der Ärztezeitung geschrieben, dass es doch mit dem Ärzterecht nicht übereinstimme, dass man kostenlose Leistungen erbringe. Ersten war das eine Hilfeleistung zu der der Arzt gesetzlich sogar verpflichtet ist und zweitens macht er das auch nicht "kostenlos" sondern fordert zu recht das Geld von der Krankenkasse.
Was die AOK in Bayern gemacht hat, kann sogar strafrechtlich verfolgt werden, es war "Todschlag durch Unterlassung" strafrechtlich gesehen. Auch das Strafrechtsgesetz gilt für alle Beteiligten in diesem Gesundheitssystem. Leider haben damals die Eltern des Betroffenen, sich zu spät an die Tageszeitung gewandt. Das "Nikolausurteil" hätte Ihn retten können hat mir damals der Chefarzt einer Adipositas Klinik aus München geschrieben. Es war aber zu spät. Strafanzeige könnte ich noch stellen, denn die Verjährungsfrist endet in einem solchen Fall 5 Jahre nach Tod. Ich verzichte aber darauf, weil die Eltern und seine Lebensgefährtin nochmals psychisch belastet würden und es würde ihn auch nicht mehr lebendig machen.
Vergessen Sie bitte nicht, dass es Solidarsysteme sind. Wenn Menschen nicht bereit sind, für andere da zu sein, gehören sie auch nicht in ein Solidarsystem aufgenommen. (Das war jetzt knüppeldick :-).
Wie Sie sehen, kümmere ich mich nicht nur um mich, sondern auch um andere Betroffene.
Ich war kürzlich im Krankenhaus und habe mich mit einem Kardiologen besprochen. Es kam auch zur Sprache wie das mit der INR-Kontrolle läuft. Er sagte nur: die Ärzte nehmen sich leider nicht die Zeit. Ich sollte auch ein Medikament gegen Vorhofflimmern weglassen, weil es für mich tödlich sein könnte (Kammerflimmern durch QT-Zeitverlängerung). Das kann ich jedoch nicht, weil ich dann alle 3 Wochen wegen VHF im Krankenhaus landen würde. Alles bedingt durch die nicht weiter behandelbare Herzschwäche durch mehrere Infarktherde.
Im Abschlussbericht stand: Der Patient soll das Medikament Amiodaron halbieren und absetzen. Der Patient verweigert dies jedoch. Auf die Frage, warum das drin steht, obwohl die Ärzte das wissen, dass ich das nicht machen kann, bekam ich die lapidare Antwort: "Wir müssen das so schreiben, obwohl wir (die Ärzte) wissen, dass Sie das nicht machen k ö n n e n". Aber das sind eben die Richtlinien die sogar gegen das Patientenrechtegesetz verstoßen. Ich weis ja, wie so "sie das machen müssen", nämlich dass ich nicht noch vom Sarg aus meinen Anwalt anrufe :-). Der Bericht war nicht vollständig, sondern es hätte eine Erklärung drin stehen müssen, warum ich das verweigert habe. Aber mir ist das jetzt auch egal. Im Notfall bin ich halt ein sturer Hund, der sich nicht um seine Gesundheit kümmert, wozu er doch verpflichtet wäre (so viel zur fehlenden Mitwirkungspflicht.
Menschen, die noch keine Rechtsvorlesungen hatten, können auch die Priorität von Gesetzen nicht beurteilen. Verordnungen und Richtlinien sind noch lange keine Gesetze, gerichtlich werden Sie jedoch oft außer Kraft gesetzt und fast niemand wird je etwas davon erfahren. Wer halt nichts weis wird oft geschädigt. So ist nun mal unser Rechtssystem (im übrigen ein Gutes). Aber: einem Verbrecher muss die Tat erst nachgewiesen werden. Ein Kranker muss erst Leib und Leben riskieren, bevor ihm geholfen wird.
Schönes Wochenende
mit freundlichen Grüßen