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Experten-Antwort

Eingeschränktes Gestaltungsrecht seitens KK

von Pedi02.06.2017 | 08:39
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin seit Oktober 2016 arbeitsunfähig erkrankt, war sechs Wochen in einer psychosomatischen Tagesklinik und habe Ende März eigeninitiativ einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bin im Krankengeldbezug. Das psychiaterische Gutachten seitens der RV hat bereits stattgefunden. Ich erhielt von der Krankenkasse ein Schreiben, dass der Medizinische Dienst der KK nach einer Untersuchung eine Verbesserung durch eine Reha für möglich hält und man fragte ob ich dies auch so sehe. Man würde dann entscheiden ob man mich zu einer Reha auffordert. Ich teilte der KK mit, dass ich bereits einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt habe und mein behandelnder Arzt eine Verbesserung nicht für möglich hält. Daraufhin erhielt ich nun ein Schreiben der KK, dass alle Änderungen zu meinem Rentenantrag nur mit deren Zustimmung möglich sei. Es handele sich hierbei um das eingeschränkte Gestaltungsrecht. Wenn ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sei, hätte ich innerhalb eines Monats Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Ist es besser, das zu tun? Was hat es für Folgen, wenn ich keinen Widerspruch einlege? Sollte ich die Rentenversicherung über dieses Schreiben informieren? Was hat es für Folgen, wenn der Antrag auf Erwerbsminderung abgelehnt wird? Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich haben sie als Versicherte(r) die Möglichkeit im Rahmen ihres Gestaltungsrechts zu entscheiden, ob sie einen Antrag (z.B. auf Rente) stellen, begrenzen (z.B. auf teilweise Erwerbsminderung) oder zurücknehmen.

Das Gestaltungsrecht ist jedoch eingeschränkt, wenn Sie aufgefordert worden sind, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Entsprechendes (wie in Ihrem Fall) gilt, wenn Sie im Nachhinein bezüglich eines bereits gestellten Rentenantrages in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden.

In derartigen Fällen können Sie das Gestaltungsrecht nur mit Zustimmung des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. Krankenkasse) ausüben. Die Möglichkeit, Sie in diesem Zusammenhang in den Gestaltungsrechten wirksam einzuschränken, haben die Krankenkassen tatsächlich.

Eine Widerspruch gegen die Einschränkung Ihrer Wahlmöglichkeit wird praktisch betrachtet nicht viel bringen, weil die Krankenkasse das Recht zur Einschränkung Ihres Gestaltungsrechtes sogar dann hat, wenn Sie im Zeitpunkt der Aufforderung (noch) nicht arbeitsunfähig waren und/oder (noch) kein Krankengeld bezogen haben.

Das bedeutet letztendlich für Sie, dass sie den bereits gestellten Rentenantrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen oder einschränken dürfen.

Es liegt im Interesse der Krankenkassen, den Rentenversicherungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt wurde. Deshalb informiert die Krankenkasse in der Regel den Rentenversicherungsträger selbst über diesen Umstand.

Sollte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, haben sie diesbezüglich keine Pflicht gegenüber der Krankenkasse mehr.

Sollte die Krankenkasse Sie allerdings erneut zur Stellung eines Antrags (diesmal auf Leistung zur Teilhabe) auffordern, sind sie jedoch der Krankenkasse gegenüber wieder in der Pflicht dies zu tun.

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13 Antworten

Schadeam 02.06.2017 | 10:22
Sie brauchen gar nichts tun, also auch keinen Widerspruch einlegen! Die Krankenkasse sagt doch nur, dass Sie den Rentenantrag nicht abändern dürfen, heißt auf deutsch: nicht zurücknehmen dürfen. Nachdem Sie den Antrag von sich aus, also freiwillig gestellt haben, werden Sie den Antrag wohl sowieso nicht zurückziehen - wenn Sie nicht die Rente wollen, hätten Sie den Antrag gar nicht gestellt, oder? Es ist alles gut.
Pediam 02.06.2017 | 11:34
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich bin sehr froh darüber, dieses Forum gefunden zu haben. Man fühlt sich doch oft sehr alleine gelassen und macht Fehler aus Unkenntnis. Kann mich denn die Krankenkasse zum jetzigen Zeitpunkt, also während des laufenden Antrages bei der RV zu einer Reha drängen?
-am 02.06.2017 | 12:51
Zitat von Pedi anzeigenausblenden
Für das bereits laufende Rentenverfahren prüft der Rentenversicherungsträger, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Es wird auch vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob Maßnahmen zur Rehabilitation erforderlich sind.
Herz1952am 02.06.2017 | 14:51
Hallo Pedi, ich habe es jetzt erst erfahren, wie unser Sohn von einem Arzt behandelt wurde, dass er vollkommen verzweifelt war und es beinahe zur Katastrophe gekommen wäre. Die Ausbilder der LTA, an der er teilnahm, haben Ihn zum Arzt geschickt. Leider hat er gesagt, er sei "rausgeschmissen" worden. Als er das korrigieren wollte, brach der Arzt ab und verweigerte ihm die AU-Bescheinigung und schickte ihn zurück, Er war vollkommen verzweifelt und es wäre beinahe zur ultimativen Katastrophe gekommen, weil er keine Hilfe bekam. Genau dieser Arzt hält jetzt keine Sprechstunden mehr, sondern macht nur noch Gutachten - auch für die RV. Kranke Menschen werden total entrechtet, erst recht, wenn es darum geht zu arbeiten oder nicht. Wer begutachtet denn die Gutachter? Wer überprüft die Diagnosen und Behandlungen der Ärzte? Wer hat denn noch nie an einer Rechtsvorlesung teilgenommen und weis, dass es höhere Gesetze gibt als manche Richtlinien? Ärzte. Es gibt übrigens Rehas bei bestimmten Krankheiten, das wird das Krankheitsbild nicht besser, sondern zu ca 25% sogar schlechter. Es gibt Krankheiten, da kann "Druck" tödlich enden, ebenso wie die Unfähigkeit von Ärzten. Abitur, Studium und Dr.-Titel schützen nicht vor Dummheit. Was viele Ärzte auszeichnet ist Arroganz. Ich habe das leider allzu-oft erlebt. Auch Schlamperei hätte mich beinahe das Leben kosten können. (falsche OP-Aufklärung, die nicht durch einen Chirurgen erfolgen sollte, sondern durch einen Kardiologen. Damals hatte ich aber noch keine Erfahrungen und kein Wissen). Die Aussicht, die Rente nicht ausgezahlt zu bekommen, das ist ein Druckmittel, das eigentlich nicht erlaubt ist. Außerdem: Auch die Krankenkassen müssen KG weiterzahlen, wenn Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung eingelegt wird. Bei mir hat mein Hausarzt auch schon Körperverletzung durch billige ungeeignet Verbände begangen, so dass ich zumindest den Arzt wechseln musste, weil die Wunde wieder schlechter wurde, nur weil er Angst vor Regressansprüchen hatte, die eigentlich nicht bestanden. Dieses ganze Gesundheits- und Sozialsystem ist zu einem Saustall verkommen. Es gibt viele Richtlinien, die gegen andere Gesetze verstoßen. Aber solange niemand klagt oder das Recht anderweitig einfordert ist das alles "rechtens" - zumindest juristisch. Moral und Ethik spielt dann auch keine Rolle mehr.
Schorscham 02.06.2017 | 15:17
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Dabei ist er einer der größten Profiteure unserer Sozialsysteme. Ach, tatsächlich? Warum sollte es verboten sein, nicht zustehende Rentenzahlungen einzubehalten? Wenn ein Krankengeld-/Renten-/Arbeitslosengeldempfänger seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, sieht der Gesetzgeber eindeutig vorläufige Zahlungseinstellungen vor. Wie kann so etwas also verboten sein? Kein Arbeitgeber kann dazu gezwungen werden, faule Mitarbeiter ewig weiter zu beschäftigen und zu bezahlen, nur damit die sich nicht aus Verzweiflung das Leben nehmen. Für Krankenkassen, Rentenzahlstellen und anderen Behörden gilt sinngemäß das Gleiche. MfG
Herz1952am 02.06.2017 | 16:54
Hallo Schorsch, Sie werden es n i e begreifen um was es dabei geht. Außerdem ist die Kündigung eines Arbeitnehmers dann gerechtfertigt, wenn er seine Leistungen nicht erbringen kann. Außerdem ist das mit der Mitwirkungspflicht so eine Sache, denn man muss auch mitwirken können. Ich wurde kürzlich von meinem Arzt auch darauf hin angesprochen, dass ich doch regelmäßig essen sollte, dass er meinen INR nicht wöchentlich kontrollieren muss, er könne das nicht verantworten. Glücklicher weise habe ich gegoogle und eine Seite der Deutschen Herzstiftung gefunden, bei der eine Ärztin für Antikuagulation sogar empfahl, dass dies wöchentlich gemacht werden sollte, denn man sollte weil Herzkranke sich gesund, also auch mit Gemüse ernähren sollten. Außerdem ist Vitamin K sogar lichtempfindlich. Durch die langen Kontrollzeiten in Deutschland gibt es außerdem zu viele Todesfälle, bzw. bei Schlaganfallpatienten hat man festgestellt, dass der INR falsch eingestellt war. Je besser eingestellt, desto weniger hat der Schlaganfall bewirkt. Vielleicht hätten Sie auch damals einen freien Renten und Sozialversicherungsberater nehmen sollen, dann hätten Sie nicht so lange um Ihre Rente kämpfen müssen. Vielleicht gab es zu dieser Zeit schon ein Urteil, das Ihnen die Rente umgehend nach Abbruch der LTA gewährt worden wäre. Ich habe festgestellt, dass viele offiziellen Richtlinien gegen geltendes Recht verstoßen. Sogar die Richtlinie der Krankenversicherung, dass nach Beendigung des Arbeitsvertrages die Krankenkasse nicht mehr zu Krankengeldzahlungen verpflichtet ist gerichtlich gekippt wurde (wahrscheinlich sogar durch das Arbeitsamt, denn diese hatten das feststellen lassen). Ich dachte auch, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Krankenkasse dieses Recht hat, weil ich es irgendwo auf einer offiziellen Seite gelesen habe. Aber schauen Sie sich diese Seite mit Urteilsnummer mal an: https://krankengeld24.de/anspruch/74-verweisung-kranker-arbeitne… Interessant ist vor allem der letzte Absatz. Ein Urteil, das zugunsten eines Kranken gemacht wurde, wird allerdings nicht veröffentlicht Die Unterstellung, dass ich am meisten davon profitiere ist eigentlich eine Unverschämtheit. Sie würden wohl auch einen Adipösen sterben lassen, nur weil er die Richtlinien für eine Magenband-OP nicht erfüllt hat oder sogar nicht erfüllen kann. Im Westküstenkrankenhaus Heide hat jetzt ein Adipositas-Arzt einen solchen Patienten operiert, ohne Kostenzusage der Krankenkasse. Respekt, Respekt kann ich dazu nur sagen. Er wird sogar selbst die Krankenkasse bitten, dass die Kosten erstattet werden. Wenn er dies nicht gemacht hätte. Ich habe ihm die Unterlagen und Urteile zugeschickt, die ihm helfen können, die Sache zu beschleunigen. Ein Idiot hat als Kommentar zu dem Artikel in der Ärztezeitung geschrieben, dass es doch mit dem Ärzterecht nicht übereinstimme, dass man kostenlose Leistungen erbringe. Ersten war das eine Hilfeleistung zu der der Arzt gesetzlich sogar verpflichtet ist und zweitens macht er das auch nicht "kostenlos" sondern fordert zu recht das Geld von der Krankenkasse. Was die AOK in Bayern gemacht hat, kann sogar strafrechtlich verfolgt werden, es war "Todschlag durch Unterlassung" strafrechtlich gesehen. Auch das Strafrechtsgesetz gilt für alle Beteiligten in diesem Gesundheitssystem. Leider haben damals die Eltern des Betroffenen, sich zu spät an die Tageszeitung gewandt. Das "Nikolausurteil" hätte Ihn retten können hat mir damals der Chefarzt einer Adipositas Klinik aus München geschrieben. Es war aber zu spät. Strafanzeige könnte ich noch stellen, denn die Verjährungsfrist endet in einem solchen Fall 5 Jahre nach Tod. Ich verzichte aber darauf, weil die Eltern und seine Lebensgefährtin nochmals psychisch belastet würden und es würde ihn auch nicht mehr lebendig machen. Vergessen Sie bitte nicht, dass es Solidarsysteme sind. Wenn Menschen nicht bereit sind, für andere da zu sein, gehören sie auch nicht in ein Solidarsystem aufgenommen. (Das war jetzt knüppeldick :-). Wie Sie sehen, kümmere ich mich nicht nur um mich, sondern auch um andere Betroffene. Ich war kürzlich im Krankenhaus und habe mich mit einem Kardiologen besprochen. Es kam auch zur Sprache wie das mit der INR-Kontrolle läuft. Er sagte nur: die Ärzte nehmen sich leider nicht die Zeit. Ich sollte auch ein Medikament gegen Vorhofflimmern weglassen, weil es für mich tödlich sein könnte (Kammerflimmern durch QT-Zeitverlängerung). Das kann ich jedoch nicht, weil ich dann alle 3 Wochen wegen VHF im Krankenhaus landen würde. Alles bedingt durch die nicht weiter behandelbare Herzschwäche durch mehrere Infarktherde. Im Abschlussbericht stand: Der Patient soll das Medikament Amiodaron halbieren und absetzen. Der Patient verweigert dies jedoch. Auf die Frage, warum das drin steht, obwohl die Ärzte das wissen, dass ich das nicht machen kann, bekam ich die lapidare Antwort: "Wir müssen das so schreiben, obwohl wir (die Ärzte) wissen, dass Sie das nicht machen k ö n n e n". Aber das sind eben die Richtlinien die sogar gegen das Patientenrechtegesetz verstoßen. Ich weis ja, wie so "sie das machen müssen", nämlich dass ich nicht noch vom Sarg aus meinen Anwalt anrufe :-). Der Bericht war nicht vollständig, sondern es hätte eine Erklärung drin stehen müssen, warum ich das verweigert habe. Aber mir ist das jetzt auch egal. Im Notfall bin ich halt ein sturer Hund, der sich nicht um seine Gesundheit kümmert, wozu er doch verpflichtet wäre (so viel zur fehlenden Mitwirkungspflicht. Menschen, die noch keine Rechtsvorlesungen hatten, können auch die Priorität von Gesetzen nicht beurteilen. Verordnungen und Richtlinien sind noch lange keine Gesetze, gerichtlich werden Sie jedoch oft außer Kraft gesetzt und fast niemand wird je etwas davon erfahren. Wer halt nichts weis wird oft geschädigt. So ist nun mal unser Rechtssystem (im übrigen ein Gutes). Aber: einem Verbrecher muss die Tat erst nachgewiesen werden. Ein Kranker muss erst Leib und Leben riskieren, bevor ihm geholfen wird. Schönes Wochenende mit freundlichen Grüßen
Herz1952am 02.06.2017 | 17:06
Hallo Schorsch, ich habe insbesondere Ihren letzten Absatz nochmal gelesen. Bei Ihnen ist das wohl alles hoffnungslos, denn Sie bringen alles durcheinander :-) Mit Ihrer Logik könnten Sie wohl nie ein Computerprogramm schreiben. Sie meinen Sie kennen das Programm, obwohl Sie nur die Ausgabe des Programms, das tausende von Dateien enthält, auf dem Bildschirm sehen. :-) MfG
Fastrentneram 02.06.2017 | 17:48
Herz1952 Sie haben Glück, dass man in diesem Forum jeden zu Wort kommen lässt. Mit Ihrer Krankenkassenparanoia gehören Sie ganz sicher nicht zu den Menschen, die dieses Forum positiv bereichern, sondern anderen unnötig "einen Floh ins Ohr setzen"! Wer Ihre Beiträge häufiger liest, muss den Eindruck gewinnen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, objektiv zu urteilen. Wenn Sie sich so auch im zwischenmenschlichen Bereich verhalten, werden Sie (falls Sie es nicht sogar schon sind) bald sehr einsam sein!
Schorscham 02.06.2017 | 20:00
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Erstens bekam ich aufgrund einer Anschluss-Diagnose verlängertes Krankengeld bis zur Rentenbewilligung und zweitens ist es mir völlig neu, dass "freie Renten und Sozialversicherungsberater" Einfluss auf die Terminplanung der Sozialgerichte haben. Welche LTA-Maßnahme meinen Sie? Ich hatte weder eine LTA-Maßnahme absolviert noch abgebrochen. Vertragen Sie die Hitze nicht oder sind die Nebenwirkungen Ihrer Medikamente schuld an Ihren Wahnvorstellungen? MfG
Herz1952am 02.06.2017 | 20:52
Nein die Hitze vertrage ich wirklich nicht. Sorry ich hatte nur im Kopf, dass Sie 2 Jahre drum gekämpft haben. Ich weis, dass Sie auch selbst gewußt haben, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und meinte, Sie hätten es doch noch versucht. Deshalb mein Hinweis auf den Rentenberater. Weil ich annahm die Sache wäre unmöglich gewesen und Sie haben deshalb keine Rente bekommen (also trotz einer LTA). Der Rentenberater hätte auf den Termin (kaum) Einfluss nehmen können. Evtl. ein bisschen Druck. So, so, Sie hatten also einen "Krankheitsgewinn" durch Krankengeld. :-). Dieser Vorwurf wurde mir auch schon gemacht, deshalb hasse ich eigentlich diesen Ausdruck und Sie sollten Ihn nicht zu ernst nehmen. Aber ich dachte auch an mein Krankengeld, als ich zum Arbeitsamt geschickt werden sollte. Wenn ich nur Widerspruch eingelegt hätte und nicht den Renten- und Vesicherungsberater zu Hilfe genommen werden, hätte ich wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag warten müssen. Einer meiner Fachärzte hat jetzt auch einen Widerspruch gegen Nachforderungen der AOK gemacht. Ich hoffe nur, dass er mit dem Widerspruch durchkommt und sich nicht gerichtlich durchsetzen muss. Ich hatte beruflich mal einen Widerspruch gegen das Ergebnis der Betriebsprüfung der RV. Zum Glück hat der Lohnsteuerprüfer meine Vertragsgestaltung zu den sog. Auslösungen und Übernachtungen (steuerfrei) anerkannt. Daraufhin musste sich die RV geschlagen geben. Aber der vorherige Widerspruch wurde mit den gleichen Gründen abgelehnt, mit der die Forderung der RV begründet wurde. "Verflixte Rechtslagen" :-). Aber ich bitte Sie die "Netikette" zu wahren. Ich habe es zumindest gemacht und Sie nicht persönlich angegriffen, außer vielleicht "ein bisschen" im diesem Beitrag. :-) Ich kann mir wirklich aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr alles merken, bzw. habe auch nicht mehr die Energie, nochmal alles aufzurufen. Ich sage oft: Alles was bei mir schnell geht, ist, dass ich schnell müde werde. Darauf wird mir natürlich geantwortet: Wir sind auch müde. Leider kann man meine Müdigkeit, die ein regelrechter Erschöpfungszustand ist, nicht mit der Müdigkeit vergleichen, die ich vor dieser Erkrankung hatte. Ich kenne auch Menschen, die gesagt haben, dass ich doch wieder gesund sein müsste, ich wäre doch operiert. Die konnte ich aber besser aufklären, als manchen Arzt. Diese - und auch die Gutachter - können das eben nicht (ganz) beurteilen. Ich freue mich übrigens auf den Regen, und Sie? :-) Aber wie schon mal geschrieben, ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende. MfG
Schorscham 03.06.2017 | 11:59
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Schon wieder Quark mit Soße..... Die erweiterte KG-Anspruchsdauer machte die lange Wartezeit auf meine Rentenbewilligung erträglicher, weil ich dadurch keinerlei finanziellen Nachteile hatte und relativ entspannt auf den Verfahrensausgang warten konnte. In meinem Fall wäre es allerdings taktisch unklug gewesen, wenn ich den hier immer wieder zu lesenden Rat diverser Stamm-User befolgt hätte und meinen Rentenantrag erst kurz vor Ende des KG-Anspruchs gestellt hätte, um so viel KG wie möglich abzugreifen. Da ich meinen Rentenantrag frühzeitig gestellt hatte, blieb mir glücklicherweise die Bettelei beim Jobcenter um Hartz4 erspart. MfG
Herz1952am 04.06.2017 | 14:48
Hallo Schorsch, war doch ein dickes Smiley dahinter. Es ist eben individuell verschieden, wie man es am besten macht. Mich hat eben die Nahtlosigkeit vor dem Arbeitsamt gerettet. Im übrigen hat sogar die RV der Einschränkung des Gestaltungsrechtes durch die KK abgelehnt. In meinem Fall war es also sinnvoll, möglichst spät, aber noch rechtzeitigen den Rentenantrag zu stellen. Die Bewertung irgend einiges Beteiligten bei der Rentenfindung war allerdings auch bei mir Quark mit Soße: für 3 - 6 Stunden arbeitsfähig, war ein schlechter Witz, da ich mich öfter am Tag hinlegen musste, oder sogar schlafen "musste". Aber mich hat auch kein Gutachter gefragt, wie es mir tagsüber geht. Er hat mir sogar die Mitwirkungspflicht dahingehend genommen. Es besteht nämlich auch eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers, dahingehend über die Einschränkungen im Tagesablauf zu berichten. Auch wenn ein Arzt den zu begutachtenden laufend unterbricht, dass er nicht alles erklären kann, verhindert er damit die Mitwirkungspflicht des Antragstellers. Quelle: div. Richtlinien. Ich will Sie nur nicht mit den 3 oder 4 Beiträgen zu diesem Thema belästigen, die ich in der Favoritenleiste abgespeichert habe. Bei Interesse googlen: Mitwirkungspflichten, Grenzen der Mitwirkungspflicht etc. Mfg
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