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Experten-Antwort

Einheitsrente

von Mume Rumpumpel14.01.2016 | 18:00
1654 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Immer wieder wird diskutiert, ob eine Einheitsrente kommt, die unabhängig von der Beitragshöhe für alle gleich ist. Stimmt das denn, dass die DRV so etwas plant?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gesetze und Gesetzesänderungen in Deutschland werden nicht von Behörden (hier der DRV) geplant und verabschiedet sondern von den Parlamenten.

Deshalb erübrigt sich jegliche Spekulation zu diesem Thema im Rahmen des Forums.

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14 Antworten

Dietmaram 14.01.2016 | 18:13
Die Flüchtlinge kosten uns in den nächsten 10-15 Jahren 900 Milliarden!!! Deshalb wird es ab 2020 eine 695€ Einheitsrente geben.... Aber das ist noch Top-Secret!Das weiß nur eine kleine Gruppe von Spitzen-Beamten....
W*lfgangam 14.01.2016 | 19:35
...haben wir doch bereits seit 2005, nennt dich "Grundsicherung" und liegt im Bereich 770 EUR aufwärts (abzüglich eigenen Einkommens): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung Gruß w. PS: Kriegt Ihr 'Simpel' eigentlich gar nichts mit? ;-)
Konrad Schießlam 14.01.2016 | 18:34
Immer mehr Hellseher tauchen hier auf. Bin mir sicher, weder die Abschaffung der Beamten , noch die Einheitsrente wird kommen. Das sind Hirngespinste, diese werden durch exakte Nennung von 695 Rente auch nicht verbessert. MfG.
Schorsch der Ersteam 14.01.2016 | 19:48
Die Flüchtlinge kosten uns in den nächsten 10-15 Jahren 900 Milliarden!!! Deshalb wird es ab 2020 eine 695€ Einheitsrente geben.... Aber das ist noch Top-Secret!Das weiß nur eine kleine Gruppe von Spitzen-Beamten....
Sehr richtig!
Mag sein, dass geistig unterbelichtete Typen wie Sie, Herr Namensvetter, solche dämlichen Sprüche "richtig" finden. Mir persönlich sind solche Ansichten zu primitiv und deshalb gehe ich auch nicht näher darauf ein, Sie HONK ! MfG
Dietmaram 14.01.2016 | 20:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)
...haben wir doch bereits seit 2005, nennt dich "Grundsicherung" und liegt im Bereich 770 EUR aufwärts (abzüglich eigenen Einkommens): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung Gruß w. PS: Kriegt Ihr 'Simpel' eigentlich gar nichts mit? ;-)
Danke für die Aufklärung! Dann muss ich mir ja keine Sorgen machen, wenn ich von Hartz4 in die Rente rutsche. Ich hatte schon Angst, daß ich nochmal arbeiten muss, nach jahrzehntelanger Arbeitslosigkeit!
Herz1952am 14.01.2016 | 20:48
Hallo W*lfgang Die Grundsicherung liegt momentan genau auf Harzt IV-Niveau, nicht höher. Miete, Heizung und Lebensunterhalt. Aber auch nicht Niedriger.
Herz1952am 14.01.2016 | 21:01
Natürlich abzüglich Altersrente, EM-Rente auf unbestimmte Dauer, sowie sonstigen Einkünften. Wird aufgestockt wie H4. Nur ist der Freibetrag bei Hinzuverdienst nicht 100 Euro, sondern nur 30 % des Hinzuverdienstes (bei EM-Rente).
W*lfgangam 14.01.2016 | 21:03
Hallo Herz1952, na, son paar kleine Unterschiede im anrechenbaren Einkommen bestehen schon, wo ALG 2 Empfänger (etwas) besser gestellt sind – Grundsicherung/Sozialamt kann niedriger ausfallen, in Einzelfällen wegfallen/nur noch Wohngeld ...dann ist es auch mit der 'GEZ-Befreiung' vorbei. Gruß w.
Herz1952am 14.01.2016 | 21:19
Welcher Grundsicherungs-Empfänger bekommt denn Wohngeld? Bei EM-Renten-Aufstockung jedenfalls nicht. Immerhin besteht in solchem Fall noch GEZ-Befreiung. Haftpflichtversicherung wird noch übernommen und die Beiträge an den VdK werden erstattet. Sind also nicht mit dem Unterhaltssatz von 400+x zu zahlen Na ja, sind halt ein paar Peanuts (smile).
Herz1952am 14.01.2016 | 21:22
Ich glaube zu wissen, was Sie meinen. Wenn die Rente knapp unter dem H4-Satz liegt, könnte evtl. das Wohngeld diesen Satz übersteigen.
W*lfgangam 14.01.2016 | 21:43
...nein!, will ich jetzt aber nicht weiter erläutern/was vorrangige Leistungen betrifft/anrechenbare Einkünfte sind, würde zu umfangreich werden/ist ja auch nicht Rente - wo ich mich zumindest rudimentär auskenne ;-) Dafür gibt es ja die Sozialämter i. V. mit Wohngeldstellen, die über die aufstockenden Leistungen entscheiden/informieren. Lesen Sie sich in die Links von mir ein, dann sind Sie 'fit', was Unterschiede HLU/Grundsicherung/Wohngeld/ALG 2 betrifft :-) Gruß w.
Gackiam 14.01.2016 | 23:20
Sehr richtig!
Mag sein, dass geistig unterbelichtete Typen wie Sie, Herr Namensvetter, solche dämlichen Sprüche "richtig" finden. Mir persönlich sind solche Ansichten zu primitiv und deshalb gehe ich auch nicht näher darauf ein, Sie HONK ! MfG
Dumpfbacken aller Länder vereinigt euch! Honk, Honk, hurra!
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