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Experten-Antwort

Einkommensabrechnung bei Witwenrente - wie wird das berechnet?

von dunkelbunt07.06.2018 | 14:49
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Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben und ich soll mich für meine Mutter mit der Frage der Witwenrente befassen. Dazu habe ich im Netz zwei Rechner gefunden, die zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Beim einen wäre das anrechenbare Arbeitsenkommen meiner Mutter deutlich höher als die mögliche Witwenrente, beim anderen bliebe noch ein geringer Betrag übrig. Ich habe daher zwei Fragen. 1. Lohnt es sich, den Antrag auf Witwenrente jetzt schon zu stellen, wenn meine Mutter Nullrentnerin wäre oder kann man dann warten, bis sie in Rente geht und ihr Einkommen dementsprechend sinkt? 2. Wie wird das anrechenbare netto-Einkommen berechnet? Meine Mutter hat im Wesentlichen ein Einkommen von 2.900€. Mein Vater bekam seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente von zuletzt 815€. Es ist das alte Recht anzuwenden. Damit ergeben sich beim einen Rechner ein anrechenbares Einkommen von 368,32€, beim anderen Rechner jedoch 688€. Welche Zahl stimmt denn nun?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dunkelrot,

den Ausführungen von "W*lfgang" können wir uns nur voll und ganz anschließen. Bitte stellen Sie den Antrag zeitnah.

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3 Antworten

Dunkelrotam 07.06.2018 | 15:32
Hallo, addieren sie beide Beträge und teilen durch 2 , dann haben Sie garantiert den richtigen Betrag. Mfg
Jonnyam 07.06.2018 | 15:55
Wenn der Vater eine EM-Rente von 815 € hatte, beruht diese vermutlich auf 26,2649 persönlichen Entgeltpunkten. Die Witwenrente wird bis zum 4. Monat nach dem Tod, also wohl bis September unabhängig vom Einkommen Ihrer Mutter in dieser Höhe gezahlt = 2523 € (einschl. Rentenanpassung zum 1. Juli). Danach wird Einkommen angerechnet. Sollte es sich bei den angegebenen 2900 € um einen Bruttobetrag handeln, ist dieser um 40 % auf 1740 € zu mindern. Da er den Freibetrag von dann 810,22 € um 929,78 € übersteigt, werden davon 40 % oder 371,91 € angerechnet. Die monatliche Witwenrente ab Oktober würde also von 504,76 € auf 132,85 € gekürzt. Wollen Sie darauf wirklich verzichten?
W*lfgangam 07.06.2018 | 19:59
Hallo Dunkelrot, ja, wann den sonst? Der Rentenfall/Tod ist jetzt eingetreten - insofern werden Zug um Zug die anrechenbaren Einkünfte zu berücksichtigen sein und die ggf. zu kürzende Witwenrente zu Stichtagen/oder bei maßgebender vorzeitiger Änderung, neu berechnet. Die Rück-/Nachzahlungsfrist der Witwenrente beträgt 12 Monate ...wenn Sie die Rente erst in 10 Jahren beantragen - weil Sie dann mit 'günstigeren' Einkommensverhältnissen' rechen - sind ggf. bereits 9 Jahre Nachzahlung verloren + die ersten 3 Monate mit voller/100%-Witwenrente ;-) Als vermeintliche 'Nullrentnerin' nach jetziger Antragstellung erhält Sie die ersten 3 Monate 100 % der Rente des Verstorben (ohne Einkommensanrechnung!) ...und muss dann nicht irgendwann, wenn die Freibetragsgrenzen es zulassen, einen komplett neuen Antrag stellen - Einzeiler zwecks Neuberechnung mit Vordruck R0660 reicht dann schon. Gruß w.
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