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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Schwarze Witwe03.06.2016 | 21:28
1228 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo..ich habe gerade meinen Bescheid zur Einkommensanrechnung bekommen. Ich habe Einkünfte aus Minijob, eine eigene Altersrente und eine Unfallrente und, ja, die Witwenrente wird gekürzt. Ich habe 3 Arbeitsstellen, wovon 2 regelmäßig sind und 1 auf Abruf. Mir wurde mitgeteilt, dass vom laufenden Einkommen ausgegangen wird, wenn dieses gegenüber dem Vorjahreseinkommen um 10% verringert ist. Die eine Tätigkeit übe ich ja nur 2-3 x im Jahr vertretungsweise aus... wie lange muss die 10%ige Einkommensminderung bestehen, damit vom laufenden geringeren Einkommen die Anrechnungsbeträge bestimmt werden? 3 Monate? Kann man das auch rückwirkend beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwarze Witwe,

unter welchen Bedingungen Einkommensänderungen auch außerhalb einer Einkommensüberprüfung zum 01.07. eines jeden Jahres, das heißt zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Kalenderjahr, zu berücksichtigen sind, regelt § 18d Abs. 2 S. 1 SGB IV. Es handelt sich dabei ausschließlich um den Fall einer Einkommensminderung von wenigstens 10 %, die darüber hinaus für eine gewisse Dauer vorliegen muss. Zu messen ist diese Einkommensminderung daran, ob sich das laufend bezogene, nach § 18b Abs. 5 SGB IV gekürzte, monatliche Einkommen gegenüber dem bisher (zuletzt) berücksichtigten monatlichen Einkommen vermindert hat.

Eine Einkommensminderung im Sinne des § 18d Abs. 2 S. 1 SGB IV liegt nur vor, wenn das laufende - verminderte - Einkommen im Durchschnitt "voraussichtlich" um wenigstens 10 % geringer ist als das bisher (zuletzt) berücksichtigte Einkommen. "Voraussichtlich" bedeutet, dass die Einkommensminderung grundsätzlich von einer gewissen Dauer sein muss; zumindest darf nicht feststehen, dass es sich nur um eine bald vorübergehende Einkommensminderung handelt. Da bei § 18d Abs. 2 S. 1 SGB IV auf das laufende Einkommen abzustellen ist, kommt es darauf an, welche Einkommensart vom Zeitpunkt der Geltendmachung der Einkommensminderung an bezogen wird.

Bei mehreren Einkommen ist die Minderung am Gesamteinkommen zu messen. Bezieht der Berechtigte gleichzeitig mehrere verschiedene Einkommen, ist die Prüfung, ob eine Einkommensminderung um wenigstens 10 % vorliegt, am monatlichen Gesamteinkommen vorzunehmen; es reicht nicht aus, wenn die Einkommensminderung nur bei einer Einkommensart wenigstens 10 % ausmacht.

Die Berücksichtigung einer Einkommensminderung um wenigstens 10 % ist zwar grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen, wenn der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erlangt (hat) - ein Antrag des Berechtigten ist also nicht zwingend erforderlich. Da dem Rentenversicherungsträger jedoch nicht in jedem Fall eine Einkommensminderung bekannt wird, liegt es beim Berechtigten, die sofortige Berücksichtigung der Einkommensminderung geltend zu machen oder im Nachhinein mit Wirkung vom Beginn der Einkommensminderung zu beantragen.

Zur Prüfung, ob in Ihrem konkreten Einzelfall eine entsprechende Einkommensminderung mit der Folge der Berücksichtigung des aktuellen Einkommens bei der Witwenrente vorliegt, sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Eine individuelle Prüfung ist im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich.

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6 Antworten

Rentenzombieam 04.06.2016 | 05:58
Ach, gerade eben, kurz vor 22.00 Uhr? Für wie blöd hältst du uns eigentlich? Kack dich aus und geh sterben, dann ist die Welt um einen D..... ärmer. Kein Verlust. Und langweile uns nicht mit so einem Scheissdreck!
Gustaam 04.06.2016 | 09:56
Wie geht es hier den zu? Wenn Rentenzombie nichts besseres zu tun hat als andere zu beleidigen. Tipp an Schwarze Witwe, nicht persönlich nehmen und in beirren lassen. Zur gestellten Frage kann ich leider keine Antwort geben.ich finde aber, Rentenzombie sollte für das Forum gesperrt werden und seine Probleme behandeln ( lassen ) Alles Gute.
Rentenzombieam 04.06.2016 | 10:20
Ich war das nicht, da hat einer meinen Nicknamen missbraucht! Sofort in den Zombomaten mit ihm! Löscht ihn am besten gleich!
Kacke-ottoam 04.06.2016 | 19:57
Ich war das nicht, da hat einer meinen Nicknamen missbraucht! Sofort in den Zombomaten mit ihm! Löscht ihn am besten gleich!
Entspannt euch doch, Leute: https://www.youtube.com/watch?v=HXBwmNkKfZo
Ja, ein fröhlicher Trompetenfurz erfrischt Geist und Seele! Pffffurururööööödätääärrrrrzzzzzzsssss Präpöträääröööthhhh
Flötenfurzeram 04.06.2016 | 20:09
Zitat von Kacke-otto anzeigenausblenden
So ist es! Es ist aber sehr traurig, wie humorlos manche Leute sind. Die gehen vermutlich zum Furzen vor die Haustür und nach 22 Uhr in den Keller, damit die Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Deshalb freue ich mich jedesmal, Ihre erfrischenden Beiträge zu lesen. Vielen Dank !!
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