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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung bei Witwerrente

von Hartmut08.11.2017 | 10:30
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9 Antworten

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Ich bekomme eine Witwerrente. Ich hatte bis zum 30.09.2017 Einkommen aus einer Tätigkeit als Angestellter und es wurde die Witwerrente bis dahin gekürzt. Ab Oktober bekomme ich die Rente ungekürzt, da ich seit diesem Monat kein Einkommen mehr beziehe. Ich werde nun zum 01.03.2018 meine Altersrente für besonders langjährige Versicherte ohne Abschläge beantragen. Ab wann wird dann wieder die eigene Rente auf die Witwerrente angerechnet, ab Beginn der eigenen Rente, also 01.03.18 oder ab 01.07.18?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Fastrentner hat recht.

In dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich um den Hinzutritt von Einkommen, so dass dieses Einkommen ab diesem Zeitpunkt (01.03.2018) anzurechnen ist.

Wäre das bisherige Einkommen bis zum Rentenbeginn weiter erzielt worden und hätte sich die Rente nahtlos daran angeschlossen, hätte es sich um eine Einkommensänderungen im Sinne von § 18d SGB VI gehandelt. Dann wäre eine Berücksichtigung der Rente zum 01.03.2018 nur erfolgt, wenn die Rente um mindestens 10 % geringer gewesen wäre, ansonsten erst zum 01.07.2018.

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8 Antworten

Fastrentneram 08.11.2017 | 10:58
Ab dem 01.03.2018 trifft Einkommen (Ihre Altersrente) mit einer Hinterbliebenenrente zusammen und ab diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Einkommensanrechnung.
Konrad Schießlam 10.11.2017 | 18:45
Gehe davon aus, die künftige Eigenrente ist wesentlich geringer als der frühere Arbeitsverdienst. Angenommen die eigene Bruttorente: 1.000,-- minus 14% Abschlag 0.140,-- -------- 0.860,00 Anrechnungs-pflichtig, minus 0.819,19 anrechnungsfrei verbleiben -------- 0.040,81 mit 40% anrechnungspflichtig, Euro 16,32 Kürzung der Witwen/Witwerrente,eben das 26,4fache des Rentenwertes, derzeit 31,03.
Konrad Schießlam 10.11.2017 | 18:45
Gehe davon aus, die künftige Eigenrente ist wesentlich geringer als der frühere Arbeitsverdienst. Angenommen die eigene Bruttorente: 1.000,-- minus 14% Abschlag 0.140,-- -------- 0.860,00 Anrechnungs-pflichtig, minus 0.819,19 anrechnungsfrei verbleiben -------- 0.040,81 mit 40% anrechnungspflichtig, Euro 16,32 Kürzung der Witwen/Witwerrente,eben das 26,4fache des Rentenwertes, derzeit 31,03.
Kunoam 11.11.2017 | 11:40
Vergleichen Sie doch mal, ob es nicht besser wäre, Ihre Rente zum 1.10.2017(geht noch rückwirkend) mit Abschlägen zu erhalten. Vielleicht wird durch die Abschläge die Witwerrente nicht gekürzt?
Kunoam 11.11.2017 | 12:23
Vergleichen Sie doch mal, ob es nicht besser wäre, Ihre Rente zum 1.10.2017(geht noch rückwirkend) mit Abschlägen zu erhalten. Vielleicht wird durch die Abschläge die Witwerrente nicht gekürzt?
Sie haben dann aber im Endeffekt weniger Geld zur Verfügung, da die höhere Rentenleistung ja nur zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Daher sind solche Vorschläge mit Vorsicht zu genießen.
Das ist schon richtig mit "nur" 40%. Aber 5 Monate früher Rente, das sind bei monatlich geschätzten 1000,-€, ne Menge Geld. Darum Vorschlag vergleichen. Es kommt immer darauf an, wie lange man noch leben möchte(wird).
Fastrentneram 11.11.2017 | 12:02
Sie haben dann aber im Endeffekt weniger Geld zur Verfügung, da die höhere Rentenleistung ja nur zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Daher sind solche Vorschläge mit Vorsicht zu genießen.
Klugpuperam 11.11.2017 | 12:52
Würde man die Höhe von Regelaltersrente und Altersrente für langjährig Versicherte vergleichen, dann könnte sich eine Überlegung anbieten. (Man fährt mit der früheren Rente besser, zumindest bis Anfang 90.) Hier geht es aber um die Altersrenten für langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte. Die Differenz in der Rentenhöhe liegt bei grob 10%. Da sieht die Rechnung ganz anders aus.
modi1969am 12.11.2017 | 11:48
Hallo, wenn der zeitliche Unterschied zwischen Altersrente für langjährig Versicherte ( mit deutlichem Abschlag) und Altersrente für bes. langjährig Versicherte ( abschlagsfrei) nur wenige Monate beträgt (z.B. 4 Monate bei Jahrgang 1954), lohnt das Warten auf die abschlagsfreie Rente. Der Zahlbetragsvorsprung der verabschlagten Rente gegenüber der abschlagsfreien Altersrenteist ist nach ca. 3 bis 3 1/4 Jahren bereits aufgezehrt. Ggf. noch Kosten für Krankenversicherung in rentenloser Phase ab 63 draufschlagen, dann vlt. 3-4 Monate später.. Anders sieht die Rechnung beispielsweise aus, wenn die Zeitlücke auf > 1 Jahr anwächst - dann wird´s ein Fall für die Glaskugel ( wie alt will ich werden). Zwar wird die Rente auf die Witwen(r)rente angerechnet, aber von jedem Euro nur 86 Cent, von denen dann ca. 27 Cent ( 40 % von 86 Cent)die Witwen(r)rente mindern ( sofern Rente > Freibetrag) Kann man aber alles in der Beratungsstelle ausrechnen lassen...
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