Unterschiede sind nicht bekannt.
Jedoch ist aus der Ferne betrachtet an dieser Stelle ein Antwort auf diese Frage mit Unwägbarkeiten verbunden.
Wenn Sie also Gründe für die Annahme haben, dass sich das Recht geändert haben könnten, empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Bitte bringen Sie dann die Unterlagen, die Sie zu der Annahme veranlasst haben, zu diesem Gespräch mit, damit der Kollege dann gemeinsam mit Ihnen die Sachlage prüfen kann. Die Begründung Ihrer Annahme muss auch nicht unbedingt mit einer Rechtsänderung in Verbindung stehen.