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Experten-Antwort

Einnahmen aus Airbnb-Vermietung

von Vermieter12302.12.2019 | 11:31
400 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, gelten Einnahmen aus Airbnb-Vermietung als Hinzuverdienst bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung? Vielen Dank vorab Vermieter123

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Vermieter 123,

die Antwort von Steuer geht schon in die richtige Richtung.

Denn als Hinzuverdienst gelten bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.

Auch die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses und die Bedingungen, die vor Beginn der Rente vorgelegen haben, können Einfluss auf die Rente haben. Unter Umständen kann ein Rentenanspruch sogar ganz entfallen – zum Beispiel, wenn jemand über sein/ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeitet

Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Arbeiten jemand mehr, gefährdet sie/er unter Umständen den eigenen Rentenanspruch.

Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen des Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden, kann bei Ausübung einer Beschäftigung bzw. einer selbständigen Tätigkeit die Rente ganz entfallen.

Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie

hinzuverdienen“ unter folgendem Link im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Steueram 02.12.2019 | 12:29
Wenn die Einnahmen steuerrechtlich als gewerbliche Einnahmen betrachtet werden, ist es Hinzuverdienst, sonst nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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