Leider können Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist tatsächlich nicht mehr die beantragte Hochrechnung beseitigen, da dies gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein Überprüfungsantrag würde daher zu keinem anderen Ergebnis führen.
Lediglich, wenn Sie nachweislich bei der Antragstellung oder bei einer Beratung nicht richtig über die Auswirkungen der Hochrechnung informiert worden sind, können Sie im Rahmen eines sogenannten "sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs" die Hochrechnung noch nachträglich ausschließen.