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Zur Experten-Antwort springenHallo Fisch,
rein rechtstheoretisch wäre dies zwar möglich. Allerdings benötigt der zuständige Rentenversicherungsträger Ihre persönlichen Daten zur Zuordnung der Beiträge zu Ihrem Versicherungskonto und zur Prüfung der Zulässigkeit der Beitragszahlung. Insoweit wäre es immer empfehlenswert, vor einer evtl. Zahlung freiwilliger Beiträge Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Dieser teilt Ihnen dann auch die für die Überweisung notwendige Bankverbindung mit. Soweit Sie keinen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers bekommen, können Sie sich auch gern telefonisch oder per e-Mail an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Darüber hinaus stehen auch die notwendigen Antragsvordrucke und Ausfüllhinweise im Internet zum Download zur Verfügung (hier: V0060 bis V0062, V0090 und V0091):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Pflicht_Freiwillige_Versicherung.html
Bezüglich weiterer Informationen zur Zahlung freiwilliger Beiträge verweise ich auch auf den von „Fastrentner“ bereits genannten Link zur Broschüre „freiwillig rentenversichert - Ihre Vorteile“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=30
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