Hallo Felix,
Sie haben das richtig gelesen:
Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung zählt in Höhe des Brutto-Verdienstes als Hinzuverdienst.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind kein Hinzuverdienst, es sei denn das Finanzamt stuft diese als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein.
Private Rentenversicherungen werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.