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EM-Rente

von Bübi20.08.2016 | 16:05
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich Jahrg.04.1954 habe vor die Rente mit 63+4Mon.in Anspruch zu nehmen 45 Jahre habe ich jetzt schon voll. Bin schon längere Zeit im Krankengeld. Wenn eine EM- Rente beantragt würde bekäme ich dann 10,8% Abzüge für immer? MfG Bübi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2016 | 10:38

1. Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie mit 63 Jahren und 4 Monaten (Rentenbeginn 01.09.2017).

2. Bei Anspruch einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (Rentenbeginn 01.08.2016) würde sich ein Rentenabschlag für 19 Monate (entspricht einem Rentenabschlag von 5,7 Prozent) errechnen. Bei einem Rentenbeginn der Rente wegen Erwerbsminderung im Jahre 2016 ist die Altersgrenze von 63 Jahren (abschlagsfreie Rente wegen Erwerbsminderung) bereits um 10 Monate heraufgesetzt worden. Daraus ergibt sich für die Zeit vom Rentenbeginn 8/2016 bis 63. Lebensjahr und 10 Monate (Rentenbeginn 3/2018) für 19 Monate ein Rentenabschlag. Dieser Rentenabschlag würde auch in der Nachfolgerente berücksichtigt werden.

8 Antworten

Nahlaam 20.08.2016 | 16:15
Ja, die Abzüge der Erwerbsminderungsrente bleiben Ihnen für alle Entgeltpunkte, die Sie zu Beginn dieser Rente haben, lebenslang erhalten.
MWXZam 20.08.2016 | 16:32
Beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Bübiam 20.08.2016 | 18:23
Beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Und diese Abschläge bleiben auch bei einem späteren Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die spätere Altersrente erhalten.
Ah jetzt ja , danke Ihr Experten.
Bübiam 21.08.2016 | 13:03
Hallo Experten, ich Jahrg.04.1954 habe vor die Rente mit 63+4Mon.in Anspruch zu nehmen 45 Jahre habe ich jetzt schon voll. Bin schon längere Zeit im Krankengeld. Wenn eine EM- Rente beantragt würde bekäme ich dann 10,8% Abzüge für immer? MfG Bübi
Die Abzüge wären wenn EM Rentenbeginn 08/216 wäre. 9 Monate x 0,3 = 2,7% Da die EM Rente bis zum 63 Lebensjahr in ihrem Beispiel 04/2017 gerechnet wird.
Das ist glaube ich nicht richtig, werden die Abzüge nicht bis zum regulären Rentenbeginn mit 65 Jahren gerechnet?
W*lfgangam 21.08.2016 | 17:05
Zitat von Bübi anzeigen
Hallo Bübi, bei der EM-Rente erst bei Beginn der EM-Rente im Jahre 2024. Bis dahin steigert sich das abschlagsfreie Alter von 63 aufwärts seit Rentenbeginn 2012. Der Abschlag ist daher abhängig vom Jahr des Beginns dieser Rente, genau können Sie es in diesem Merkblatt nachlesen (Seite 17): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… 63 + 10 wäre in diesem Jahr der abschlagsfreie Rentenbeginn bei Ihnen, wäre 01.03.2018. Bei Beginn der EM-Rente dieses Jahr (08.2016) liegt der Abschlag doch etwas höher, als BWLer dargestellt hat ;-) Sollten für 19 Monate 'vorgezogen' 5,7 % sein. Gruß w.
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