Hallo Klaus-Peter,
ich glaube die hier bereits gegebenen Antworten sind eine imfassende Hilfe.
Schule besuchen dürfen??
Ja, der Rententräger hat Ihre Erwerbsminderung festgestellt und zahlt deshalb die Rente. Sobald Sie jedoch Lohn/Verdienst erziehlen wird dieser angerechnet (wenn über 450 Euro/mtl).
Weitergewährung??
Problematisch. Ob mit oder ohne Besuch der Schule ist die Frage der Weitergewährung Ihrer Rente natürlich im Vorfeld nicht zu klären.
Es geht bei der Weitergewährung (wie auch beim Erstantrag) um die Frage ob Sie am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können oder nicht.