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Experten-Antwort

EM-Rente

von Klaus-Peter02.02.2014 | 13:01
1589 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bekomme aufgrund einer seelischen Erkrankung eine EM-Rente. Diese läuft im kommenden Jahr aus. Darf ich in dieser Zeit eine private Schule besuchen (eigene Finanzierung)? Diese würde 2 Jahre dauern. Somit ergibt sich das Problem, dass ich Gefahr laufe, dass die EM-Rente im nächsten Jahr wegfällt, ich aber trotzdem eine Privatschule besuche und dann womöglich in Finanzierungschwierigkeiten gerate. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus-Peter,

ich glaube die hier bereits gegebenen Antworten sind eine imfassende Hilfe.

Schule besuchen dürfen??

Ja, der Rententräger hat Ihre Erwerbsminderung festgestellt und zahlt deshalb die Rente. Sobald Sie jedoch Lohn/Verdienst erziehlen wird dieser angerechnet (wenn über 450 Euro/mtl).

Weitergewährung??

Problematisch. Ob mit oder ohne Besuch der Schule ist die Frage der Weitergewährung Ihrer Rente natürlich im Vorfeld nicht zu klären.

Es geht bei der Weitergewährung (wie auch beim Erstantrag) um die Frage ob Sie am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können oder nicht.

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7 Antworten

Schadeam 02.02.2014 | 13:09
Ein Schulbesuch ist neben einer Rente nicht verboten und muss der DRV auch nicht gemeldet werden. Das Risiko, dass die Rente nicht verlängert wird, haben Sie so oder so. Würde die Rente wegfallen, dann hieße es, dass die DRV Sie in der Lage hält zu arbeiten. Ob Sie es sich dann leisten können statt zu arbeiten und Geld zu verdienen, eine Schule zu besuchen, müssen Sie selbst im Zweifel beurteilen. Im schlimmsten Fall müssten Sie dann die Schule abbrechen und Geld verdienen gehen......oder Sie finden einen anderen, der Sie finanziert.
Remusam 02.02.2014 | 13:14
Grundsätzlich dürfen Sie natürlich zur Schule während einer Berentung. Das ist gar keine Frage. Sie sollten nur beachten, das falls Sie im Verlängerungsverfahren dann zu einem Gutachter müssten Sie unter Umständen dann bei dem in Erklärungsnot geraten würden. Aus ihrem Schulbesuch KÖNNTE der Gutachter dann u.U. falsche Schlüsse ziehen die dann letztlich in die Beurteilung ihrer Erwerbsfähigkeit im Gutachten mit einfließen würden. Darum wäre ich bei solchen Dingen wie Studium, Schulbesuch während einer Berentung doch eher vorsichtig.
Klaus-Peteram 02.02.2014 | 14:45
OK, danke für die Antworten. Ist es auch möglich, an einer staatlichen Schule eine Erstausbildung während der EM-Rente zu machen (z. B. Medizinisch-technischer Assistent,..)?
KSCam 02.02.2014 | 19:21
Bedenken Sie aber, dass jemand, der sich eine Fachschulausbildung zum MTA zumutet, auch in der Lage sein sollte z.B. Leichte Bürojobs zu machen und somit wohl kaum voll erwerbsgemindert ist
Fragestelleram 02.02.2014 | 22:07
Sie haben vollkommen Recht. Wahrscheinlich sind meine Überlegungen viel zu früh entstanden. Aber diese Untätigkeit macht mich unruhig. Ich habe Angst davor, dass ich nie wieder ein normales Leben führen kann. Alle Wege scheinen komplett verbaut zu sein...
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