1. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, wenn medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens fünf Jahre Wartezeit (60 Kalendermonate) allgemeine Wartezeit vorliegen.
Darüber hinaus müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Sind diese o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht geleistet werden.