Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente abgelehnt

von Biene18.09.2017 | 01:09
978 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Mann hatte im Januar 2014 einen Herzinfarkt. Anfangs gingen wir davon aus, dass er wieder arbeiten kann zur Not auch nicht in seinem Beruf. Im Juli 2017 haben wir uns entschlossen EM Rente zu beantragen. Diese wurde abgelehnt. Zwar sei er Erwerbsunfähig, aber die Wartezeit wäre nicht erfüllt. Zum Zeitpunkt des Infarkts war dies zwar nicht der Fall aber bei Antragstellung waren die Zeiten erfüllt.Ausserdem war nicht der Infarkt alleine der Auslöser der erwerbsunfähigkeit sondern alle danach eingetretenen Erkrankungen. Was kann ich tun um die EM Rente zu èrhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, wenn medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens fünf Jahre Wartezeit (60 Kalendermonate) allgemeine Wartezeit vorliegen.

Darüber hinaus müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.

Sind diese o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht geleistet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fastrentneram 18.09.2017 | 06:12
Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung (Leistungsfall) die Wartezeit erfüllt war. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Der Zeitpunkt der Antragstellung spielt hierbei keine Rolle. Damit ist eine Bewilligung einer EM-Rente nicht mehr möglich. Theoretische Ausnahme: Es lag zwischenzeitlich keine Erwerbsminderung mehr vor und es ist ein neuer Leistungsfall eingetreten und die Wartezeit wäre jetzt erfüllt. Das dürfte aber selten der Fall sein. Mit freundlichen Grüßen
???am 18.09.2017 | 07:56
Legen Sie erst mal Widerspruch ein und beantragen Sie Akteneinsicht. Machen Sie von für die Entscheidung wichtigen Seiten Kopien (soweit Sie sie noch nicht haben) und zeigen Sie sie den behandelnden Ärzten. Die müssen dann widerlegen, dass die Erwerbsminderung bereits durch den Infarkt eingetreten ist. Ob dann natürlich ein Datum rauskommt, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann niemand wissen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026