Hallo Baum,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Arbeitsrechts nicht abschließend äußern werde. Klären Sie die Frage mit der Krankmeldung bitte mit Ihrem Arbeitgeber.
Wenn Sie mehr als drei Stunden arbeiten können, dann liegt keine volle Erwerbsminderung mehr vor. Diese prüft aber Ihr Rentenversicherungsträger.