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Experten-Antwort

EM-Rente auf Dauer, Scheidung, Frage zu Rentenanwartschaften

von RenateH01.08.2015 | 11:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe volle EM-Rente unbefristet. Mein Mann hat sich letztes Jahr von mir getrennt und die Scheidung eingereicht. Zur Zeit wird der Versorgungsausgleich berechnet. Die Anwältin hatte meinem Mann gesagt, da ich bereits Rente beziehe, bekomme ich dann seine Rentenpunkte gleich angerechnet und somit mehr Rente ausbezahlt. Die DRV hat jetzt dem Gericht geschrieben, dass meine Rente nicht für die Durchführung des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden kann. Bedeutet das, ich bekomme nach der Scheidung doch keine höhere Rente ausbezahlt? Ich verstehe das nicht, deshalb frage ich. Da ich unter 600,00 € Rente monatlich bekomme und die Punkte meines Mannes brutto ca. 300,00 € betragen, geht es für mich um eine gewisse Unabhängigkeit von den Einkünften meines Noch-Mannes, da dieser bereits neu liiert ist und auch Kinder plant. Somit ist absehbar, dass die Unterhaltszahlungen sich bald reduzieren werden. Kann mir hier jemand Auskunft geben, dass ich das richtig verstehe? Vielen Dank Renate

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird ein Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und ist einer der gesch. Ehegatten zu diesem Zeitpunkt bereits Rentenempfänger, erhöht oder mindert sich seine Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

In welchem Umfang dies geschieht, bestimmt das Familiengericht anhand der vom Rentenversicherungsträger erstellten Eherechtsauskünfte der beiden Ehegatten. Hierbei sind die während der Ehezeit ermittelten Rentenanwartschaften nach dem Halbteilungsgrundsatz auszugleichen.

Zur Aussage, weshalb Ihre Anwartschaften beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden sollen, bitten wir mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit zu hinterfragen."

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2 Antworten

W*lfgangam 01.08.2015 | 19:08
Hallo RenateH, grundsätzlich richtig, sofern sich aus dem DRV-Ausgleich ein 'Überschuss' zu Ihren Gunsten ergibt. Dazu muss man die Berechnungen beider Beteiligten kennen - und da kann sich bei EM-Bezug schon mal eine Überraschung ergeben - mehr kann man dazu nicht sagen. Wenigsten Ihrer Anwältin sollten alle Ausgleichsberechnungen vorliegen, um damit in der Summe zu sehen, wer gewinnt/wer verliert. Wenn sie das nicht deuten/LESEN kann, war Sie nie Anwältin gewesen - vielleicht als Strafrechtlerin für entflohene Pinguine ;-) Sie können auch mit den vorliegenden Berechnungen die nächste Beratungsstelle aufsuchen (schicken die Anwälte meist eh dahin) und sich das erklären lassen. Letztendlich werden Sie vom Gericht noch einen Entwurf über den geplanten Beschluss zur Teilung aller Anrechte/was wird aus meiner Rente erhalten - da steht ALLES drin und erklärt Ihnen auch Ihre örtliche Beratungsstelle. Gruß w.
Najaam 02.08.2015 | 14:01
Man kann das auch so verstehen, dass sich bei der Berechnung beider Renten kein Ausgleich ergeben kann, weil die EM-Rente ja eine hochgerechnete Rente ist. Bei 300 Euro beim Ehemann ergeben sich vielleicht 200 Euro, die geteilt werden müssen. Bei der Berechnung der Punkte der Ehefrau sieht es evtl. ähnlich aus. Ergo wird nichts auszugleichen sein, die Rente bleibt wie sie ist.
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