Hallo, El O,
die Darstellung „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet, dass die bezogene Rente nun grds. unbefristet geleistet werden wird. Ein Verlängerungsantrag, so wie in der Vergangenheit wird grds. nicht mehr erforderlich sein.
Auch im Umkehrschluss, dass die Rente nicht mehr befristet zu leisten ist, ist ein weiterer Hinweis, dass die Erwerbsminderung deshalb unbefristet zu zahlen ist.
Die Erwerbsminderung wird in der Regel von Amts wegen zu gegebener Zeit in eine Altersrente umgewandelt.
Aussagen zur Bewertung des Bescheides im Hinblick auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können von unserer Seite nicht beantwortet werden, da dies Regelungen betrifft, welche in Abhängigkeit der vorliegenden Tarifverträge getroffen werden müssen. Wenn Ihnen der Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat hierzu keine Aussage treffen kann können wir das nur sehr bedauern. Zur Abklärung der Situation können wir als Rentenversicherungsträger keine weiteren Angaben machen.