Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, El O,
die Darstellung „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet, dass die bezogene Rente nun grds. unbefristet geleistet werden wird. Ein Verlängerungsantrag, so wie in der Vergangenheit wird grds. nicht mehr erforderlich sein.
Auch im Umkehrschluss, dass die Rente nicht mehr befristet zu leisten ist, ist ein weiterer Hinweis, dass die Erwerbsminderung deshalb unbefristet zu zahlen ist.
Die Erwerbsminderung wird in der Regel von Amts wegen zu gegebener Zeit in eine Altersrente umgewandelt.
Aussagen zur Bewertung des Bescheides im Hinblick auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können von unserer Seite nicht beantwortet werden, da dies Regelungen betrifft, welche in Abhängigkeit der vorliegenden Tarifverträge getroffen werden müssen. Wenn Ihnen der Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat hierzu keine Aussage treffen kann können wir das nur sehr bedauern. Zur Abklärung der Situation können wir als Rentenversicherungsträger keine weiteren Angaben machen.
Dann können wir folgendes festhalten: 1. Sie bekommen eine Dauerrente / unbefristete Rente. Das ist das Selbe. Die Hinweise, dass (theoretisch) eine Überprüfung erfolgen kann und die Rente entzogen werden könnte (alles Konjunktiv), sind korrekt. In seltenen Fällen soll es ja Wunderheilungen geben (nicht persönlich gemeint). 2. Auch wenn rentenrechtlich Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente hingegen nicht das Selbe ist, dürfte ein Unterschied arbeitsrechtlicher Natur nicht bestehen. Insofern hat Ihr Arbeitgeber/Betriebsrat alle Informationen die er für sein weiteres Handeln benötigt.Danke für diesen Hinweis; ja, das steht im Bescheid...Steht im Rentenbescheid auch der Satz "... Die Rente wird längestens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. ..." ?
Stell Dir vor, es gab auch schon zu DM Zeiten Arbeitsverträge. Kaum zu glauben aber wahr.Zur Erläuterung:laut meinem AV (sinngemäß) "endet bei ErwerbsUNFÄHIGKEIT das AV mit Ablauf des Monats, in welchem der Rentenbecheid zugeht"Hallo El O, der Arbeitsvertrag stammt wohl noch aus der Zeit, als wir noch einen Kaiser hatten ;-) Rente wegen EU gibt es seit 2001 nicht mehr. Entsprechend analoger Anpassung alter Verträge auf das neue EM-Recht wären Sie mit dem Rentenbescheid heute 'draußen' - muss wohl eine kleinere Firma sein, dass der Advokat dort das nicht auf Reihe kriegt. Wurden Sie eigentlich noch in DM vergütet ...oder hat da der AV wundersamerweise automatisch eine Anpassung erhalten? ;-) Gruß w.
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