Hallo roger,
es kommt darauf an, welcher Tag bei Ihnen als Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsminderung) festgelegt wurde. Pflichtbeitragszeiten werden nur bis zu diesem Monat berücksichtigt. Pflichtbeiträge, die danach liegen, fließen erst in die Altersrente ein.
Hinweis: Die Prämie könnte allerdings unter bestimmten Umständen als Hinzuverdienst gelten - ich gehe davon aus, dass Sie die Rentensachbearbeitung, die die EM-Rente bearbeitet, über diese Einnahme informiert haben.