Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente / Beitragszeiten

von roger06.06.2014 | 10:12
926 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit 12/2012 AU und habe mein letztes Gehalt vom Arbeitgeber 01/2013 erhalten. Nun habe ich eine Bewilligung für die EM-Rente mit Beginn 01.07.2014 bekommen. Im Bescheid endet die PFlichtbeitragszeit 01/2013, anschießend beginnt die Zurechnungszeit. Im Mai 2013 habe ich eine Prämie für das Jahr 2012 ausbezahlt bekommen. Hiervon wurden Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Meine Frage: Warum finde ich diese Beiträge nicht im Versicherungsverlauf, der als Anlage zum Rentenbescheid enthalten war. Müsste die EM-Rente dadurch nicht beeinflusst werden oder wirkt sich das dann nur später auf die normale Altersrente aus ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo roger,

es kommt darauf an, welcher Tag bei Ihnen als Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsminderung) festgelegt wurde. Pflichtbeitragszeiten werden nur bis zu diesem Monat berücksichtigt. Pflichtbeiträge, die danach liegen, fließen erst in die Altersrente ein.

Hinweis: Die Prämie könnte allerdings unter bestimmten Umständen als Hinzuverdienst gelten - ich gehe davon aus, dass Sie die Rentensachbearbeitung, die die EM-Rente bearbeitet, über diese Einnahme informiert haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kai-Uweam 06.06.2014 | 11:03
Hallo roger! Beitragszeiten werden bis zum Leistungsfall berücksichtigt. (Im Bescheid müsste stehen "Die Voraussetzungen sind ab xxx erfüllt, die Rente beginnt am 01.07.2014") Alles, was nach dem Leistungsfall noch an Beitragszeiten anfällt -z.B. die Einmalzahlung, ein Minijob etc.- wird erst in Ihrer späteren Altersrente berücksichtigt. Gruß
RalfDam 06.01.2016 | 15:00
Was ist da die Rechtsgrundlage für die Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten? Bin seit Jun 2013 AU geschrieben, habe Krankengeld bezogen, erfolglose REHA, wurde ausgesteuert, ALG Nahtlosregelung von AA aufgefordert REHA zu beantragen, REHA erfolglos und habe auf Anraten meines Arztes im Sep 2015 EU-Rente beantragt. Bewilligung erfolgte im Dez 2015. Dort wurde bestimmt, der Leistungsfall sei im Jun 2013, also noch vor einer abschließenden EU-Begutachtung durch die RV im Sep 2015, eingetreten und die Beiträge von 1.5 Jahren aus KK und AA blieben unberücksichtig und damit ist die EU Rente im Vergleich zur Rentenauskunft vom Sep 2015 um ca. 30€ mtl. niedriger. Ist das rechtens und wo ist das rechtlich geregelt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026