Die DRV hat ihre Rente zum 01.05.2015 bewilligt. Wenn die Bundesagentur aufgrund des festgestellten Restleistungsvermögens keine rechtliche Grundlage mehr hat, ihr Arbeitslosengeld weiter zu zahlen, können Sie sich an die Stadt- oder Kreisverwaltung wenden zwecks Prüfung von Leistungen für die Übergangszeit. Hierbei wird aber vorhandenes Vermögen mit berücksichtigt.