Den bisherigen Abschlag übernehmen Sie für jede Folgerente. Nur die Beiträge die nach dem Leistungsfall der EM-Rente liegen, werden bei der Altersrente neu beurteilt und erhalten dann weniger oder auch gar keinen Abschlag mehr, sofern Sie die Altersrente ab 01.11.2017 abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.