Ich habe volle EM Rente bewilligt bekommen, da unter anderem das Gutachten weniger wie 3 Stunden und nur leichte Tätigkeit im Sitzen bescheinigte.
Welche Arbeit darf ich jetzt noch aufnehmen? Darf ich auch andere Arbeit mit mehr als 3 Stunden aufnehmen?
LG
24.06.2019, 10:16
von
wundere mich
Hm, na, leichte Tätigkeit im Sitzen mit weniger als 3 Stunden täglich halt!
24.06.2019, 10:22
Experten-Antwort
Hallo Ritschie, lt. Gutachter der Rentenversicherung ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden gesunken, weshalb Ihnen die volle EM-Rente bewilligt wurde. Grundsätzlich dürfen Sie damit auch nur unter 3 Stunden einer Beschäftigung oder Tätigkeit nachgehen. Art der mgl. Tätigkeit: leichte Tätigkeiten im Sitzen. Sie sind verpflichtet eine Beschäftigungsaufnahme dem Rententräger anzuzeigen. Hierbei müssen Sie auch angeben, wie viel Stunden Sie arbeiten. Arbeiten Sie regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich, müssen Sie mit einer Nachbegutachtung rechnen und ggf. wird die Rente wieder entzogen. Es gibt aber auch bestimmte Konstellationen die Ihnen erlauben, mehr als 3 Stunden zu arbeiten, z. B. wenn Sie nur an 1 oder 2 Tage in der Woche mehr arbeiten und insgesamt unter 15 Stunden bleiben. Aber das müsste im Einzelfall geklärt werden. Am besten klären Sie das direkt mit Ihrem Rententräger