Hallo Ritschie,
lt. Gutachter der Rentenversicherung ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden gesunken, weshalb Ihnen die volle EM-Rente bewilligt wurde.
Grundsätzlich dürfen Sie damit auch nur unter 3 Stunden einer Beschäftigung oder Tätigkeit nachgehen. Art der mgl. Tätigkeit: leichte Tätigkeiten im Sitzen.
Sie sind verpflichtet eine Beschäftigungsaufnahme dem Rententräger anzuzeigen. Hierbei müssen Sie auch angeben, wie viel Stunden Sie arbeiten. Arbeiten Sie regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich, müssen Sie mit einer Nachbegutachtung rechnen und ggf. wird die Rente wieder entzogen.
Es gibt aber auch bestimmte Konstellationen die Ihnen erlauben, mehr als 3 Stunden zu arbeiten, z. B. wenn Sie nur an 1 oder 2 Tage in der Woche mehr arbeiten und insgesamt unter 15 Stunden bleiben. Aber das müsste im Einzelfall geklärt werden.
Am besten klären Sie das direkt mit Ihrem Rententräger
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