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Experten-Antwort

EM Rente Dazuverdienst

von Ritschie24.06.2019 | 10:08
78 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich hätte da mal eine Frage zum Hinzuverdienst. Ich habe volle EM Rente bewilligt bekommen, da unter anderem das Gutachten weniger wie 3 Stunden und nur leichte Tätigkeit im Sitzen bescheinigte. Welche Arbeit darf ich jetzt noch aufnehmen? Darf ich auch andere Arbeit mit mehr als 3 Stunden aufnehmen? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2019 | 10:22

Hallo Ritschie,

lt. Gutachter der Rentenversicherung ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden gesunken, weshalb Ihnen die volle EM-Rente bewilligt wurde.

Grundsätzlich dürfen Sie damit auch nur unter 3 Stunden einer Beschäftigung oder Tätigkeit nachgehen. Art der mgl. Tätigkeit: leichte Tätigkeiten im Sitzen.

Sie sind verpflichtet eine Beschäftigungsaufnahme dem Rententräger anzuzeigen. Hierbei müssen Sie auch angeben, wie viel Stunden Sie arbeiten. Arbeiten Sie regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich, müssen Sie mit einer Nachbegutachtung rechnen und ggf. wird die Rente wieder entzogen.

Es gibt aber auch bestimmte Konstellationen die Ihnen erlauben, mehr als 3 Stunden zu arbeiten, z. B. wenn Sie nur an 1 oder 2 Tage in der Woche mehr arbeiten und insgesamt unter 15 Stunden bleiben. Aber das müsste im Einzelfall geklärt werden.

Am besten klären Sie das direkt mit Ihrem Rententräger

2 Antworten

wundere micham 24.06.2019 | 10:16
Hm, na, leichte Tätigkeit im Sitzen mit weniger als 3 Stunden täglich halt!
Ritschieam 24.06.2019 | 10:48
Besten Dank für die schnelle Antwort.
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