Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente: Erfährt mein Arbeitgeber meine Erkrankung?

von Udo Waldt22.04.2015 | 05:17
2523 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit Dezember AU und habe nun EM-RA gestellt. In der Firma kennt keiner meine schweren psychischen Probleme. Chef und Kollegen denken, ich habe etwas "organisches". Erfährt mein Arbeitgeber während des Antragsverfahrens oder bei Rentenzubilligung die tatsächliche Diagnose/Erkrankung?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Auskunftsrecht bezüglich einer Diagnose hat ein Arbeitgeber nicht.

Eine Pflicht zur Auskunft an Arbeitgeber haben die Sozialleistungsträger nicht. Im Gegenteil, wir sprechen vom Sozialgeheimnis.

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen steht auf dem Arbeitgeberzettel keine Diagnose, die erfährt nur die Krankenkasse. Diese wiederum teilt - ohne Nennung der Diagnose - dem Arbeitgeber mit, ob sich bei wiederholten Erkrankungen ein neuer Entfortzahlungsfall bildet - oder nicht.

Während bei Feststellungsbescheiden vom Versorgungsamt die Berücksichtigung gewisser Krankheitsbilder zur Feststellung eines Grades der Behinderung sich klar ablesen lässt, enthält ein Rentenbescheid nur den Status, nicht die Ursache.

So gibt es halt Unterschiede.

Dennoch:

Wenn eine AU-Bescheinigung vom Psychiater ausgestellt wird, hat der Arbeitnehmer dann die Masern?

Wenn wir bei Bewilligung von Leistungen zur med. Reha eine bestimmte Fachklinik beauftragen, kann das auch zum Arbeitgeber durchsickern, obwohl es in keinem Schriftstück an den Arbeitgeber wörtlich dargelegt wird. Es wird nur bestätigt: Die DRV bewilligt Leistungen zur med. Reha.

Rentenbescheide sind grds. nicht an den Arbeitgeber gerichtet, nur an die betreffende Person. Wenn diese allerdings dem Arbeitgeber eine Kopie überlässt, handelt damit der Inhaber der Datenschutzrechte daselbst. Aber wie gesagt, dort steht "teilweise erwerbsgemindert" oder "voll erwerbsgemindert" - mehr nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die DRV regelt zunächst die Rt-Frage.

Das BEM (betriebl. Eingliederungsmanagement) findet innerbetrieblich statt. Die dortigen Kollegen sind zur Verschwiegenheit ggü der Personalabteilung verpflichtet.

Aber wenn's voran gehen soll müssen beim BEM wohl die Karten auf den Tisch. Dort wird man die Eingliederungsvereinbarung im Ergebnis sicherlich auch der P-Verwaltung mitteilen. Aber keine Angst, so schnell wird man heutzutage im öD einen Arbeitnehmer nicht los. Jedenfalls nicht mit der Begründung, der AN sei krank und habe ein gemiondertes Restleistungsvermögen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Jonasam 22.04.2015 | 07:18
Hallo Udo Waldt! Nein. Ihr Arbeitgeber erhält keine Mitteilung, aus welchen medizinischen Gründen eine EM-Rente gezahlt wird. Auch wenn er nachfragen würde, dürfte er aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen erhalten. MfG Jonas
antonam 22.04.2015 | 07:56
Datenschutz hin Datenchutz her so naiv kann man doch garnicht sein.....zu glauben das der Arbeitgeber nicht erfährt was man hat......ein Anruf bei der Krankenkasse......Formulare werden falsch verschickt.....wenn ein Arbeitgeber das wissen will erfährt er es auch! Sie sind AU ......was für ein Vertrauensverhältnis besteht wohl wenn der AG nicht weis wielange und wegen was Sie noch fehlen sorry....bis eine Rente durch ist kann das lange dauern....dann bekommen Sie die Rente befristet....der Arbeitgeber kann Sie also gegenfalls nicht kündigen.....da will er doch wissen was Sache ist! Ihre Kollegen könnten Sie ja mal besuchen nur so als Beispiel .....was dann....! Anton
ottonormalVerbraucheram 22.04.2015 | 08:29
Hallo Ihr Arbeitgeber SOLTE nichts erfahren..........aber in Zeiten der vielen Krankenkassen habe ich meine Zweifel z.b zu Zeiten der Innungskrankenkassen Reichte ein Anruf beim Sachbearbeiter und mein Cheffel Wuste alles er sitzt ja im Beirat......und er kannte seine Kollegen.....! Auch bei Rente und BG ist der DATENSCHUTZ auf dieser Ebene ein Witz. Und zwischen Krankenkasse, BG, Rente, Gemeinde, Landkreis, Stadt, sowieso! Ich Spreche aus eigener Erfahrung!
L.am 22.04.2015 | 09:34
Schwachsinn hoch drei
=//=am 22.04.2015 | 09:34
Von der DRV erfährt der Arbeitgeber definitiv NICHT, aufgrund welcher Erkrankung die Rente bewilligt wird! Ob es allerdings auf anderem Weg durchsickert, kann nicht garantiert werden. Wenn die psychischen Probleme so schwer sind, wird ja mit Sicherheit der eine oder andere Kollege etwas mitbekommen haben, oder denken Sie, dass jeder an Ihre "organischen" Probleme glaubt? Wenn die Gerüchte mal anfangen zu laufen, kann ich mir das nicht vorstellen.
antonam 22.04.2015 | 10:33
Hallo Ihr Arbeitgeber SOLTE nichts erfahren..........aber in Zeiten der vielen Krankenkassen habe ich meine Zweifel z.b zu Zeiten der Innungskrankenkassen Reichte ein Anruf beim Sachbearbeiter und mein Cheffel Wuste alles er sitzt ja im Beirat......und er kannte seine Kollegen.....! Auch bei Rente und BG ist der DATENSCHUTZ auf dieser Ebene ein Witz. Und zwischen Krankenkasse, BG, Rente, Gemeinde, Landkreis, Stadt, sowieso! Ich Spreche aus eigener Erfahrung!
Schwachsinn hoch drei
Wenn Sie das Gegenteil beweisen können....können Sie aber nicht! Ich bleibe dabei ....allein wie der Experte auch geschrieben hat.....schon von welchem Arzte die AU ausgestellte wurde sagt sehr viel aus....im übrigen....wielang soll er das den verbergen können wenn er schon Monate fehlt.....!
ottonormalVerbraucheram 22.04.2015 | 12:01
Zitat von anton anzeigenausblenden
Schwachsinn hoch drei
Wenn Sie das Gegenteil beweisen können....können Sie aber nicht! Ich bleibe dabei ....allein wie der Experte auch geschrieben hat.....schon von welchem Arzte die AU ausgestellte wurde sagt sehr viel aus....im übrigen....wielang soll er das den verbergen können wenn er schon Monate fehlt.....!
Hallo kann ich, die DRV hat in meinem Fall ohne meine Einwilligung Berichte an die BG Gegeben, im Entschuldigungsschreiben steht ich müsse ja schließlich meine Einwilligung erteilen sonst könne die Bg nicht weiter bearbeiten! Und von der BG zum Arbeitgeber das ist ein Katzensprung!
senf-dazuam 22.04.2015 | 11:05
Wenn hier im Forum dann unter dem Realnamen eine solche Frage gestellt wird, ist dem Arbeitgeber auch (google-sei-dank) schnell eine weitere Information zugänglich ... Wenn aber bekannt wird, dass jemand bei der Krankenkasse (oder sonst wo) etwas hat durchsickern lassen, bleibt noch der Klageweg, wenn man diesen beschreiten möchte oder kann.
Udo Waldtam 22.04.2015 | 11:58
Vielen Dank für die Antworten. Aber glauben Sie mir, dass meine schweren Depressionen dank starker Medikation vier Monate keiner mitbekommen hatte. Ab Dezember dann psychischer Zusammenbruch zuhause und seitdem au. Dass der Datenschutz verletzt werden kann, ist auch mir klar. Mir ging es eher darum, ob obligatorisch die DRV tätig wird. Was ist zB wenn ich nur eine Teilrente erhalte, mein Arbg. mich unter 6 Std weiterbeschäftigt, dann muss er mir doch einen leidensgerechten Teilzeitplatz anbieten (öffentl. Dienst), wurde mir gesagt. Erfährt er nicht spätestens dann von der DRV, welche Erkrankung ich habe?
=//=am 22.04.2015 | 12:12
Nein, er erfährt es nicht. Alles was er wissen muss ist das Leistungsvermögen ( hier dann 3 - unter 6 Stunden ), aber nicht aufgrund welcher Erkrankung. Dann wären Sie allerdings in der Pflicht, denn ohne Wissen, weshalb und welcher behindertengerechter Arbeitsplatz gesucht werden soll, kann er ja nichts machen. Da Sie im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, gibt es doch einen Personal-/Betriebsrat UND eine Schwerbehindertenvertretung. Wenn es soweit ist, sollten Sie alles zunächst mit diesem/n besprechen. Aber ich würde Ihnen empfehlen, zunächst das Ergebnis des Rentenverfahrens abzuwarten.
Udo Waldtam 22.04.2015 | 11:57
Vielen Dank für die Antworten. Aber glauben Sie mir, dass meine schweren Depressionen dank starker Medikation vier Monate keiner mitbekommen hatte. Ab Dezember dann psychischer Zusammenbruch zuhause und seitdem au. Dass der Datenschutz verletzt werden kann, ist auch mir klar. Mir ging es eher darum, ob obligatorisch die DRV tätig wird. Was ist zB wenn ich nur eine Teilrente erhalte, mein Arbg. mich unter 6 Std weiterbeschäftigt, dann muss er mir doch einen leidensgerechten Teilzeitplatz anbieten (öffentl. Dienst), wurde mir gesagt. Erfährt er nicht spätestens dann von der DRV, welche Erkrankung ich habe?
=//=am 22.04.2015 | 12:19
Hallo Ihr Arbeitgeber SOLTE nichts erfahren..........aber in Zeiten der vielen Krankenkassen habe ich meine Zweifel z.b zu Zeiten der Innungskrankenkassen Reichte ein Anruf beim Sachbearbeiter und mein Cheffel Wuste alles er sitzt ja im Beirat......und er kannte seine Kollegen.....! Auch bei Rente und BG ist der DATENSCHUTZ auf dieser Ebene ein Witz. Und zwischen Krankenkasse, BG, Rente, Gemeinde, Landkreis, Stadt, sowieso! Ich Spreche aus eigener Erfahrung!
Schwachsinn hoch drei
Wenn Sie das Gegenteil beweisen können....können Sie aber nicht! Ich bleibe dabei ....allein wie der Experte auch geschrieben hat.....schon von welchem Arzte die AU ausgestellte wurde sagt sehr viel aus....im übrigen....wielang soll er das den verbergen können wenn er schon Monate fehlt.....!
Hallo kann ich, die DRV hat in meinem Fall ohne meine Einwilligung Berichte an die BG Gegeben, im Entschuldigungsschreiben steht ich müsse ja schließlich meine Einwilligung erteilen sonst könne die Bg nicht weiter bearbeiten! Und von der BG zum Arbeitgeber das ist ein Katzensprung!
Wenn die DRV mit der BG in irgendeiner Weise Kontakt aufgenommen hat, dann kann man das nicht mit der Frage und dem Problem von @Udo W. vergleichen. Sobald die BG involviert ist, handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Glauben Sie tatsächlich, dass der Arbeitgeber dann nicht weiß oder wissen darf, aufgrund welcher Erkrankung oder welchen Unfalls die BG tätig wird??? Das ist doch etwas ganz anderes. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. ;-)
W*lfgangam 22.04.2015 | 20:23
Richtig, aber der 'Flurfunk' im ÖD/wohl jedem Betrieb funktioniert meist hervorragend ;-) Oft gibt aber auch der/die MA zu erkennen, dass psychische Probleme/Burnout bestehen (um mit anderweitigen Gerüchten gleich aufzuräumen) - und auch Vorgesetzte gehen da mit gutem Beispiel voran ...wenn der Betrieb/die Abteilung personalmäßig intakt/offen ist, ist das kein Problem/hat jeder Verständnis. Wenn es ein verkrusteter/sich gegenseitig mobbender Haufen ist, na dann gute Nacht. Gruß w.
Gackiam 22.04.2015 | 20:37
Laber, sabbel und blabla, w. ist jetzt auch schon da. Und er findet es ganz toll, quasselt er uns alle voll. Weil er hat, welch ein Malheur, leider gar keinen Friseur!
W*lfgangam 22.04.2015 | 21:33
...hätte nicht erwartet, dass gerade Sie noch nachwachsendes Deckhaar haben ;-) Gruß w. ...Albernheit der Nacht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026