Sollte die Zeitrente trotz beantragter Verlängerung der Rente nicht weitergewährt werden, bliebe Ihnen die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, könnten Sie dann (wie bereits im Vorbeitrag erwähnt) Klage beim Sozialgericht einlegen.
Sollten Sie keinen Widerspruch bzw. keine Klage einlegen wollen und Sie nicht zuletzt aufgrund Ihres Alters direkt im Anschluss an die Rente keine Arbeit finden, müssten Sie sich (wie ebenfalls im Vorbeitrag erwähnt) bei der Agentur für Arbeit melden.
Bitte führen Sie in letzterem Fall ein Gespräch mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers um abzuklären, welche Möglichkeiten Sie haben, mit und ohne Abschläge in Altersrente gehen zu können.