Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente nicht verlängert ?????

von Sputnik09.02.2012 | 13:31
2163 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, volle EM Rente wird bis 31.12.2012 genehmigt. Bin dann 57 und 5 Monate. Habe Schwerbehinderung 50%. Was bleibt mir übrig im schlimmsten Fall, wenn Verlängerungsantrag abgelehnt wird. und auch erfolgter Wiederspruch abgelehnt wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollte die Zeitrente trotz beantragter Verlängerung der Rente nicht weitergewährt werden, bliebe Ihnen die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, könnten Sie dann (wie bereits im Vorbeitrag erwähnt) Klage beim Sozialgericht einlegen.

Sollten Sie keinen Widerspruch bzw. keine Klage einlegen wollen und Sie nicht zuletzt aufgrund Ihres Alters direkt im Anschluss an die Rente keine Arbeit finden, müssten Sie sich (wie ebenfalls im Vorbeitrag erwähnt) bei der Agentur für Arbeit melden.

Bitte führen Sie in letzterem Fall ein Gespräch mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers um abzuklären, welche Möglichkeiten Sie haben, mit und ohne Abschläge in Altersrente gehen zu können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 09.02.2012 | 14:12
Seit wann erhalten Sie diese zeitlich befristete Rente und wäre dies der 1. Weitergewährungsantrag? Stellen Sie den Antrag auf Weitergewährung auf jeden Fall sehr rechtzeitig (am Besten im Juli 2012), damit Sie dann auch sehr rechtzeitig und möglichst weit vor dem Wegfalldatum einen Bescheid erhalten. Wenn Ihr Leistungsvermögen z.B. jetzt schon bei unter 3 Stunden liegt, müßte schon eine WESENTLICHE Verbesserung des Leistungsvermögens eingetreten sein, dass die Rente nicht weitergezahlt wird. Kommt natürlich auch mal vor (auch bei Versicherten Ihren Alters), ist aber eher unwahrscheinlich und selten der Fall. Im Falle der Ablehnung des Widerspruches bleibt Ihnen dann tatsächlich nur noch der Klageweg oder die Beantragung von Sozialleistungen.
Krämersam 09.02.2012 | 13:48
Als letztes bliebe dann noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Pirolam 11.02.2012 | 00:06
Auf jeden Fall würden Sie nicht sofort in das Arbeitslosengeld 2 fallen, da mit Ihrer befristeten EM-Rente ein zeitlich befristeter Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufgebaut wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026