Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente oder Rente für Schwerbehinderte?

von Harry08.06.2015 | 19:57
997 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nehmen wir mal an: Gleiche Voraussetzungen. Alter 61 Jahre, ca. 46 Arbeitsjahre. . Es wäre sowohl volle EM Rente möglich, wie auch Rente für Schwerbehinderte. . Welche Rentenart wäre zu bevorzugen? . Auf was muss besonders geachtet werden? . Kann man dies so einfach beantworten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können beide Rentenarten beantragen. Sind die Voraussetzungen sowohl für die Erwerbsminderungsrente als auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, wird die Rentenversicherung prüfen, welche der beiden beantragten Rentenarten die günstigere ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gerhard N.am 08.06.2015 | 20:26
Das ist einfach zu beantworten. Sind Sie wie ich in 53 geb. und schwerbeh.? über 45 Beitragsj. voll, bevorzugt natürlich ohne Abschlag. Mit 63 J. und 2 Monate ohne Abschlag. Die Schwerbeh. bringt uns durch das neue Gesetz nichts mehr, Rente bei Schwerbeh. ohne Abschlag 63J. u 7 Monate. Hoffe Sie haben mich verstanden, oder melden Sie sich noch mal. Grus
Jonnyam 08.06.2015 | 21:29
So einfach ist das nicht zu beantworten. Natürlich immer unterstellt, dass auch wirklich eine EM-Rente bewilligt werden kann und mehr als 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Man sollte schon wissen in welchem Jahr und Monat geboren? wann sollte die Rente denn beginnen? bestand am 1.1.2007 schon Schwerbehinderung? Danach kann man das besser beurteilen und auch begründen, warum die EM-Rente vielleicht höher ist.
Gerhard N.am 09.06.2015 | 18:01
Ja, Ja, 46 J. arbeiten dann noch hohe Abschläge, da gibt es bessere Möglichkeiten. Rente mit Abschlägen dürfte es nicht geben, viele gehen in Rente obwohl sie es sich nicht leisten können.
Schadeam 09.06.2015 | 16:43
Gefühlt müsste bei einem 61 jährigen die EM Rente höher sein als die Altersrente, ganz einfach weil der EM Rentner das eine Jahr Zurechnungszeit bis 62 geschenkt bekommt und die Abschläge nicht höher sind. Wer im Zweifel ist, fordert bei der DRV eine Vergleichsberechnung an und entscheidet dann. Den Tipp des Experten "einfach beides beantragen" führt im Zweifel zu unnötiger Bürokratie, weil die DRV dann per Begutachtung feststellen muss ob und ggfls. ab wann EM vorliegt. Dass nicht jeder Schwerbehindert auch automatisch erwerbsgemindert ist, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026