Hallo, Bernd,
aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden laut dargestelltem Sachverhalt monatlichen 250 EUR von Ihrer Rente einbehalten und dem Gläubiger überwiesen. Die DRV macht als „Drittschuldner“ nur Angaben zur Rentenhöhe, welche in der sogenannten Drittschuldnererklärung dem Gläubiger schriftlich bekannt gegeben werden muss. Weitere Angaben sind von der DRV an den Gläubiger nicht zu vorzunehmen. Etwaig abzuziehende Leistungen, wie von Ihnen genannt, werden seitens DRV bei der Meldung nicht berücksichtigt. Steuern und Kosten für Medikamente können gegebenenfalls von der eigentlich zustehenden Rente abgezogen werden, so dass sich der Betrag verringern könnte. Klären Sie den Sachverhalt mit einem / Ihrem Rechtsbeistand. Sie haben ebenso die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben.